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   BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86   

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https://dejure.org/1988,483
BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86 (https://dejure.org/1988,483)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1988 - I ZR 136/86 (https://dejure.org/1988,483)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1988 - I ZR 136/86 (https://dejure.org/1988,483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Markenzeichen - Kontrolle der Vertriebswege - Kontrollnummern - Entfernen der Herstellernummern - Irreführung des Verkehrs - Sittenwidrigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 24 Abs. 2
    Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von Kontrollnummern zur Verschleierung der Herkunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 104, 185
  • NJW 1988, 3152
  • NJW-RR 1989, 103 (Ls.)
  • ZIP 1988, 1279
  • GRUR 1988, 823
  • BB 1988, 1911
  • DB 1988, 2632
  • WRP 1988, 722
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.11.1987 - KZR 15/86

    "Cartier-Uhren"; Beschränkung der Herstellergarantie auf Kunden von

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
    Denn die Klägerin hat gegenüber dem Bestreiten der Beklagten nicht dargelegt, daß sie oder die Firma P. selbständige Garantieverpflichtungen gegenüber jedem Käufer von P.-Tennisschlägern übernommen haben, wie dies etwa in der vom Kartellsenat des Bundesgerichtshofes entschiedenen Sache KZR 15/86 (Urt. vom 10. November 1987, GRUR 1988, 327 - Cartier-Uhren) durch Beifügen einer Garantiekarte der Fall war.

    Dieser hat in einem ähnlichen Fall den Einwand eines Unternehmens verworfen, die von diesem praktizierte Nichtanerkennung von Garantieversprechen, wenn die - keiner Vertriebsbindung unterliegende - Ware nicht beim autorisierten Händler gekauft sei, sei kein Verstoß gegen Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag, weil es das gleiche Ergebnis auf einem rechtlich zulässigen Wege, nämlich im Rahmen eines vertraglichen selektiven Vertriebsbindungssystems erreichen könne (GRUR 1988, 327 - Cartier-Uhren).

    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß parallel importierte Erzeugnisse in vollem Umfang in den Genuß der normalen Garantie des Herstellers kommen (Urt. vom 21. Februar 1984 - Rs 86/82, Slg. 1984, 883 f. - Hasselblad) und daß ein Garantiesystem, bei dem der Warenlieferant die Garantie allein dem Kunden seines Alleinvertriebshändlers vorbehält, diesen und seinen Wiederverkäufer gegenüber Parallelimporteuren und -händlern privilegiere und damit eine Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag bezwecke oder bewirke (Urt. vom 10. Dezember 1985 - Rs 31/85, NJW 1986, 1417 f. - Swatch-Quarzuhren; vgl. auch BGH Urt. vom 10. November 1987 - KZR 15/86 aaO).

  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 5/86

    "Griffband"; Veräußerung von Tennisschlägern nach Abwickeln des Griffbandes zum

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
    Gegen die Beurteilung durch das Berufungsgericht spricht auch, daß die Klägerin nicht behauptet, geschweige denn substantiiert dargelegt hat, daß dadurch die Gebrauchstauglichkeit der Tennisschläger in irgendeiner Weise beeinträchtigt worden sei (vgl. dazu BGH Urt. vom 28. Oktober 1987 - I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 215 - Griffband).

    Im Urteil vom 28. Oktober 1987 (I ZR 5/86 aaO), das ebenfalls Tennisschläger zum Gegenstand hatte, wurde in diesem Zusammenhang vom Senat ausgesprochen, daß die Abwicklung des Griffbandes zwecks Prüfung der darunter angebrachten Kontrollnummern durch den Händler dann rechtswidrig sei, wenn trotz ordnungsgemäßer Aufwicklung dadurch die Gebrauchstauglichkeit der Tennisschläger beeinträchtigt werde, und ferner, daß es unzulässig sei, so geprüfte Tennisschläger als normale Ware dem Endverbraucher anzubieten, wenn das Griffband nicht wieder ordnungsgemäß aufgewickelt sei.

  • BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75

    Golfrasenmäher

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 10. Februar 1978 - I ZR 149/75, GRUR 1978, 364 - Golfrasenmäher) die dort umstrittene Entfernung von Nummern- und Typenschildern von importierten Golfrasenmähern ungeachtet dadurch ermöglichter Vertriebsbeschränkungen als unrechtmäßig beurteilt, weil diese Schilder nach den Feststellungen des Berufungsgerichts für die Abwehr der Allgemeinheit durch den Betrieb solcher Geräte drohender Gefahren von Bedeutung waren.

    Anders liegt es nur, wenn die Codierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Senats im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH Urt. vom 10. Februar 1978 - I ZR 149/75, aaO).

