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   BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91   

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BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91 (https://dejure.org/1993,729)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1993 - I ZB 7/91 (https://dejure.org/1993,729)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - I ZB 7/91 (https://dejure.org/1993,729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung des Wortzeichens "Premiere" zur Benennung einer Ware - "Premiere" als erstmalige Präsentation eines Produktes - Neutralität des Begriffs "Premiere" im Warenverkehr - "Premiere" als französisches Umgangswort - Freihaltung des Begriffs im Warenverkehr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
    Fremdwörter als Warenzeichen - Premiere

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1512
  • MDR 1993, 1073
  • GRUR 1993, 746
  • GRUR Int. 1994, 68
  • ZUM 1994, 502
  • WRP 1994, 385
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Ist ein fremdsprachiges Wort in dem Staat, aus dessen Sprachraum es stammt, als Warenzeichen eingetragen, so kommt diesem Umstand für die Frage eines Freihaltebedürfnisses in Deutschland dann keine indizielle Bedeutung zu, wenn das Wort als Fremdwort Eingang in die deutsche Sprache gefunden hat und das Freihaltebedürfnis nach dem Sprachsinn und nach der Bedeutung des Fremdworts in Deutschland beurteilt werden muß (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE und der diesem Beschluß folgenden Rechtsprechung).

    Dafür braucht nicht darauf abgestellt zu werden, daß der diesbezügliche Sachvortrag erst im Rechtsbeschwerdeverfahren erfolgt ist; denn die Anwendung der für fremdsprachige Begriffe, für die im Ursprungsland der Sprache ein Freihaltebedürfnis nicht angenommen worden ist, entwickelten Grundsätze der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.03.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.06.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) sind vorliegend schon deshalb unanwendbar, weil es hier nicht um das französischsprachige Wort "premiere" in der eingetragenen Form "PREMIERE", sondern um das in der deutschen Sprache gebräuchliche Fremdwort "Premiere" geht, für dessen Freihaltung in seinem fremdwörtlichen Sinne auf die Bedürfnisse des deutschen Verkehrs im deutschen Sprachraum abzustellen und die Beurteilung der Bedürfnisse an der Freihaltung des original-französischen Worts in Frankreich ohne (indizielle) Bedeutung ist.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Dafür braucht nicht darauf abgestellt zu werden, daß der diesbezügliche Sachvortrag erst im Rechtsbeschwerdeverfahren erfolgt ist; denn die Anwendung der für fremdsprachige Begriffe, für die im Ursprungsland der Sprache ein Freihaltebedürfnis nicht angenommen worden ist, entwickelten Grundsätze der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.03.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.06.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) sind vorliegend schon deshalb unanwendbar, weil es hier nicht um das französischsprachige Wort "premiere" in der eingetragenen Form "PREMIERE", sondern um das in der deutschen Sprache gebräuchliche Fremdwort "Premiere" geht, für dessen Freihaltung in seinem fremdwörtlichen Sinne auf die Bedürfnisse des deutschen Verkehrs im deutschen Sprachraum abzustellen und die Beurteilung der Bedürfnisse an der Freihaltung des original-französischen Worts in Frankreich ohne (indizielle) Bedeutung ist.
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Dafür braucht nicht darauf abgestellt zu werden, daß der diesbezügliche Sachvortrag erst im Rechtsbeschwerdeverfahren erfolgt ist; denn die Anwendung der für fremdsprachige Begriffe, für die im Ursprungsland der Sprache ein Freihaltebedürfnis nicht angenommen worden ist, entwickelten Grundsätze der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.03.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.06.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) sind vorliegend schon deshalb unanwendbar, weil es hier nicht um das französischsprachige Wort "premiere" in der eingetragenen Form "PREMIERE", sondern um das in der deutschen Sprache gebräuchliche Fremdwort "Premiere" geht, für dessen Freihaltung in seinem fremdwörtlichen Sinne auf die Bedürfnisse des deutschen Verkehrs im deutschen Sprachraum abzustellen und die Beurteilung der Bedürfnisse an der Freihaltung des original-französischen Worts in Frankreich ohne (indizielle) Bedeutung ist.
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Dafür braucht nicht darauf abgestellt zu werden, daß der diesbezügliche Sachvortrag erst im Rechtsbeschwerdeverfahren erfolgt ist; denn die Anwendung der für fremdsprachige Begriffe, für die im Ursprungsland der Sprache ein Freihaltebedürfnis nicht angenommen worden ist, entwickelten Grundsätze der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.03.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.06.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) sind vorliegend schon deshalb unanwendbar, weil es hier nicht um das französischsprachige Wort "premiere" in der eingetragenen Form "PREMIERE", sondern um das in der deutschen Sprache gebräuchliche Fremdwort "Premiere" geht, für dessen Freihaltung in seinem fremdwörtlichen Sinne auf die Bedürfnisse des deutschen Verkehrs im deutschen Sprachraum abzustellen und die Beurteilung der Bedürfnisse an der Freihaltung des original-französischen Worts in Frankreich ohne (indizielle) Bedeutung ist.
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher -

