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   BGH, 30.03.1988 - I ZR 17/86   

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https://dejure.org/1988,1968
BGH, 30.03.1988 - I ZR 17/86 (https://dejure.org/1988,1968)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1988 - I ZR 17/86 (https://dejure.org/1988,1968)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1988 - I ZR 17/86 (https://dejure.org/1988,1968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ApothBetrO 1987 § 25; UWG § 1
    "Ernährungsbroschüre"; Abgabe einer Broschüre mit Ernährungsregeln durch eine Apotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 429
  • MDR 1988, 931
  • GRUR 1988, 767
  • afp 1988, 403
  • WRP 1988, 607
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.02.1986 - 3 C 21.85

    Kosmetische Artikel - Verkauf in Apotheken - Produkte - Hersteller - Vertreiber -

    Auszug aus BGH, 30.03.1988 - I ZR 17/86
    Vielmehr ist diese Bestimmung zur Erhaltung ihrer Gültigkeit restriktiv dahin auszulegen, daß sie das Randsortiment nur insoweit beschränkt, wie es zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die Apotheker geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.1986 - 3 C 21/85, NJW 1986, 2388, 2390).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 216/98

    Kompressionsstrümpfe; Anbieten von Mitteln zur Krankenpflege in Apotheken

    Es ist ausreichend, wenn das Mittel im weiteren Sinne der Krankenpflege dient (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 17/86, GRUR 1988, 767, 768 = WRP 1988, 607 - Ernährungsbroschüre).

    Die Bestimmung ist deshalb zur Erhaltung ihrer Gültigkeit restriktiv dahin auszulegen, daß sie das Randsortiment nur insoweit beschränkt, wie es zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die Apotheker geboten ist (BGH GRUR 1988, 767, 768 - Ernährungsbroschüre).

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 292/97

    Steuerberateranzeige; Größe einer Zeitungsanzeige

    Auf die zur Zeit der Anzeigenaufgabe geltenden Vorschriften des Berufsrechts der Steuerberater kommt es nicht an, weil der Kläger einen in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch erhebt (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 17/86, GRUR 1988, 767, 768 = WRP 1988, 607 - Ernährungsbroschüre).
  • OLG Oldenburg, 22.11.2007 - 1 U 49/07

    Verkauf geringwertiger Weihnachtsartikel in einer Apotheke als zulässiges

    Der Zweck der §§ 2 Abs. 4, 25 ApBetrO geht dahin, die Funktion der Apotheke als zentrale Abgabestelle für Arzneimittel zu stärken und zu verhindern, dass die Gestaltung der Apotheke den Charakter eines "Drugstore" annimmt und der Apotheker seine Hauptaufgaben im Rahmen der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung hintanstellt und sich zunehmend einträglicheren Geschäften zuwendet (vgl. Pfeil/Pieck/Blume, ApBetrO, LoseblattKommentar, Stand 2005, § 2 ApBetrO Rn.43. BGH NJW 2001, 3411, 3413. BGH NJW-RR 1989, 429. BVerwG NJW 1986, 2388, 2390. OLG Karlsruhe WRP 1993, 825. OLG Frankfurt OLGR 1998, 378).
  • OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 37/05

    Zulässigkeit des Verkaufs von Schals in einer Apotheke unter dem Aspekt der

    Schon deshalb kommt eine den eigentlichen Wortlaut noch einschränkende Auslegung des § 25 ApoBetrO nur in Betracht, wenn durch den Verkauf einer Ware der Arzneimittelversorgungszweck nicht mehr gewährleistet wäre (BGH s.o. und GRuR 1988, 767ff).
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