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   BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90   

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https://dejure.org/1992,1971
BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90 (https://dejure.org/1992,1971)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1992 - I ZR 205/90 (https://dejure.org/1992,1971)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - I ZR 205/90 (https://dejure.org/1992,1971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    EWG-Baumusterprüfung - Immissionsschutz - Wettbewerbsabsicht - Lärmmessung - Arbeitsschutz

  • werbung-schenken.de

    EWG-Baumusterprüfung

    UWG § 1
    Wettbewerbsförderungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Wettbewerbsabsicht bei Lärmmessung für EWG-Baumusterprüfung durch Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 225
  • MDR 1993, 330
  • GRUR 1993, 125
  • WRP 1993, 106
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90
    Dieser Grundsatz gilt auch, wovon das Berufungsgericht ausgegangen ist und was die Revision nicht in Zweifel zieht, für die Tätigkeit der öffentlichen Hand und der auf dem Gebiet der öffentlichen Daseins- und Gesundheitsfürsorge tätigen Organisationen in Bereichen, in denen diese mit privatwirtschaftlich tätigen Dritten konkurrieren (BGHZ 82, 375, 395 - Brillen-Selbstabgabestellen; Piper, GRUR 1986, 574, 578).

    Die Tatsache, daß der Beklagte die Dienstleistung unentgeltlich gewährt und sie dahingehend auch anbietet, also ohne die Absicht handelt, einen Gewinn zu erzielen, steht der Annahme eines Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs zwar nicht entgegen (BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733 - Schilderverkauf; BGHZ 82, 375, 395 - Brillen-Selbstabgabestellen).

  • BGH, 25.02.1982 - I ZR 175/79

    Streit um Beitragsgestaltung Sozialversicherungsträgers - Öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90
    Eine Berufsgenossenschaft oder - wie hier der Beklagte - ein Verband von Berufsgenossenschaften, der unter sachwidriger Verwendung der Mitgliedsbeiträge in Wettbewerb zu privaten Anbietern tritt, handelt wettbewerbswidrig, ohne daß es der weiteren Feststellung dahin bedürfte, die Unentgeltlichkeit der Dienstleistung führe zu einer Verdrängung der Mitbewerber (BGH, Urt. v. 25.2. 1982 - I ZR 175/79, GRUR 1982, 433, 436 - Kinderbeiträge).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Auszug aus BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90
    Die Tatsache, daß der Beklagte die Dienstleistung unentgeltlich gewährt und sie dahingehend auch anbietet, also ohne die Absicht handelt, einen Gewinn zu erzielen, steht der Annahme eines Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs zwar nicht entgegen (BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733 - Schilderverkauf; BGHZ 82, 375, 395 - Brillen-Selbstabgabestellen).
  • BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75

    Beauftragung eines Universitätsinstituts mit der Typenprüfung eines

    Auszug aus BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90
    Eine solche, besteht darin, daß der Beklagte die EWG-Baumusterprüfung nur im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Prüfstelle im Sinne des § 3 Abs. 4 Gerätesicherheitsgesetz (GS-Prüfung) anbietet und durchführt, die er - ebenfalls als privatrechtlicher Sachverständiger (vgl. BGH, Urt. v. 9.2. 1978 - III ZR 160/75, NJW 1978, 2548, 2549; Peine, Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz), § 3 Rdn. 127) - in Erfüllung der ihm gemäß § 546 RVO obliegenden Aufgaben des Arbeits- und Unfallschutzes unbeanstandet unentgeltlich vornimmt (vgl. Schreiben des Bundeskartellamts vom 5.9. 1978).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85

    "Leichenaufbewahrung"; Förderung des Wettbewerbs durch ein Altenheim

    Auszug aus BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90
    Die Wahrnehmung öffentlichrechtlicher Aufgaben, welche die Erfüllung einer privatwirtschaftlichen Dienstleistung sachnotwendigerweise einschließt, läßt die Absicht, bei dem beide Bereiche umfassenden Angebot zu Wettbewerbszwecken zu handeln, in den Hintergrund treten (vgl. BGH, Urt. v. 2.7. 1987 - I ZR 167/85, GRUR 1988, 38, 39 - Leichenaufbewahrung).
  • BGH, 13.02.1992 - I ZR 79/90

    Beitragsrechnung - Irreführung/sonst; Verbandsausstattung

    Auszug aus BGH, 08.10.1992 - I ZR 205/90
    a) Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs liegt vor, wenn das Verhalten geeignet ist, den eigenen oder den fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu begünstigen, wenn der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht mit entsprechender Absicht tätig geworden ist und diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 13.2. 1992 - I ZR 79/90, GRUR 1992, 450, 452 - Beitragsrechnung m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2016 - 4 U 167/15