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Jedoch können - was das Bundespatentgericht zutreffend erkannt und ausgeführt hat - freihaltebedürftig nicht ausschließlich die in dieser Bestimmung ausdrücklich aufgezählten Angaben sein, sondern auch solche, die andere für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware beschreiben (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514 [BGH 28.11.1991 - I ZB 3/90] - Ole und I ZB 4/90, GRUR 1992, 515 - Vamos; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 4 Rdn. 62; Althammer, WZG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 26; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 40, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Jedoch können - was das Bundespatentgericht zutreffend erkannt und ausgeführt hat - freihaltebedürftig nicht ausschließlich die in dieser Bestimmung ausdrücklich aufgezählten Angaben sein, sondern auch solche, die andere für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware beschreiben (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514 [BGH 28.11.1991 - I ZB 3/90] - Ole und I ZB 4/90, GRUR 1992, 515 - Vamos; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 4 Rdn. 62; Althammer, WZG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 26; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 40, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Es hat sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichengesetz gestützt (BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere, m.w.N.).

    Ob hiervon auch unter der Geltung des Markengesetzes auszugehen ist oder ob angesichts der in § 23 Nr. 2 MarkenG vorgesehenen Schutzschranke der lauteren Benutzung von beschreibenden Angaben eine so hinreichende Klarheit gefunden worden ist, daß die Eintragung von Angaben, die nur "irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware beschreiben" (BGH GRUR 1993, 746 - Premiere), im Sinne der mit dem Markengesetz angestrebten weiteren Öffnung des Markenregisters (vgl. Begr. z. Reg.Entwurf BT-Drucks. 12/6581 S. 80 = BlPMZ 1994, Sonderheft S. 74) unbedenklich zugelassen werden könnte, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Mit Recht bringt die Rechtsbeschwerde vor, daß die vom Bundespatentgericht herangezogene Senatsentscheidung "Premiere I" (BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 = WRP 1994, 385) einen anderen Sachverhalt betrifft.

    In der genannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof eine indizielle Wirkung von Auslandseintragungen für das Fremdwort "Premiere" deswegen verneint, weil dieser Begriff mit einem von der Bedeutung in der Fremdsprache abweichenden Bedeutungsgehalt in die deutsche Sprache eingegangen war und die Eintragung in Frankreich daher nicht notwendig etwas darüber aussagte, ob auch im Inland ein Freihaltebedürfnis verneint werden konnte (BGH GRUR 1993, 746 f. - Premiere I).

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Bei diesen auf den "Premiere"-Beschluß des Bundesgerichtshofes gestützten Erwägungen (vgl. BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 = WRP 1994, 385) hat das Bundespatentgericht außer acht gelassen, daß in der genannten Entscheidung eine indizielle Wirkung von Auslandseintragungen nur deswegen verneint worden ist, weil das Fremdwort "Premiere" mit einem von der Bedeutung in der Fremdsprache abweichenden Bedeutungsgehalt in die deutsche Sprache übernommen worden ist.
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 22/96

    PREMIERE II

    So hat der Bundesgerichtshof in seiner "Premiere I"-Entscheidung (Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746, 747) angenommen, daß das Wort nicht unmittelbar warenbeschreibend ist, sondern andere irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Waren angebe.

    Es hat sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichengesetz gestützt (BGH GRUR 1993, 746 - Premiere I).

