Rechtsprechung
BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Warenzeichen - Warenzeichenübertragung - Mitübertragung - Kennzeichnung - Unterlassungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WZG § 8 Abs. 1 S. 2
Warenzeichenübertragung bei Mitübertragung des Geschäftsbetriebs - Verwirkung des Unterlassungsanspruchs bei Indizien für Duldung der Fremdnutzung - "Cranpool" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 172
- MDR 1992, 246
- GRUR 1992, 45
- DB 1991, 2650
- WRP 1992, 29
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61
Bleiarbeiter
Auszug aus BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89
Allerdings stehen die einzelnen Voraussetzungen des Verwirkungstatbestands bzw. die Anforderungen daran in enger (Wechselwirkungs-)Beziehung zueinander (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 118/61, GRUR 1963, 478, 481 = WRP 1963, 247 - Bleiarbeiter). - BGH, 05.06.1968 - I ZB 5/67
Umschreibung eines Warenzeichens ohne Einverständnis des Inhabers - Umwandlung …
Auszug aus BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89
Dies ist der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5.6.1968 - I ZB 5/67, GRUR 1969, 43 ff. - Marpin bereits zu entnehmen, weil deren Überlegungen die Bestandskraft und Wirksamkeit auch formal fehlerhafter Eintragungen voraussetzen. - BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67
Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung - …
Auszug aus BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89
Ein solches Vertrauen auf ein Recht zur Benutzung einer Kennzeichnung kann jedoch unter Verwirkungsgesichtspunkten nicht die Eintragung dieser Kennzeichnung als Warenzeichen rechtfertigen (vgl. BGH, Urt. v. 4.6.1969 - I ZR 115/67, GRUR 1969, 694, 697 = WRP 1969, 408 - Brillant).
- BGH, 26.05.1972 - I ZR 44/71
Wirksamkeit der Übertragung eines Betriebes
Auszug aus BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89
Ein solcher Eindruck, der aufgrund eines, wie die weitere Entwicklung zeigt, nicht nachhaltigen Entschlusses über die Einschränkung übernommener Aktivitäten geweckt worden sein kann, schließt jedoch nicht aus, daß die Klägerin - wie vom Berufungsgericht festgestellt - entsprechende Betriebsteile mit dem Warenzeichen von der KG erworben hat; denn ein Fortsetzungswille des Erwerbers ist nicht Voraussetzung einer nach § 8 Abs. 1 Satz 2 WZG wirksamen Zeichenübertragung (vgl. BGH, Urt. v. 26.5.1972 - I ZR 44/71, GRUR 1973, 363, 365 - Baader;… BGH aaO. - FLASH;… BGH aaO. - Benner). - BGH, 14.12.1989 - I ZR 17/88
Benner; Veräußerung eines aus dem bürgerlichen Namen eines Gesellschafters …
Auszug aus BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89
Auch dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 2.3.1989 - I ZR 7/87, GRUR 1989, 422, 423 f. - FLASH mit umfangreichen w.N. sowie BGH GRUR 1990, 601, 603 f. [BGH 14.12.1989 - I ZR 17/88] - Benner, insoweit nicht in BGHZ 109, 364). - BGH, 02.03.1989 - I ZR 7/87
"FLASH"; Wirksamkeit eines Zeichenerwerbs
Auszug aus BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89
Auch dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, sondern entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 2.3.1989 - I ZR 7/87, GRUR 1989, 422, 423 f. - FLASH mit umfangreichen w.N. sowie BGH GRUR 1990, 601, 603 f. [BGH 14.12.1989 - I ZR 17/88] - Benner, insoweit nicht in BGHZ 109, 364).
- BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90
Universitätsname als Warenaufdruck
Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. BGH, Urt. v. 26.09.1991 - I ZR 177/89, GRUR 1992, 45, 48 = WRP 1992, 29 - Cranpool m.w.N.), stehen die einzelnen Voraussetzungen des Verwirkungstatbestands bzw. die Anforderungen daran in enger (Wechselwirkungs-)Beziehung zueinander. - BGH, 17.03.1994 - X ZR 16/93
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen der Verwirkung …
Schon dieser Umstand erhellt, daß die etwa in der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichenrecht entwickelte Rechtsprechung wegen eines schützenswerten Besitzstandes des in Anspruch Genommenen nicht greifen kann (hierzu etwa BGHZ 1, 31; 5, 189; 16, 82; 21, 66; BGH GRUR 1992, 45 - Cranpool; BGHZ 119, 237 - Universitätsemblem). - BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91
"Warenzeichenerwerb"; Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem …
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- BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91
Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine …
