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   BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86   

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https://dejure.org/1988,529
BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86 (https://dejure.org/1988,529)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1988 - I ZR 179/86 (https://dejure.org/1988,529)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - I ZR 179/86 (https://dejure.org/1988,529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschweigen einer zu offenbarenden Tatsache - Ziel eines völligen Verkehrsverbots - Anbieten der Ware dem Verkehr mit entsprechenden aufklärenden Hinweisen - Gewährung und Verweigerung einer Garantie - Wettbewerbsverhältnis zwischen Gewerbetreibenden verschiedener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Entfernung von Kontrollnummern II"; Begriff des Wettbewerbsverhältnisses; Schutzwürdigkeit eines Kontroll-Nummern-Systems

  • rechtsportal.de

    "Entfernung von Kontrollnummern II"; Begriff des Wettbewerbsverhältnisses; Schutzwürdigkeit eines Kontroll-Nummern-Systems

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3154
  • NJW-RR 1989, 103 (Ls.)
  • ZIP 1988, 1488
  • MDR 1989, 39
  • GRUR 1988, 826
  • DB 1988, 2635
  • WRP 1988, 725
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75

    Golfrasenmäher

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
    Zur Frage des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Hersteller und Einzelhändler, wenn der Hersteller sich gegen einen Außenseiter seines - ohne zulässige Vertriebsbindung gehandhabten - Absatzsystems wendet, der Ware vertreibt, bei der die vom Hersteller angebrachten Kontrollnummern entfernt worden sind (Klarstellung zu BGH GRUR 1978, 364 - Golfrasenmäher).

    Soweit der Golfrasenmäher-Entscheidung (GRUR 1978, 364, 366) etwas anderes zu entnehmen ist, wird daran nicht festgehalten.

    Anders liegt es nur, wenn die Codierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Senats im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH GRUR 1978, 364).

  • BGH, 10.11.1987 - KZR 15/86

    "Cartier-Uhren"; Beschränkung der Herstellergarantie auf Kunden von

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
    Für einen solchen wäre zu beachten, daß die Weigerung der Herstellerin, die in der Garantiekarte verbrieften Verpflichtungen zu erfüllen, gegen Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag verstoßen und zu Unterlassungs- bzw. Schadensersatzansprüchen über §§ 823 Abs. 2, 249, 1004 BGB, Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag führen könnte (vgl. BGH, GRUR 1988, 327 - Cartier-Uhren).

    Dieser hat in einem ähnlichen Fall den Einwand eines Unternehmens verworfen, die von diesem praktizierte Nichtanerkennung von Garantieversprechen, wenn die - keiner Vertriebsbindung unterliegende - Ware nicht beim autorisierten Händler gekauft sei, sei kein Verstoß gegen Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag, weil es das gleiche Ergebnis auf einem rechtlich zulässigen Wege, nämlich im Rahmen eines vertraglichen selektiven Vertriebsbindungssystems, erreichen könne (GRUR 1988, 327 - Cartier-Uhren).

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86

    Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
    Nach Ansicht des Senats ist unter Umständen, wie sie hier festgestellt worden sind, die Beseitigung der Kontrollnummern wie auch der Weitervertrieb solcher Waren nicht als wettbewerbswidrig zu beurteilen (vgl. Urt. v. 21.4.1988 - I ZR 136/86).

    Aber auch in solchen Fällen muß der Gesichtspunkt der Freiheit des Marktes nur zurücktreten, wenn der möglichen Gefährdung allgemeiner Interessen nicht auf andere Weise als durch eine auch zur Kontrolle der Vertriebswege geeignete Codierung begegnet werden kann, was im Einzelfall der Darlegung bedarf (Urteil des Senats vom 21.4.1988 - I ZR 136/86 - Entfernung von Kontrollnummern I).

