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   BGH, 12.10.1989 - I ZR 228/87   

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https://dejure.org/1989,1660
BGH, 12.10.1989 - I ZR 228/87 (https://dejure.org/1989,1660)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1989 - I ZR 228/87 (https://dejure.org/1989,1660)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - I ZR 228/87 (https://dejure.org/1989,1660)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbot des einzelhandelsmäßigen Verkaufs von Einzelpackungen eines Arzneimittels aus Anstaltpackungen für den Klinikbedarf - Aufdruck "Einzelverkauf unzulässig" stellt keine wettbewerbswidrige Behinderung dar - Störung des Krankenhausprivilegs durch den Verkauf von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ApothG § 14 Abs. 4 u. 5; UWG § 1
    "Klinikpackung"; Untersagung des Einzelverkaufs von Teilen einer Klinikpackung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 360
  • MDR 1990, 509
  • GRUR 1990, 1010
  • WRP 1990, 268
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 12.11.1987 - 3 U 82/87
    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 228/87
    Das Berufungsgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (Urteil abgedruckt in GRUR 1988, 387 ff).
  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86

    Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 228/87
    Mit dem Berufungsgericht kann davon ausgegangen werden, daß es als ein die Unlauterkeit begründender Umstand anzusehen wäre, wenn der beanstandete Aufdruck inhaltlich unrichtig wäre oder jedenfalls zu einer Wettbewerbsrechtlich nicht schutzwürdigen Beschränkung des Vertriebsweges für einen Teil der Arzneimittel führen würde (vgl. auch BGHZ 104, 185, 191 [BGH 21.04.1988 - I ZR 136/86] - Entfernung von Kontrollnummern I).
  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82

    Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - I ZR 228/87
    Die darin vorgesehene Preis- und Preisspannenregelung, deren Ziel die Schaffung einheitlicher Endverkaufspreise sowie die Verfolgung des Interesses der Verbraucher an einer Senkung des Arzneimittelpreisniveaus ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1984 - I ZR 13/82, GRUR 1984, 748, 749 - Apothekerspannen), gilt nur für Arzneimittel, die im Großhandel, in Apotheken oder von Tierärzten im Wiederverkauf abgegeben werden (vgl. § 78 Abs. 1 AMG, § 1 Abs. 1 AMPreisV).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02

    Klinikpackung II

    Krankenhaus versorgende Apotheken dürfen die für den Klinikbedarf bestimmten Anstaltspackungen aus diesem Grunde nicht zum Zwecke des Einzelverkaufs außerhalb der Krankenhäuser abgeben (BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 228/87, GRUR 1990, 1010, 1012 - Klinikpackung I).

    Insbesondere soll verhindert werden, daß Krankenhausapotheken oder Krankenhaus versorgende Apotheken verbilligt gelieferte Klinikpackungen an Endverbraucher abgeben und dadurch eine größere Gewinnspanne erzielen als diejenigen öffentlichen Apotheken, die ihre Arzneimittel über die von den Herstellern belieferten Großhändler beziehen müssen (BGH GRUR 1990, 1010, 1012 - Klinikpackung I).

  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 1/12

    Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei gewinnbringender

    Dies ist Ausfluss des Krankenhausprivilegs, nach der die krankenhausversorgenden Apotheken seit jeher deutlich unter dem für öffentliche Apotheken geltenden Bezugspreisen beliefert werden, die krankenhausversorgenden Apotheken ihrerseits aber nicht berechtigt sind, diese Packungen außerhalb von Krankenhäusern zum Zwecke des Einzelverkaufs zu veräußern (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - I ZR 228/87, GRUR 1990, 1010 - Klinikpackung; vgl. auch Urteil vom 22. April 2004 - I ZR 21/02, GRUR 2004, 701 - Klinikpackung II).
  • OLG Hamburg, 03.11.2005 - 3 U 29/01