Der in der Rechtsprechung zum Warenzeichenrecht (vgl. zuletzt BGH, NJW-RR 1992, 172 = LM H. 3/1992 § 8 WZG Nr. 15 = GRUR 1992, 45 = WRP 1992, 29 - Cranpool) entwickelte Grundsatz, nach dem die Verwirkung des gegen die Benutzung eines prioritätsjüngeren Zeichens gerichteten Anspruchs den Inhaber dieses Zeichens nicht auch zu dessen Eintragung in die Warenzeichenrolle berechtigt, findet auch im Firmenrecht Anwendung; denn auch die Eintragung einer bislang ohne registerrechtliche Absicherung benutzten Firmenbezeichnung kann zu einer deutlich verstärkten Rechtsposition des bisherigen Benutzers und damit zu einer Erweiterung seines Besitzstandes auch im Verhältnis zum Inhaber der prioritätsälteren Kennzeichen führen, und zwar mindestens dann, wenn für den bisherigen Benutzer vorher schon eine andere, die prioritätsältere Kennzeichnung nicht verletzende Firmenbezeichnung im Handelsregister eingetragen gewesen wäre.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Benutzer einer verwechslungsfähigen, prioritätsjüngeren Kennzeichnung auch nach Verwirkung des Anspruchs auf Unterlassung der Benutzung nicht berechtigt, die Kennzeichnung nunmehr in ein Register eintragen zu lassen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 26.9.1991 - I ZR 177/89, GRUR 1992, 45, 47 = WRP 1992, 29 - Cranpool m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 6 U 33/00
Unternehmensbezeichnung; Firma; Bezeichnung; Kennzeichen; Verwechslungsgefahr
Im übrigen würde sogar schon ein nach Umfang und Bedeutung relativ geringer Besitzstand für die Bejahung des Verwirkungstatbestandes genügen, da die Klägerin durch ihr Schreiben vom 12.03.1997 besonders deutlich den Eindruck erweckt hatte, sie werde gegen eine weitere Benutzung des Firmenschlagworts "HAI/Y" nicht vorgehen (vgl. BGH, WRP 1992, 29, 32 - Cranpool; s.a. BGH, GRUR 1993, 913, 915 - KOWOG). - BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91
Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG
Im übrigen liegt jedenfalls ein gewisser Besitzstand in Anbetracht der langjährigen ungestörten Benutzung der Kennzeichnung durch die Beklagte schon nach der allgemeinen Lebenserfahrung nahe (vgl. BGH, Urt. v. 26.09.1991 - I ZR 177/89, GRUR 1992, 45, 48 = WRP 1992, 29 - Cranpool); eine Bestimmung des als schutzwürdig zu erachtenden Grades aber setzt regelmäßig ohnehin eine - vorliegend noch nachzuholende - rechtsfehlerfreie Beurteilung des Grades der Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Beklagten und anderer nach Treu und Glauben zu berücksichtigender Umstände voraus; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen die einzelnen Voraussetzungen des Verwirkungstatbestands bzw. die Anforderungen daran in enger (Wechselwirkungs-)Beziehung (…vgl. BGH a.a.O. - Cranpool;… BGH a.a.O., GRUR S. 154 - Universitätsemblem). - LG Frankfurt/Main, 20.04.2017 - 3 O 300/16
Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche durch Nichtbeachtung der …
Für die tatsächlichen Voraussetzungen der Verwirkung ist der Anspruchsgegner darlegungs- und beweispflichtig (…vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 21 Rn. 54), wobei bei jahrelanger ungestörter Benutzung ein gewisser Besitzstand naheliegen kann (BGH GRUR 1993, 913, 915 [BGH 24.06.1993 - I ZR 187/91] - KOWOG; BGH GRUR 1992, 45, 48 [BGH 26.09.1991 - I ZR 177/89] - Cranpool;… Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 21 Rn. 54). - BGH, 10.12.1991 - KVR 2/90
Kontrolle grenzüberschreitender Zusammenschlüsse
Aus den - im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht wirksam angegriffenen Feststellungen des Kammergerichts ergibt sich, daß die Übertragung der deutschen "L."-Warenzeichen auf die L. B. Ltd. gegen § 8 Abs. 1 WZG verstieß und deshalb unwirksam ist, weil der zugehörige Geschäftsbetrieb nicht mitübertragen, sondern fortgeführt wurde (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.12.1989 - I ZR 17/88, GRUR 1990, 601, 603 [BGH 14.12.1989 - I ZR 17/88] - Benner; Urt. v. 26.9.1991 - I ZR 177/89, Umdr. S. 9 f. - Cranpool;… Urt. v. 24.10.1991 - I ZR 287/89, Umdr. S. 9 f. - Barbarossa, jeweils zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05
AOL I
Dabei stehen die einzelnen Voraussetzungen des Verwirkungstatbestandes bzw. die Anforderungen daran in enger (Wechselwirkungs-)Beziehung zueinander (BGH GRUR 92, 45, 48 - Cranpool; BGH GRUR 63, 478, 481 - Bleiarbeiter). - LG Potsdam, 15.05.2006 - 3 S 147/05
Klage des Stromversorgers auf Zahlung der Stromkosten: Prüffähigkeit der …
Die Rechtsprechung hat damit dem Umstand Rechnung getragen, dass im Bereich der Daseinsvorsorge für den Kunden häufig ein Zwang bestand, mit einem Monopolisten zu kontrahieren (vgl. etwa BGH NJW-RR 1992, 172). - BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90
Weinberg-Lagenamen als IR-Marke
- OLG Hamburg, 26.06.2003 - 5 U 152/02
Cellofit/Cellvit
- OLG Köln, 13.09.2002 - 6 U 58/02
Markenververwechslung bei Nudelgerichten - "Fiorini" - Verwirkung …
- OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 259/00
Catapresan
- OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 310/00
Schweigen über eine Dauer von 14 Monaten als konkludente Zustimmung zur Nutzung …
- LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 234/99
SABO
- LG Düsseldorf, 30.05.1996 - 4 O 283/95
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