  • BGH, 09.07.1981 - III ZR 189/79

    Beweiswürdigung bei der Verwertung von Zeugenaussagen aus einem Strafverfahren im

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
    Auch wenn man dem weitgehend zustimmen wollte, weist die Revision doch zu Recht daraufhin, daß die Klägerin in der Vorinstanz mit diesem Vortrag voll durchgedrungen ist, daß auch die Beklagte mangelnde Substantiierung nicht gerügt hatte und sie demnach darauf habe vertrauen dürfen, daß ihr Vortrag auch vom Berufungsgericht so verstanden werde, und daß sie habe erwarten können, daß das Berufungsgericht sie andernfalls darauf hinweisen werde, wenn es eine nähere Darlegung als notwendig erachtete (vgl. BGH NJW 1982, 580).
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
    Auch in dem durch Urteil vom 6. Oktober 1983 entschiedenen Fall (GRUR 1984, 204 - Verkauf unter Einstandspreis II), in dem ein Hersteller gegen die Preispolitik eines Einzelhändlers vorging, wurde von einem konkreten Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 1 UWG ausgegangen.
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
    Im, auch hier gegebenen, Falle der Überschneidung bei Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs sind deshalb die Rechtsfolgen auf sachlich-rechtlichem Gebiet grundsätzlich den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, hier also dem § 1 UWG, zu entnehmen (vgl. BGHZ 36, 252, 256 - Gründerbildnis, st.Rspr.).
  • BGH, 20.09.1955 - I ZR 194/53

    Werbeidee, Matern

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
    Die Anspruchsberechtigung der Herstellerin folgt im Streitfall für den hier erhobenen Abwehranspruch auch aus § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG, weil diese gleiche Waren im Sinne dieser Vorschrift vertreibt (vgl. BGHZ 18, 175, 182 - Werbeidee).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 99/83

    "Vertriebsbindung"; Beweisanforderungen bei Behauptung einer lückenlosen

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
    Um die Möglichkeit zu erlangen, gegen Außenseiter vorzugehen, müßte der Vertriebsbinder bei dieser Verfahrensweise jeweils für den Zeitpunkt der Rechtsverfolgung die nicht geringen Voraussetzungen der theoretischen und praktischen Lückenlosigkeit darlegen und notfalls beweisen (vgl. BGH GRUR 1985, 1059 ff - Vertriebsbindung).
  • BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61

    Ausnutzung fremden Vertragsbruchs

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
    In diesem Sinne hat der Senat zum Beispiel ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem preisbindenden Hersteller und einem Einzelhändler/Außenseiter bejaht, der die Ware unter dem festgesetzten Preis veräußert hatte (BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel), ebenso zwischen einem Hersteller von Tonbandgeräten und von der Belieferung ausgeschlossenen SB-Warenhäusern (BGH GRUR 1983, 582, 583 - Tonbandgerät, siehe dazu auch die Anmerkung von Mes a.a.O. S. 584).
  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 15/81

    Tonbandgerät - Irreführende Werbung im Falle mangelnder Lieferfähigkeit

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
    In diesem Sinne hat der Senat zum Beispiel ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem preisbindenden Hersteller und einem Einzelhändler/Außenseiter bejaht, der die Ware unter dem festgesetzten Preis veräußert hatte (BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel), ebenso zwischen einem Hersteller von Tonbandgeräten und von der Belieferung ausgeschlossenen SB-Warenhäusern (BGH GRUR 1983, 582, 583 - Tonbandgerät, siehe dazu auch die Anmerkung von Mes a.a.O. S. 584).
  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 173/81

    Benzinverbrauch

  • BGH, 29.09.1988 - I ZR 57/87

    Synthesizer

    Zur Notwendigkeit der spezifizierten Darlegung einer behaupteten Vertriebsbindung bei Inanspruchnahme wettbewerbsrechtlichen Schutzes (§ 1 UWG) gegen den Vertrieb von Waren, an denen kundenspezifische Kontrollnummern entfernt sind (Im Anschluß an BGH, Urt. v. 21. April 1988 - I ZR 136/86 - Entfernung von Kontrollnummern I u. Urt. v. 5. Mai 1988 - I ZR 179/86 - Entfernung von Kontrollnummern II).

