Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1994 - I ZR 291/91   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 11 Abs. 1 Nr. 4
    "Simmenthal"; Zumutbarkeit der anderweitigen Benutzung eines Warenzeichens

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Warenzeichengesetz, § 11 Abs. 1 No. 4
    Freier Warenverkehr, Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1070
  • MDR 1994, 678
  • GRUR 1994, 512
  • WRP 1994, 621



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05  

    COHIBA

    Als berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung sind in der Senatsrechtsprechung Umstände anerkannt, die der Markeninhaber nicht beeinflussen kann, wie Tatbestände höherer Gewalt (BGH, Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 6/95, GRUR 1997, 747, 749 = WRP 1997, 1089 - Cirkulin) oder auch die Unmöglichkeit, mit der Marke gekennzeichnete Waren vor Abschluss eines vorgeschriebenen behördlichen Zulassungsverfahrens in den Verkehr zu bringen (BGH GRUR 2000, 890, 891 - IMMUNINE/IMUKIN), sowie ein unberechtigtes Einfuhrverbot (BGH, Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 291/91, GRUR 1994, 512, 514 = WRP 1994, 621 - Simmenthal).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96  

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichengesetz war anerkannt, daß die Benutzung für eine Spezialware (hier z.B.: "Herrenschuhe") die Marke auch für einen eingetragenen, diese Spezialware erfassenden nicht zu breiten Warenoberbegriff rechtswirksam erhält und daß auch die Benutzung für eine Spezialware zugleich als Benutzung für eine andere eingetragene Ware anzusehen ist, sofern nur diese letztere Ware derjenigen Ware in einem engen Sinn als gleich zu erachten ist, für die die Marke benutzt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647, 648 = WRP 1978, 813 - TIGRESS; Urt. v. 13.7.1989 - I ZR 157/87, GRUR 1990, 39, 40 f. - Taurus Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 291/91, GRUR 1994, 512, 514 = WRP 1994, 621 - Simmenthal).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 187/98  

    Markenrecht - Zu den Voraussetzungen der Eintragungsbewilligungsklage

    In diesem Fall kann eine Beibehaltung des Oberbegriffs unter Beschränkung auf die allein noch zulässigen, durch die Benutzung gedeckten Waren in Betracht kommen (vgl. zum WZG: BGH, Urt. v. 7.6.1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647, 648 = WRP 1978, 813 - TIGRESS; Urt. v. 13.7.1989 - I ZR 157/87, GRUR 1990, 39, 40 - Taurus; Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 291/91, GRUR 1994, 512, 515 = WRP 1994, 621 - Simmenthal).

    Denn in einem solchen Fall besteht kein Anlaß für die Beibehaltung mehr als eines gegebenenfalls durch Bildung einer Untergruppe einzuschränkenden Oberbegriffs (vgl. zum WZG: BGH GRUR 1978, 647, 648 - TIGRESS; 1990, 39, 40 - Taurus; GRUR 1994, 512, 515 - Simmenthal).

mehr
  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 110/03  

    Ichthyol II

    Auch ist in ihm keine Stellungnahme enthalten, ob die für das Löschungsverfahren im Interesse der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Markeninhabers entwickelte Rechtsprechung zur Einschränkung von Oberbegriffen (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1978 - I ZR 125/76, GRUR 1978, 647, 648 = WRP 1978, 813 - TIGRESS; Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 291/91, GRUR 1994, 512, 514 f. = WRP 1994, 621 - Simmenthal; Urt. v. 17.5.2001 - I ZR 187/98, GRUR 2002, 59, 62 f. = WRP 2001, 1211 - ISCO) auch für das Markenverletzungsverfahren gilt (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 25 Rdn. 24).
  • OLG Hamburg, 10.02.2003 - 5 U 192/01  

    Ichthyol/Ethyol II

    Nach dieser Lösung soll in Anlehnung an die "Taurus"-Entscheidung (BGH GRUR 90, 39, 41 - Taurus) Schutz nur gegenüber solchen Waren und Dienstleistungen begehrt werden können, die nach Auffassung des Verkehrs zum "gleichen" Bereich gehören (BGH GRUR 94, 512, 514 - Simmenthal), wobei für dessen Bestimmung die charakteristische Eigenschaft und Zweckbestimmung der Waren zugrunde gelegt wird.

    Zwar ist anerkannt, dass es in Fällen wie dem vorliegenden einer Unterteilung des Oberbegriffs bedarf (BGH GRUR 94, 512, 515 - Simmenthal), für die Zerlegung eines ohnehin nicht weit gefassten Oberbegriffs jedoch kein Raum ist (BGH GRUR 94, 512, 514 - Simmenthal).