    Redaktionelles Stadtblatt - Wettbewerbsrecht: Vertrieb eines illustrierten

    Das Vorliegen einer geschäftlichen Handlung ist aber auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe handelt, insoweit ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob gleichzeitig eine geschäftliche Handlung vorliegt oder ob die Wettbewerbsförderung als völlig nebensächlich hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH WRP 1993, 106 [108] - EWG-Baumusterprüfung ; BGH GRUR 1990, 609 [613] - Werbung im Programm ; BGH GRUR 1974, 733 [734] - Schilderverkauf ; vgl. vertiefend Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 13.19 - 13.26).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16

    Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

    Insoweit ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob gleichzeitig eine geschäftliche Handlung vorliegt oder ob die Wettbewerbsförderung als völlig nebensächlich hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH WRP 1993, 106 [108] - EWG-Baumusterprüfung ; BGH GRUR 1990, 609 [613] - Werbung im Programm ; BGH GRUR 1974, 733 [734] - Schilderverkauf ; vgl. vertiefend Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 35. Aufl. 2017, § 3a Rn. 2.19 - 2.26).
  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 174/91

    Abrechnungs-Software für Zahnärzte - Verdrängungswettbewerb

    c) Nach dem Vorgesagten erübrigt sich eine weitere Stellungnahme dazu, ob das Wettbewerbsverhalten der Beklagten auch unter dem Gesichtspunkt sachwidriger Verwendung der Beiträge ihrer kassenzahnärztlichen Mitglieder beanstandet werden könnte (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 25.2. 1982 - I ZR 175/79, GRUR 1982, 433, 436 - Kinderbeiträge; Urt. v. 8.10.1992 - I ZR 205/90I ZR 205/90, GRUR 1993, 125, 126 - EWG-Baumusterprüfung).
  • OLG Nürnberg, 29.09.2009 - 1 U 264/09

    Wettbewerb der öffentlichen Hand: Kartell- oder wettbewerbsrechtlicher Anspruch

    Eine Wettbewerbsabsicht setzt nicht das Bestreben voraus, Gewinn zu erzielen (BGH GRUR 1974,. 733/734; NJW-RR 1993, 225; Zimmer, in: Immenga/Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 1, Rn. 56).

    Es genügt die konkrete Zielsetzung, sich am Wettbewerb zu beteiligen, wobei das Bestreben, den eigenen Absatz zum Nachteil der privaten Mitbewerber zu fördern und hierdurch Einnahmen zu erzielen, jedenfalls nicht als völlig nebensächlich hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH GRUR 1974, 733/734 - Schilderverkauf; NJW-RR 1993, 225 - EWG-Baumusterprüfung -).

  • OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1703/03

    Keine Wettbewerbsbeeinträchtigung bei Nichterhebung der gesetzlichen

    Sie konkurriert insoweit mit privatwirtschaftlich tätigen Dritten wie der Klägerin (vgl. BGH WRP 1993, 106, 107 - EWG-Baumusterprüfung).
  • BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94

    Testfotos II

    Ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs ist anzunehmen, wenn das Verhalten in objektiver Hinsicht geeignet ist, den eigenen oder einen fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu begünstigen, und wenn der Handelnde dabei in subjektiver Hinsicht mit entsprechender Absicht tätig wird, sofern diese Absicht nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 13.2. 1992 - I ZR 79/90, GRUR 1992, 450, 452 = WRP 1992, 380 - Beitragsrechnung; Urt. v. 8.10.1992 - I ZR 205/90, GRUR 1993, 125, 126 = WRP 1993, 106 - EWG-Baumusterprüfung).
  • KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99

    Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung

    Zwar gilt auch für die öffentliche Hand der allgemeine Grundsatz, daß ein Handeln zu Wettbewerbszwecken vorliegt, wenn das Verhalten geeignet ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu begünstigen, und der Handelnde eine entsprechende Absicht hat, die nicht völlig hinter anderen Beweggründen zurücktritt (BGH WRP 1993, 106/107 - EWG-Baumusterprüfung m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 18.06.1999 - 2 U 11/99

    Unzulässige Förderung fremden Wettbewerbs zum Nachteil eines Dritten durch ein

    Insoweit ist der hier zu beurteilende Sachverhalt zwar nicht vergleichbar mit demjenigen des vom Landgericht zitierten Urteils BGH GRUR 1981, 638 ff. - Preisvergleich; wohl aber mit den Sachverhalten der Entscheidungen BGH GRUR 1965, 110, 115 - Eu-MED; GRUR 1986, 905 f. - Innungskrankenkassenwesen; GRUR 1988, 38 f. - Leichenaufbewahrung und GRUR 1993, 125 f. [BGH 08.10.1992 - I ZR 205/90] - EWG-Baumusterprüfung).
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