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft des angemeldeten Zeichens ist das Bundespatentgericht in seiner vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes ergangenen Entscheidung rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß unter das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1 WZG Begriffe fallen, deren Sinngehalt ihre Eignung zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung ausschließt und der als solcher für den Verkehr erkennbar ist (BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514 - Ole; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Das Bundespatentgericht hat bei seiner Beurteilung unberücksichtigt gelassen, daß es sich bei dem angemeldeten Zeichen um eine englischsprachige Wortfolge handelt, die, wie die Anmelderin nachgewiesen hat, sowohl im Vereinigten Königreich als auch in den Vereinigten Staaten von Amerika zu ihren Gunsten als Marke eingetragen ist (vgl. zur indiziellen Bedeutung derartiger ausländischer Eintragungen: BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Anders als das Wort "Premiere" (vgl. BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746), das die erstmalige Präsentation einer Ware, mithin deren Neuheit und damit einen Umstand mit Bezug auf diese selbst bezeichnet, liegt in der werblichen Aufforderung zum Überwechseln von einer zu einer anderen Zigarettenmarke kein solcher Umstand mit Bezug auf die Ware selbst.
  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Da der Schutzversagungsgrund des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG die Entscheidung des Bundespatentgerichts trägt, erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit den weiteren Rügen der Rechtsbeschwerde, das Bundespatentgericht habe in rechtsfehlerhafter Weise die hilfsweise angeführten Schutzversagungsgründe aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 3 MarkenG für gegeben erachtet (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 23.3.1995 - I ZB 20/93, GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 21/96

    Schutzfähigkeit und Freihaltungsbedürftigkeit des Wortes "Premiere"

    So hat der Bundesgerichtshof in seiner "Premiere I"-Entscheidung (Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746, 747) angenommen, daß das Wort nicht unmittelbar warenbeschreibend ist, sondern andere irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Waren angebe.

    Es hat sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichengesetz gestützt (BGH GRUR 1993, 746 - Premiere I).

    Der Bundesgerichtshof hat bislang offengelassen, ob hiervon auch unter der Geltung des Markengesetzes auszugehen ist oder ob angesichts der in § 23 Nr. 2 MarkenG vorgesehenen Schutzschranke der lauteren Benutzung von beschreibenden Angaben eine so hinreichende Klarheit gefunden worden ist, daß die Eintragung von Angaben, die nur "irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware beschreiben" (BGH GRUR 1993, 746 - Premiere I), im Sinn der mit dem Markengesetz angestrebten weiteren Öffnung des Markenregisters (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf BT-Drucks. 12/6581, S. 80 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S. 74) unbedenklich zugelassen werden könnte (BGH GRUR 1998, 465, 467 - BONUS).

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98

    GENESCAN; Indizielle Bedeutung einer Eintragung der Marke im Land der Sprache des

    Es hat darüber hinaus - anders als es in der von ihm herangezogenen Entscheidung "Premiere" (BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746) der Fall gewesen ist - nicht festgestellt, daß das Markenwort im Inland in einer von seiner englischen Bedeutung abweichenden Bedeutung verwendet wird.
  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/96

    Schutzfähigkeit und Freihaltungsbedürftigkeit des Wortes "Premiere"

  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 23/91

    "RIGIDITE II"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung von

  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92

    "rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung

  • BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 90/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Das Datenschutz Team" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 12.05.2010 - 29 W (pat) 101/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Strategy Circle" - beschreibender Hinweis -

  • BPatG, 02.12.1998 - 26 W (pat) 29/98

    Markenschutz - Eintragung einer englischen Wortfolge als Marke

  • BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97

    Markenschutz - Fehlende Eintragungskraft und fehlendes Freihaltungsbedürfnis

  • BPatG, 13.03.2001 - 33 W (pat) 143/00
  • BPatG, 22.03.2000 - 32 W (pat) 5/00
  • BPatG, 22.03.2000 - 32 W (pat) 502/99
  • BPatG, 28.01.2000 - 33 W (pat) 128/99
  • BPatG, 26.01.2000 - 32 W (pat) 259/99
  • BPatG, 29.11.1995 - 28 W (pat) 94/95
  • BPatG, 01.10.2002 - 33 W (pat) 81/01
  • BPatG, 05.04.1995 - 26 W (pat) 51/93
  • BPatG, 28.02.1994 - 30 W (pat) 43/93
  • BPatG, 22.03.2000 - 32 W (pat) 2/99
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