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OLG Frankfurt, 18.08.1989 - 6 W 92/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 177
- GRUR 1989, 934
- AnwBl 1990, 275
- WRP 1990, 341
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86
Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.1989 - 6 W 92/89
Während ein Teil der Oberlandesgerichte aus der Ermächtungsgrundlage für den Erlaß der Preisangabenverordnung auf einen unmittelbar wettbewerbsregelnden Schutzzweck der Vorschriften der Preisangabenverordnung geschlossen haben [folgen Hinw.], hat der BGH in den Vorschriften der neuen Preisangabenverordnung wie in den Vorschriften der alten Preisangabenverordnung wertneutrale Normen gesehen mit der Folge, daß ein Verstoß gegen § 1 UWG nur dann in Betracht kommt, wenn der Verletzer der Verbotsnorm bewußt und planmäßig zuwiderhandelt (BGH, GRUR 1988, 699 Ä qm-Preisangaben; Nichtannahmebeschluß vom 26.1. 1989, I ZR 135/88, mitgeteilt in GRUR 1989, 363 [s. dazu auch BGHZ 108, 39, 44 Ä hier: II (236) 324 c]). - BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87
Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.1989 - 6 W 92/89
Während ein Teil der Oberlandesgerichte aus der Ermächtungsgrundlage für den Erlaß der Preisangabenverordnung auf einen unmittelbar wettbewerbsregelnden Schutzzweck der Vorschriften der Preisangabenverordnung geschlossen haben [folgen Hinw.], hat der BGH in den Vorschriften der neuen Preisangabenverordnung wie in den Vorschriften der alten Preisangabenverordnung wertneutrale Normen gesehen mit der Folge, daß ein Verstoß gegen § 1 UWG nur dann in Betracht kommt, wenn der Verletzer der Verbotsnorm bewußt und planmäßig zuwiderhandelt (BGH, GRUR 1988, 699 Ä qm-Preisangaben; Nichtannahmebeschluß vom 26.1. 1989, I ZR 135/88, mitgeteilt in GRUR 1989, 363 [s. dazu auch BGHZ 108, 39, 44 Ä hier: II (236) 324 c]).
- BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89
Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis
Entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht (OLG Hamm GRUR 1989, 362, 363 = WRP 1989, 755, 757; OLG Koblenz GRUR 1988, 925, 927 = WRP 1989, 121, 123; KG (25. Zivilsenat GRUR 1989, 675, 676; Hdb. WettbewerbsR/Jacobs, § 46 Nachtrag 1989 unter § 2.; ebenso OLG Frankfurt am Main BB 1987, 1837, 1838 und GRUR 1988, 49, 50 = WRP 1988, 249, 250 bis zur Entscheidung dieses Gerichts WRP 1990, 341, 342) - ergibt sich der Verstoß gegen § 1 UWG nicht bereits aus dem Gesetzesverstoß als solchem. - OLG Frankfurt, 14.04.2020 - 6 W 31/20
Kostenwiderspruch: Anlass für einstweilige Verfügung mit Sequestrationsantrag …
Bei dem Urteil des Landgerichts, mit dem die Kostenentscheidung der einstweiligen Verfügung bestätigt worden ist, handelt es sich damit der Sache nach um ein Anerkenntnisurteil gemäß § 99 Abs. 2 ZPO, gegen das das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft ist (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18.8.1989 - 6 W 92/89 = WRP 1996, 799).