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80

    Öffnungshinweis

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt worden, daß die an sich mit dem ersten Inverkehrbringen der Ware eintretende »Erschöpfung« des Zeichenrechts dem Inhaber des Rechts nicht die Befugnis nimmt, auch späteren Erwerbern einen Weitervertrieb unter seinem Warenzeichen zu verbieten, wenn die Originalware so verändert oder umgestaltet worden ist, daß die von dem Warenzeichen ausgehende Gewähr für die gleichbleibende Beschaffenheit und Güte der Ware keine Grundlage mehr findet (vgl. BGH, Urt. vom 30. Oktober 1981 - I ZR 7/80, GRUR 1982, 115, 116 - Öffnungshinweis, m. w. Nachw.).
  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß parallel importierte Erzeugnisse in vollem Umfang in den Genuß der normalen Garantie des Herstellers kommen (Urt. vom 21. Februar 1984 - Rs 86/82, Slg. 1984, 883 f. - Hasselblad) und daß ein Garantiesystem, bei dem der Warenlieferant die Garantie allein dem Kunden seines Alleinvertriebshändlers vorbehält, diesen und seinen Wiederverkäufer gegenüber Parallelimporteuren und -händlern privilegiere und damit eine Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag bezwecke oder bewirke (Urt. vom 10. Dezember 1985 - Rs 31/85, NJW 1986, 1417 f. - Swatch-Quarzuhren; vgl. auch BGH Urt. vom 10. November 1987 - KZR 15/86 aaO).
  • EuGH, 10.12.1985 - 31/85

    ETA / DK Investment

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß parallel importierte Erzeugnisse in vollem Umfang in den Genuß der normalen Garantie des Herstellers kommen (Urt. vom 21. Februar 1984 - Rs 86/82, Slg. 1984, 883 f. - Hasselblad) und daß ein Garantiesystem, bei dem der Warenlieferant die Garantie allein dem Kunden seines Alleinvertriebshändlers vorbehält, diesen und seinen Wiederverkäufer gegenüber Parallelimporteuren und -händlern privilegiere und damit eine Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag bezwecke oder bewirke (Urt. vom 10. Dezember 1985 - Rs 31/85, NJW 1986, 1417 f. - Swatch-Quarzuhren; vgl. auch BGH Urt. vom 10. November 1987 - KZR 15/86 aaO).
  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 173/81

    Benzinverbrauch

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch im Verschweigen einer Tatsache eine Irreführung im Sinne des § 3 UWG liegen (Urt. vom 24. Januar 1985 - I ZR 173/81, GRUR 1985, 450, 451 - Benzinverbrauch, m. w. Nachw.).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 99/83

    "Vertriebsbindung"; Beweisanforderungen bei Behauptung einer lückenlosen

    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
    Um die Möglichkeit zu erlangen, gegen Außenseiter vorgehen zu können, müßte der Vertriebsbinder bei dieser Verfahrensweise jeweils für den Zeitpunkt der Rechtsverfolgung die nicht geringen Voraussetzungen der theoretischen und praktischen Lückenlosigkeit darlegen und notfalls beweisen (vgl. BGH Urt. vom 9. Mai 1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 ff. - Vertriebsbindung).
  • OLG München, 14.05.1987 - 29 U 5880/86
    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist die Frage unterschiedlich beantwortet worden (vgl., bejahend, OLG Frankfurt GRUR 1987, 642; verneinend z. B. OLG Stuttgart WRP 1987, 698; OLG München GRUR 1987, 558).
  • OLG Frankfurt, 05.02.1987 - 6 U 38/86
    Auszug aus BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist die Frage unterschiedlich beantwortet worden (vgl., bejahend, OLG Frankfurt GRUR 1987, 642; verneinend z. B. OLG Stuttgart WRP 1987, 698; OLG München GRUR 1987, 558).
  • BGH, 28.01.1988 - I ZR 219/86

    "Radio-Recorder"; Entfernung der Gerätenummer beim Verkauf von Waren an

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 213/93

    Umweltfreundliches Bauen - Irreführung/sonst; umweltbezogene Werbung

    § 3 UWG enthält ein Irreführungsverbot, begründet aber kein Informationsgebot (vgl. BGHZ 104, 185, 188 - Entfernung von Kontrollnummern I).
  • BGH, 29.09.1988 - I ZR 57/87

    Synthesizer

    Zur Notwendigkeit der spezifizierten Darlegung einer behaupteten Vertriebsbindung bei Inanspruchnahme wettbewerbsrechtlichen Schutzes (§ 1 UWG) gegen den Vertrieb von Waren, an denen kundenspezifische Kontrollnummern entfernt sind (Im Anschluß an BGH, Urt. v. 21. April 1988 - I ZR 136/86 - Entfernung von Kontrollnummern I u. Urt. v. 5. Mai 1988 - I ZR 179/86 - Entfernung von Kontrollnummern II).

