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   OLG Koblenz, 27.07.1989 - 6 U 778/89   

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https://dejure.org/1989,8049
OLG Koblenz, 27.07.1989 - 6 U 778/89 (https://dejure.org/1989,8049)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.07.1989 - 6 U 778/89 (https://dejure.org/1989,8049)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - 6 U 778/89 (https://dejure.org/1989,8049)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 3
    Irreführung durch Benennung der Bezeichnung "Bildungszentrum" für eine Werbung für EDV-Lehrgänge- und Schulungen

Papierfundstellen

  • GRUR 1989, 933
  • WRP 1990, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 11.05.2023 - 6 U 4/23

    Medizinische Gemeinschaftspraxis: Zwei Ärzte können schon ein "Zentrum" bilden

    Die Bezeichnung "Bildungszentrum" für EDV-Lehrgänge und Schulungen wird nach wie vor von den angesprochenen Verkehrskreisen dahin verstanden, dass es sich bei dem Veranstalter um ein Unternehmen handelt, das über den Durchschnitt gleichartiger Unternehmen hinausragt (OLG Koblenz WRP 1990, 125).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 64/12

    Irreführende Werbung: Verwendung des Begriffs "Zentrum" für ein

    Eine besondere Größe und Bedeutung verlangt dabei in der Regel, dass das beworbene Unternehmen deutlich über dem Durchschnitt gleichartiger Betriebe hinausragt (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 5.44; OLG Koblenz WRP 1990, 125 Rn. 9 in Juris; LG Münster, Urteil vom 12.09.2008, 23 O 155/08 Rn. 16 in Juris; Senat, WRP 1986, 242, 243 für den Begriff "Center" in seiner ursprünglichen Bedeutung; BGH GRUR 1977, 503, 504 - Datenzentrale - für den Begriff "Zentrale").
  • LG Münster, 12.09.2008 - 23 O 155/08

    Irreführende Werbung mit den Bezeichnungen Kompetenzzentrum Kältetechnik und

    Auch wenn sich der Gebrauch des Wortes Zentrum mit der Zeit gewandelt haben mag, versteht der Verkehr darunter weiterhin eine Einrichtung, in der mehrere Angebote zu einem Unternehmen zusammengefasst sind, das über den Durchschnitt gleichartiger Unternehmen hinausragt (vgl. OLG Koblenz WRP 1990, 125; Hefermehl/Köhler/ Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 5 UWG Rn. 5.44 ff.).
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