  • OLG Hamburg, 05.02.2009 - 3 U 105/05  

    Markenrecht: Verkaufspräsentation als rechtserhaltende Benutzung der Marke

    In diesem Fall kann eine Beibehaltung des Oberbegriffs unter Beschränkung auf die allein noch zulässigen, durch die Benutzung gedeckten Waren in Betracht kommen (vgl. zum WZG: BGH GRUR 1978, 647, 648 - TIGRESS; BGH GRUR 1990, 39, 40 - Taurus; BGH GRUR 1994, 512, 515- Simmenthal; zum MarkenG BGH GRUR 2002, 59, 62 - ISCO und BGH GRUR 2009, 60, 62 f. - LOTTOCARD).

    Für den Fall, dass die Waren, für die die Marke benutzt worden ist, schwerpunktmäßig bereits unter einen von mehreren Oberbegriffen fallen, besteht kein Anlass für die Aufrechterhaltung der weiteren Oberbegriffe (vgl. zum WZG: BGH GRUR 1978, 647, 648 - - TIGRESS; BGH GRUR 1990, 39, 40 - Taurus; BGH GRUR 1994, 512, 515 - Simmenthal; zum MarkenG BGH GRUR 2002, 59, 63 - ISCO).

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 6/95  

    "Cirkulin"; Rechtsfolgen der Nichtbenutzung einer Marke

    Als unzumutbar in diesem Sinne ist die Nichtbenutzung eines Warenzeichens - unter Anlegung eines strengen Maßstabes - nur dann zu erachten, wenn Tatbestände höherer Gewalt - Naturkatastrophen, Krieg oder Kriegsfolgen (vgl. Amtl. Begr. BT-Drucks. V/714 S. 45, 46 = BlPMZ 1967, 234) - gegeben sind, die der Markeninhaber selbst nicht zu beeinflusser vermag (vgl. BGH, Urt. v. 21.4.1994 - I ZR 291/91, GRUR 1994, 512, 513 - Simmenthal, zum Fall eines gesetzlichen Einfuhrverbots).
  • BPatG, 24.02.2000 - 25 W (pat) 23/99  
    Dabei ist zugunsten der Widersprechenden nach ständiger Rechtsprechung (vgl BPatG GRUR 1980, 54 "Mastu"; GRUR 1995, 488 "API-SOL/Aspisol" sowie zur rechtserhaltenden Benutzung im Rahmen des § 26 Abs. 3 MarkenG BGH 1999, 164, 165 f "John Lobb" und zum Löschungsverfahren BGH GRUR 1994, 512, 514, 515 "Simmenthal" sowie GRUR 1990, 39 "TAURUS" mit Anmerkung von Heil) regelmäßig eine Benutzung der Widerspruchsmarke für die Waren der entsprechenden Hauptgruppe der Roten Liste (hier Hauptgruppe 56 der Roten Liste 1999 "Laxantia") ganz allgemein zu berücksichtigen.
  • BPatG, 15.06.2000 - 25 W (pat) 210/99  
    Dabei ist zugunsten der Widersprechenden nach ständiger Rechtsprechung (vgl BPatG GRUR 1980, 54 "Mastu"; GRUR 1995, 488 "APISOL/Aspisol" sowie zur rechtserhaltenden Benutzung im Rahmen des § 26 Abs. 3 MarkenG BGH 1999, 164, 165 f "John Lobb" und zum Löschungsverfahren BGH GRUR 1994, 512, 514, 515 "Simmenthal" sowie GRUR 1990, 39 "TAURUS" mit Anmerkung von Heil) regelmäßig eine Benutzung der Widerspruchsmarke für die Waren der entsprechenden Hauptgruppe der Roten Liste (Hauptgruppe 83 der Roten Liste 2000 "Venentherapeutika") ganz allgemein, insbesondere ohne eine Beschränkung auf eine Rezeptpflicht, einen bestimmten Wirkstoff oder die stoffliche Zusammensetzung - wie hier auf lediglich "pflanzliche" Venentherapeutika - zu berücksichtigen.
  • BPatG, 15.02.2001 - 25 W (pat) 13/00  
    Dabei ist zugunsten der Widersprechenden nach ständiger Rechtsprechung (vgl BPatG GRUR 1980, 54 "Mastu"; GRUR 1995, 488 "APISOL/Aspisol" sowie zur rechtserhaltenden Benutzung im Rahmen des § 26 Abs. 3 MarkenG BGH GRUR 1999, 164, 165 f "John Lobb" und zum Löschungsverfahren BGH GRUR 1994, 512, 514, 515 "Simmenthal" sowie GRUR 1990, 39 "TAURUS" mit Anmerkung von Heil) regelmäßig eine Benutzung der Widerspruchsmarke für die Waren der entsprechenden Hauptgruppe der Roten Liste (Hauptgruppe 61 der Roten Liste 2000 "Migränemittel") ganz allgemein, insbesondere ohne eine Beschränkung auf eine Rezeptpflicht zu berücksichtigen, da die Widersprechende in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt werden darf.
  • BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 132/00  
  • BPatG, 06.08.2001 - 30 W (pat) 214/00  
  • BPatG, 17.04.2002 - 32 W (pat) 17/01  
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