    Der Bundesgerichtshof, der bereits wiederholt ausgesprochen hat, daß auch zwischen Gewerbetreibenden verschiedener Wirtschaftsstufen ein Wettbewerbsverhältnis bestehen kann (vgl. BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH, Urt. v. 21.4.1983 - I ZR 15/81, GRUR 1983, 582, 583 = WRP 1983, 553 - Tonbandgerät; BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204 = WRP 1984, 136 - Verkauf unter Einstandspreis II), hat mit Urteil vom 5. Mai 1988 (I ZR 179/86 - Entfernung von Kontrollnummern II, Urteilsabdruck S. 11) entschieden, daß dies auch für Fälle gilt, in denen - wie vorliegend - ein Hersteller gegen einen von der Belieferung ausgeschlossenen Einzelhändler auf Unterlassung des Handels mit Waren klagt.

    Im Falle einer Überschneidung bei Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs, wie er auch vorliegend gegeben ist, sind deshalb die Rechtsfolgen auf sachlich-rechtlichem Gebiet grundsätzlich den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, hier also dem § 1 UWG, zu entnehmen (vgl. BGHZ 36, 252, 256 - Gründerbildnis; Senatsurt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86 - Entfernung von Kontrollnummern II, Urteilsabdruck S. 12).

    Nach Ansicht des Senats ist unter Umständen, wie sie hier festgestellt worden sind, die Beseitigung der Kontrollnummern wie auch der Weitervertrieb solcher Waren nicht als wettbewerbswidrig zu beurteilen (vgl. Urt. v. 21.4.1988 - I ZR 136/86 - Entfernung von Kontrollnummern I, Urteilsabdruck S. 13 ff, und v. 5.5.1988 - I ZR 179/86 - Entfernung von Kontrollnummern II, Urteilsabdruck S. 13).

    Um die Möglichkeit zu erlangen, gegen Außenseiter vorgehen zu können, müßte der Vertriebsbinder bei dieser Verfahrensweise jeweils für den Zeitpunkt der Rechtsverfolgung die nicht geringen Voraussetzungen der theoretischen und praktischen Lückenlosigkeit darlegen und notfalls beweisen (vgl. zu allem Senatsurt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86 - Entfernung von Kontrollnummern II, Urteilsabdruck S. 13 f).

    Das verbietet sich angesichts des Funktionszusammenhangs von UWG und GWB, würde aber geschehen, wenn die Entfernung solcher Kontrollnummern durch Dritte und der Weitervertrieb solcher Waren als wettbewerbswidrige Behinderung des dieses System verwendenden Unternehmens gewertet würde (ebenso BGH, Urt. v. 21. April 1988 - I ZR 136/86 - Entfernung von Kontrollnummern I sowie Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86 - Entfernung von Kontrollnummern II, jeweils Urteilsabdruck S. 14 ff).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Der mit "sofern" eingeleitete Nebensatz schränkt das begehrte Verbot im vorliegenden Fall nicht ein; er soll lediglich klarstellen, daß die Bewerbung, das Angebot und das Inverkehrbringen von Parfum- und Kosmetikartikeln der genannten Produktserien in Verpackungen, die in der näher bezeichneten Weise beschädigt sind, nicht als solche - als in jedem Fall wettbewerbswidrig - verboten werden sollen, sondern nur im Hinblick darauf, daß diese bei Fehlen einer Aufklärung der Verbraucher über die Beschädigung der Ware irreführend seien (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826, 827 = WRP 1988, 725 - Entfernung von Kontrollnummern II).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    Dem stehen die Senatsentscheidungen "Entfernung von Kontrollnummern I bis IV" (BGHZ 104, 185; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826 = WRP 1988, 725; Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366) nicht entgegen.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 14/97

