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   OLG Hamburg, 10.10.1991 - 3 U 58/91   

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https://dejure.org/1991,4660
OLG Hamburg, 10.10.1991 - 3 U 58/91 (https://dejure.org/1991,4660)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.1991 - 3 U 58/91 (https://dejure.org/1991,4660)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 1991 - 3 U 58/91 (https://dejure.org/1991,4660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Lieferung von Hörgeräten durch einen Lieferanten aufgrund eines Vertrages mit den gesetzlichen Krankenkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 1992, 186
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.1991 - 3 U 58/91
    Die unangefochtene Verfolgung von Vermögensinteressen eines Berufsstandes in bislang üblicher Weise ist kein Selbstzweck, dessen Gefährdung den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen könnte (BGH, GRUR 1969, 474, 476 - Bierbezug).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.1991 - 3 U 58/91
    Deshalb kann sich der Antragsteller nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Brillen-Selbstabgabestellen" (GRUR 1982, 425 ff.) berufen.
  • OLG Hamburg, 14.05.1987 - 3 U 8/87
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.1991 - 3 U 58/91
    Zwar hat der Senat entschieden (GRUR 1987, 721 f.), dass sich ein Verband hierauf nicht berufen kann, wenn er auf Veranlassung eines Wettbewerbers handelt, der den beanstandeten Wettbewerbsverstoß längere Zeit hingenommen und die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, seinerseits verloren hat, und wenn der geltend gemachte Unterlassungsanspruch im Wesentlichen auf die Durchsetzung der Interessen gerade dieses Wettbewerbers abzielt.
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.10.1991 - 3 U 58/91
    Der Antragsteller beruft sich auf das Kleenex-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHZ 43, 278 ff.).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Bereits mit Urteil vom 10. Oktober 1991 (WRP 1992, 186) hat das Oberlandesgericht Hamburg einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber der Beklagten zurückgewiesen.
  • OLG Bremen, 23.12.2022 - 2 U 103/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts als "nachhaltig";

    Zwar kann ein solches Vorschieben des Verbandes eine bereits entfallene Dringlichkeit in der Person eines Mitgliedes nicht heilen; die Dringlichkeit für einen Antrag des Verbandes wird durch ein solches Vorgehen aber nur dann in Zweifel gezogen, wenn der geltend gemachte Unterlassungsanspruch im Wesentlichen auf die Durchsetzung der Interessen gerade dieses Wettbewerbers abzielt (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 10.10.1991 - 3 U 58/91 -, WRP 1992, 186 [187] - Ohrabdruck; Köhler/Feddersen, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. 2022, § 12 Rn. 2.17).
  • OLG Nürnberg, 29.07.1997 - 3 U 96/97

    Wettbewerbsverstoß eines HNO-Arztes durch Beteiligung am sogenannten verkürzten

    In ihm hatte die von einem Verbraucherschutzverein wegen des verkürzten Versorgungsweges in Anspruch genommene Firma S zwar obsiegt, was vom Bundesgerichtshof mit dessen Nichtannahmebeschluß vom 03. Dezember 1992 (Az.: I ZR 89/92) auch bestätigt worden sei (Anlage K 1; vgl. zum dort vorangegangenen Verfügungsverfahren auch Urteil des OLG Hamburg vom 10. Oktober 1991, Az.: 3 U 58/91, in: WRP 1992, 186).

    Aus ihr können keine Maßstäbe dafür abgeleitet werden, was anderen Personen, die keinen Handwerksbetrieb unterhalten, verboten bzw. erlaubt ist (OLG Hamburg, WRP 1992, 186).

    Den entsprechenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamburg in seinem Urteil vom 10. Oktober 1991 (in: WRP 1992, 186) ist nichts hinzuzufügen.

  • OLG Naumburg, 03.07.2002 - 7 U 67/01

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen des Verbotes der

    Schließlich berücksichtigt sie auch das von den Angehörigen der Heilberufe in verstärktem Maße zu berücksichtigende Wirtschaftlichkeitsgebot, welches in §§ 12, 70 SGB V seinen Niederschlag gefunden hat (so auch schon HansOLG, WRP 1992, 186 ff. -Ohrabdruck- im Rechtsstreit eines Verbandes gegen einen Hörgerätelieferanten und OLG Nürnberg, MedR 1998, 522 ff., welches das Wirtschaftlichkeitsgebot als hinreichenden sachlich gebotenen Grund im Sinne von § 30 Abs. 4 BOÄ Bayern (1997) -einer der Regelung des § 34 Abs. 5 der ärztlichen Berufsordnung des Landes Sachsen-Anhalt entsprechenden Regelung- ansieht; zustimmend zu dieser Rechtsprechung auch Kern, "Heilhilfsmittelversorgung durch den behandelnden Arzt", NJW 2000, 833 ff.).
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