    Nach Ansicht des Senats ist unter Umständen, wie sie hier festgestellt worden sind, die Beseitigung der Kontrollnummern wie auch der Weitervertrieb solcher Waren nicht als wettbewerbswidrig zu beurteilen (vgl. Urt. v. 21.4.1988 - I ZR 136/86 - Entfernung von Kontrollnummern I, Urteilsabdruck S. 13 ff, und v. 5.5.1988 - I ZR 179/86 - Entfernung von Kontrollnummern II, Urteilsabdruck S. 13).

    Das verbietet sich angesichts des Funktionszusammenhangs von UWG und GWB, würde aber geschehen, wenn die Entfernung solcher Kontrollnummern durch Dritte und der Weitervertrieb solcher Waren als wettbewerbswidrige Behinderung des dieses System verwendenden Unternehmens gewertet würde (ebenso BGH, Urt. v. 21. April 1988 - I ZR 136/86 - Entfernung von Kontrollnummern I sowie Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86 - Entfernung von Kontrollnummern II, jeweils Urteilsabdruck S. 14 ff).

  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86

    Entfernung von Kontrollnummern II

    Nach Ansicht des Senats ist unter Umständen, wie sie hier festgestellt worden sind, die Beseitigung der Kontrollnummern wie auch der Weitervertrieb solcher Waren nicht als wettbewerbswidrig zu beurteilen (vgl. Urt. v. 21.4.1988 - I ZR 136/86).

    Aber auch in solchen Fällen muß der Gesichtspunkt der Freiheit des Marktes nur zurücktreten, wenn der möglichen Gefährdung allgemeiner Interessen nicht auf andere Weise als durch eine auch zur Kontrolle der Vertriebswege geeignete Codierung begegnet werden kann, was im Einzelfall der Darlegung bedarf (Urteil des Senats vom 21.4.1988 - I ZR 136/86 - Entfernung von Kontrollnummern I).

  • BGH, 23.05.1996 - I ZR 76/94

    PVC-frei - Irreführung/Beschaffenheit

    Die Bestimmung enthält ein Irreführungsverbot, begründet aber kein Informationsgebot (vgl. BGHZ 104, 185, 188 - Entfernung von Kontrollnummern I).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 228/87

    Klinikpackung

    Mit dem Berufungsgericht kann davon ausgegangen werden, daß es als ein die Unlauterkeit begründender Umstand anzusehen wäre, wenn der beanstandete Aufdruck inhaltlich unrichtig wäre oder jedenfalls zu einer Wettbewerbsrechtlich nicht schutzwürdigen Beschränkung des Vertriebsweges für einen Teil der Arzneimittel führen würde (vgl. auch BGHZ 104, 185, 191 [BGH 21.04.1988 - I ZR 136/86] - Entfernung von Kontrollnummern I).
  • BGH, 20.02.1992 - I ZR 32/90

    Beschädigte Verpackung - Irreführung/Beschaffenheit

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 21.4.1988 - I ZR 136/86, GRUR 1988, 823, 824 f. - WRP 1988, 722, 723 f. - Entfernung von Kontrollnummern I; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366, 367 f. - Entfernung von Kontrollnummern IV und Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369, 370 f. - Entfernung von Kontrollnummern III) regelmäßig rechtswidrige Zielsetzung der Überwachung eines rechtlich nicht schützenswerten Vertriebsbindungssystems durch Kodierung der Ware kann im Rahmen einer Interessenabwägung lediglich die Vernachlässigung der Interessen der Klägerin selbst, nicht aber ohne weiteres auch die der Allgemeinheit daran, vor Täuschung bewahrt zu werden, rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 57/87, GRUR 1989, 110, 113 = WRP 1989, 155, 159 - Synthesizer).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 138/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Dem stehen die Senatsentscheidungen "Entfernung von Kontrollnummern I bis IV" (BGHZ 104, 185; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826 = WRP 1988, 725; Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366) nicht entgegen.
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 139/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 169/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Gewerbetreibenden verschiedener Wirtschaftsstufen

  • OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 60/99

    Unterlassungsanspruch des Herstellers bei lückenhaftem Vertriebsbindungsystem -

  • OLG Köln, 07.03.1997 - 6 U 117/96

    Wettbewerbswidrigkeit der Unkenntlichmachung der Herstelleridentifikationsnummer

  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 238/86

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Entfernung von Kontrollnummern bei Fehlen

  • KG, 03.08.1999 - 5 U 3271/98

    Irreführung der Werbung für einen Sondertarif der Bahn

  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 80/88

    Wettbewerbswidrigkeit des Überklebens von Aufdrucken auf Anstaltspackungen zum

  • LG Düsseldorf, 04.08.1998 - 4 O 476/96

    RockShox-Federgabel

  • LG Hamburg, 25.07.1990 - 315 O 217/90

    Wettbewerber auf dem Gebiet des Arzneimittelvertriebes; Verletzungen des

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