    Entfernung der Herstellungsnummer

    Dabei bedarf die Frage keiner weiteren Erörterung, ob es der Klägerin ausnahmsweise wettbewerbsrechtlich verwehrt sein könnte, sich auf den Verstoß gegen die Kosmetikverordnung zu berufen, wenn das Nummernsystem, das eine viel weitergehende Identifizierung ermöglicht, als es die Kosmetikverordnung erfordert, dazu diente, ein von der Rechtsordnung mißbilligtes Vertriebssystem durchzusetzen (vgl. BGHZ 104, 185, 194 - Entfernung von Kontrollnummern I; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826, 828 = WRP 1988, 725 - Entfernung von Kontrollnummern II; OLG Karlsruhe WRP 1996, 122, 124 = WuW/E OLG 5652; ferner EuGH, Urt. v. 11.11.1997 - Rs. C-349/95, Slg. 1997, I-6227 = GRUR Int. 1998, 145, 148 Tz. 43 = WRP 1998, 156 - Loendersloot/Ballantine).

    Etwas anderes ist auch den Senatsentscheidungen "Entfernung von Kontrollnummern I bis IV" (BGHZ 104, 185; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826 = WRP 1988, 725; Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366) nicht zu entnehmen, auf die sich das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang bezieht.

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96

    BGH überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme -

    Dem stehen die Senatsentscheidungen "Entfernung von Kontrollnummern I bis IV" (BGHZ 104, 185; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826 = WRP 1988, 725; Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366) nicht entgegen.
  • OLG Koblenz, 08.08.2006 - 4 U 268/06

    Unlauterer Wettbewerb: Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Herstellern

    Entscheidend ist, dass die Unternehmen jedenfalls mittelbar gleichartige Waren innerhalb derselben Abnehmer-/Endverbraucherkreise abzusetzen versuchen, auch wenn sie dies auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs tun (BGH, GRUR 1988, 826 f. - Entfernung von Kontrollnummern II; GRUR 1999, 69 f. - Preisvergleichsliste II; GRUR 1999, 1122 f. - EG-Neuwagen I; GRUR 2001, 448 - Kontrollnummernbeseitigung II; Keller, a.a.O., § 2 Rdnr. 25; jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

    vorausgesetzt ist hierbei jedoch, daß das Vertriebssystem schutzwürdig ist, das heißt materiell-rechtlich nicht zu beanstanden und in seiner Durchführung gedanklich und praktisch lückenlos ist (BGH - Trockenrasierer II aaO.; - Vertriebsbindung aaO.; Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826, 828 - Entfernung von Kontrollnummern II; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 - Schweizer Außenseiter).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 138/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Dem stehen die Senatsentscheidungen "Entfernung von Kontrollnummern I bis IV" (BGHZ 104, 185; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826 = WRP 1988, 725; Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366) nicht entgegen.
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Dem stehen die Senatsentscheidungen "Entfernung von Kontrollnummern I bis IV" (BGHZ 104, 185; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826 = WRP 1988, 725; Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366) nicht entgegen.
  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 56/87

    "Zahnpasta"; Vertrieb von Kosmetikartikeln ohne Angabe kennzeichnungspflichtiger

    Die gewerbliche Tätigkeit auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen schließt die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses nicht aus (BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel; BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204 - Verkauf unter Einstandspreis II; Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826, 827 - Entfernung von Kontrollnummern II).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 169/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 139/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01

    Werbung für Verkaufspaket im Einzelhandel - verdecktes Koppelungsgeschäft -

  • BGH, 04.07.1989 - XI ZR 45/88
  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Gewerbetreibenden verschiedener Wirtschaftsstufen

  • OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 60/99

    Unterlassungsanspruch des Herstellers bei lückenhaftem Vertriebsbindungsystem -

  • LG Hamburg, 31.08.2006 - 327 O 391/06
  • OLG Köln, 07.03.1997 - 6 U 117/96

    Wettbewerbswidrigkeit der Unkenntlichmachung der Herstelleridentifikationsnummer

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