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   BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87   

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https://dejure.org/1988,1727
BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87 (https://dejure.org/1988,1727)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1988 - I ZR 83/87 (https://dejure.org/1988,1727)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1988 - I ZR 83/87 (https://dejure.org/1988,1727)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Gewerbetreibenden verschiedener Wirtschaftsstufen - Schutzwürdigkeit der Verwendung von Kontrollnummern - Fehlen einer rechtswirksamen vertraglichen Vertriebsbindung - Steuerung der Auswahl der Abnehmer - System der kundenspezifischen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; WZG § 24; StGB 1975 § 274 Abs. 1 Nr. 1 -- "Entfernung von Kontrollnummern III"
    Wettbewerbswidrige Entfernung von Kontrollnummern bei Beschädigung des Warenzeichens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 360
  • MDR 1989, 228
  • BB 1989, 235
  • DB 1989, 171
  • WRP 1989, 369
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52

    Wahrzeichen als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87
    Das Zeichenrecht ist, wie in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. BGHZ 14, 15, 18 - Römer; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl. Einl. Rdz. 44, 45 m.w.N.), ein Teil des Wettbewerbsrechts.
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80

    Öffnungshinweis

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87
    In der Rechtsprechung ist anerkannt worden, daß der Warenzeicheninhaber sich unter Umständen gegen spätere Eingriffe in mit seinem Warenzeichen versehene Ware wehren kann und daß die an sich mit dem ersten Inverkehrbringen der Ware eintretende "Erschöpfung" des Zeichenrechts dem Inhaber des Rechts nicht die Befugnis nimmt, auch späteren Erwerbern einen Weitervertrieb unter seinen Warenzeichen zu verbieten, wenn die Originalware so verändert oder umgestaltet worden ist, daß die von dem Warenzeichen ausgehende Gewähr für die gleichbleibende Beschaffenheit und Güte der Ware keine Grundlage mehr findet (BGH GRUR 1982, 115, 116 - Öffnungshinweis m.w.N.).
  • BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61

    Ausnutzung fremden Vertragsbruchs

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87
    In diesem Sinne hat der Senat z.B. ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem preisbindenden Hersteller und einem Einzelhändler/Außenseiter bejaht, der die Ware unter dem festgesetzten Preis veräußert hatte (BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel), ebenso zwischen einem Hersteller von Tonbandgeräten und von der Belieferung ausgeschlossenen SB-Warenhäusern (BGH GRUR 1983, 582, 583 - Tonbandgerät).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87
    In der Rechtsprechung des Senats ist zwar ausgesprochen worden, daß es eine wettbewerbswidrige Behinderung in der Werbung und im Absatz darstellen könne, wenn ein Mitbewerber, dort anläßlich von Reparaturarbeiten an Maschinen eines fremden Herstellers, dessen Firmenkennzeichen entferne (GRUR 1972, 558, 559 - Teerspritzmaschine).
  • BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75

    Golfrasenmäher

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87
    In diesem Zusammenhang ist auch ausgesprochen worden, daß an einer anderen Beurteilung, wie sie etwa der Golfrasenmäher-Entscheidung (GRUR 1978, 364, 367) entnommen werden könnte, nicht festgehalten wird.
  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 15/81

    Tonbandgerät - Irreführende Werbung im Falle mangelnder Lieferfähigkeit

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87
    In diesem Sinne hat der Senat z.B. ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem preisbindenden Hersteller und einem Einzelhändler/Außenseiter bejaht, der die Ware unter dem festgesetzten Preis veräußert hatte (BGHZ 37, 30, 34 - Selbstbedienungsgroßhandel), ebenso zwischen einem Hersteller von Tonbandgeräten und von der Belieferung ausgeschlossenen SB-Warenhäusern (BGH GRUR 1983, 582, 583 - Tonbandgerät).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 99/83

    "Vertriebsbindung"; Beweisanforderungen bei Behauptung einer lückenlosen

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87
    Um die Möglichkeit zu erlangen, gegen Außenseiter vorgehen zu können, muß der Vertriebsbinder bei dieser Verfahrensweise jeweils für den Zeitpunkt der Rechtsverfolgung die nicht geringen Voraussetzungen der theoretischen und praktischen Lückenlosigkeit darlegen und notfalls beweisen (vgl. BGH GRUR 1985, 1059 ff - Vertriebsbindung).
  • BGH, 10.11.1987 - KZR 15/86

    "Cartier-Uhren"; Beschränkung der Herstellergarantie auf Kunden von

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87
    Im übrigen gilt hier entsprechend, was der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (GRUR 1988 S. 327, 329 - Cartier-Uhren) zu der Berufung auf die Möglichkeit der Errichtung eines solchen Systems ausgeführt hat, daß nämlich nicht zu prüfen sei, was der Hersteller tun könne, sondern was er tatsächlich getan habe.
  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86

    Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87
    Nach Ansicht des Senats ist jedenfalls bei Fehlen einer rechtswirksamen vertraglichen Vertriebsbindung die Beseitigung solcher Kontrollnummern, wie auch der Weitervertrieb von Waren, deren Kontrollnummern beseitigt worden sind, grundsätzlich nicht als wettbewerbswidrig zu beurteilen (vgl. Urt. des Senats v. 21.4.1988 - I ZR 136/86 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86

    Entfernung von Kontrollnummern II

    Auszug aus BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87
    In diesem Sinne hat der Senat auch in einem Fall, in dem es ebenfalls um die Entfernung von Kontrollnummern ging (Urteil vom 5. Mai 1988 - I ZR 179/86 - Entfernung von Kontrollnummern II), das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen dem Hersteller, der die Kontrollnummern angebracht hatte und dem Einzelhändler, der mit Ware handelte, deren Kontrollnummern entfernt worden waren, bejaht.
  • BGH, 20.02.1992 - I ZR 32/90

    Beschädigte Verpackung - Irreführung/Beschaffenheit

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 21.4.1988 - I ZR 136/86, GRUR 1988, 823, 824 f. - WRP 1988, 722, 723 f. - Entfernung von Kontrollnummern I; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366, 367 f. - Entfernung von Kontrollnummern IV und Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369, 370 f. - Entfernung von Kontrollnummern III) regelmäßig rechtswidrige Zielsetzung der Überwachung eines rechtlich nicht schützenswerten Vertriebsbindungssystems durch Kodierung der Ware kann im Rahmen einer Interessenabwägung lediglich die Vernachlässigung der Interessen der Klägerin selbst, nicht aber ohne weiteres auch die der Allgemeinheit daran, vor Täuschung bewahrt zu werden, rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1988 - I ZR 57/87, GRUR 1989, 110, 113 = WRP 1989, 155, 159 - Synthesizer).
  • OLG Hamburg, 14.03.1991 - 3 U 112/90

    Wettbewerbswidrigkeit des Handelns mit vertriebsgebundenen Waren, sog. "Schweizer

    Schon diese Aussicht ausreichen zu lassen, ist auch nicht mit Rücksicht auf die von der Klägerin gewünschte Vertriebsbindung als solche geboten; denn wenn auch der selektive Vertrieb durchaus legitim ist (vgl. Fezer, GRUR 1990, 551, 554), so stellt er doch keineswegs eine von Rechts wegen zu privilegierende und zu fördernde Einrichtung dar (vgl. BGH, WRP 1989, 369, 371 - Entfernung von Kontrollnummern III).

    Bemerkungen wie die, dass "bei Fehlen einer rechtswirksamen vertraglichen Vertriebsbindung" die Beseitigung der Kontrollnummern wie auch der Weitervertrieb der Ware grundsätzlich nicht als wettbewerbswidrig zu beurteilen sei (BGH, WRP 1989, 366, 367 - Entfernung von Kontrollnummern IV) und dass im Hinblick auf ein Vertriebsbindungssystem Rechtswirkungen nur unter den jeher von der Rechtsprechung geforderten strengen Voraussetzungen anerkannt werden könnten (BGH, WRP 1989, 369, 371 - Entfernung von Kontrollnummern III), vermag der Senat jedenfalls nicht anders zu verstehen.

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 138/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Dem stehen die Senatsentscheidungen "Entfernung von Kontrollnummern I bis IV" (BGHZ 104, 185; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826 = WRP 1988, 725; Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366) nicht entgegen.
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Dem stehen die Senatsentscheidungen "Entfernung von Kontrollnummern I bis IV" (BGHZ 104, 185; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826 = WRP 1988, 725; Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366) nicht entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2000 - 20 U 73/00

    Austausch von wiederverwendbaren Behältern eines Konkurrenten

    Die Entfernung des Zeichens "S" durch die Beklagten richtete sich nicht allein gegen die Klägerinnen, sondern diente zugleich dem Zweck, den Zugang zum Befüllungsmarkt freizuhalten, und damit der Herstellung der dem Wettbewerbsrecht zugrunde liegenden Wettbewerbsfreiheit (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1989, 360 ff - Entfernung von Kontrollnummern III).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 169/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Dem stehen die Senatsentscheidungen "Entfernung von Kontrollnummern I bis IV" (BGHZ 104, 185; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826 = WRP 1988, 725; Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366) nicht entgegen.
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 139/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

    Dem stehen die Senatsentscheidungen "Entfernung von Kontrollnummern I bis IV" (BGHZ 104, 185; BGH, Urt. v. 5.5.1988 - I ZR 179/86, GRUR 1988, 826 = WRP 1988, 725; Urt. v. 1.6.1988 - I ZR 83/87, WRP 1989, 369; Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 238/86, WRP 1989, 366) nicht entgegen.
  • OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 60/99

    Unterlassungsanspruch des Herstellers bei lückenhaftem Vertriebsbindungsystem -

  • OLG Köln, 07.03.1997 - 6 U 117/96

    Wettbewerbswidrigkeit der Unkenntlichmachung der Herstelleridentifikationsnummer

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