    Wettbewerbswidrigkeit des unautorisierten Erwerbes und Weitervertriebes von

    Die Vorschriften des § 14 Abs. 4-5 ApG entsprächen dem anerkannten sog. Krankenhausprivileg: Seit jeher würden Krankenhausapotheken von Pharmaunternehmen zu unter den für öffentliche Apotheken geltenden Bezugspreisen beliefert, die ihrerseits aber insbesondere nicht berechtigt seien, die Klinikpackungen zu Zwecken des weiteren Vertriebs an Dritte zu veräußern (Bl. 4; BGH WRP 1990, 268 - Klinikpackung).

    (d) Die von der Klägerin herangezogene BGH-Entscheidung "Klinikpackung" (BGH GRUR 1990, 1010) steht dem nicht entgegen.

  • OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 6 U 201/04

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Preisregelungen nach der

    Ein wesentlicher Zweck dieser Regelung besteht darin, bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf der letzten Handelsstufe, also im Verhältnis zwischen Apotheker und Verbraucher, einen Preiswettbewerb auszuschließen (vgl. Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, § 78 AMG, Anm.18; Rehmann, Arzneimittelgesetz, § 78 Rdnr 1; vgl. auch zum früheren Arzneimittelpreisrecht BGH, WRP 1984, 538, 540 - Apothekerspannen; BGH, WRP 1990, 268, 269 f. - Klinikpackung).
  • BayObLG, 28.05.2001 - LBG-Ap 1/01
    Hieraus folgt ein allgemeiner, von allen Apothekern zu beachtender Grundsatz, der seine Ausprägung unter anderem in § 14 Abs. 4 Satz 1 ApoG, § 78 AMG und den Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung gefunden hat und der neben dem genannten Anliegen eines einheitlichen Preisgefüges für öffentliche Apotheken eine Privilegierung der Krankenhäuser sicherstellen will (vgl. BGH NJW-RR 1990, 360/361).

    Das Krankenhausprivileg, das eine Versorgung der Krankenhäuser zu Preisen unterhalb der Apothekenabgabepreise im Einzelhandel an Endverbraucher ermöglicht, sollte nicht angetastet werden (BGH NJW-RR 1990, 360/361).

  • OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 9/01

    "Krankenhausprivileg" - Zur Frage des unlauteren Handelns durch Erwerb und

    Das Landgericht hat sich auf die Entscheidung "Klinikpackung" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1990, 1010) gestützt.

    Der Bundesgerichtshof hat sich weder in der Entscheidung "Klinikpackung" (GRUR 1990, 1010 ff.) noch in einer weiteren Entscheidung vom gleichen Tage (PharmaR 1990, 50 ff. ["N-Spray"]) mit der Frage befaßt, welche Bedeutung das Verhalten des Apothekers unter Lauterkeitsgesichtspunkten hat, denn Streitgegenstand war die Frage, ob die Kennzeichnung von Klinikpackungen unlauter sei, was verneint, bzw. ob es das Überkleben des Hinweises sei, was bejaht wurde.

  • BayObLG, 28.05.2001 - Ap 1/01

    Feststellung einer Verletzung der Berufspflicht durch die Landesapothekerkammer;

    Hieraus folgt ein allgemeiner, von allen Apothekern zu beachtender Grundsatz, der seine Ausprägung unter anderem in § 14 Abs. 4 Satz 1 ApoG, § 78 AMG und den Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung gefunden hat und der neben dem genannten Anliegen eines einheitlichen Preisgefüges für öffentliche Apotheken eine Privilegierung der Krankenhäuser sicherstellen will (vgl. BGH NJW-RR 1990, 360/361).

    Das Krankenhausprivileg, das eine Versorgung der Krankenhäuser zu Preisen unterhalb der Apothekenabgabepreise im Einzelhandel an Endverbraucher ermöglicht, sollte nicht angetastet werden (BGH NJW-RR 1990, 360/361).

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