Rechtsprechung
BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
KFZ-Handel - Arglistige Täuschung - Weiterveräußerung nach Tageszulassung - Wettbewerbswidrigkeit
- werbung-schenken.de
Tageszulassungen
UWG § 1
Täuschung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG §§ 1, 3
"Tageszulassungen"; Veräußerung von Neufahrzeugen durch einen nicht autorisierten Händler nach sogenannter Tageszulassung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
UWG §§ 1, 3 - "Tageszulassungen"
Kfz-Vertriebsbindung: Wettbewerbswidriger Weiterverkauf durch nicht autorisierten Händler nach kurzfristiger Erstzulassung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Tageszulassungen -, Vertriebsbindung, Kfz.-Vertrieb, wettbewerbswidrige Weiterveräußerung
Verfahrensgang
- OLG München, 27.02.1992 - 6 U 4718/90
- BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1326
- MDR 1994, 1103
- GRUR 1994, 827
- NZV 1995, 67 (Ls.)
- WM 1994, 2172
- BB 1994, 1882
- DB 1994, 2077
- WRP 1994, 730
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.12.1991 - I ZR 63/90
Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag - Täuschung; Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Mißachtung einer Vertriebsbindung - insoweit auch ohne Nachweis der praktischen Lückenlosigkeit dieser Bindung - stets wettbewerbswidrig, wenn sich der Außenseiter die Ware auf unlauteren Schleichwegen, insbesondere durch Vorschieben eines Mittelsmanns unter Verheimlichung des wahren Abnehmers beschafft (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urt. v. 14.7.1988 - I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 917 = WRP 1988, 734 - Pkw-Schleichbezug; Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 63/90, GRUR 1992, 171, 173 = WRP 1992, 165 - Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag). - BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90
Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr
Auszug aus BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92
Das Berufungsgericht hat zum Tatbestand des wettbewerbswidrigen Verleitens zum Vertragsbruch, der nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero) auch die praktische Lückenlosigkeit des Vertriebsbindungssystems voraussetzt, keine Feststellungen getroffen. - BGH, 14.07.1988 - I ZR 184/86
PKW-Schleichbezug
Auszug aus BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Mißachtung einer Vertriebsbindung - insoweit auch ohne Nachweis der praktischen Lückenlosigkeit dieser Bindung - stets wettbewerbswidrig, wenn sich der Außenseiter die Ware auf unlauteren Schleichwegen, insbesondere durch Vorschieben eines Mittelsmanns unter Verheimlichung des wahren Abnehmers beschafft (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.7.1988 - I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 917 = WRP 1988, 734 - Pkw-Schleichbezug;… Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 63/90, GRUR 1992, 171, 173 = WRP 1992, 165 - Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag).
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95
Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers
Die kurzfristige Zulassung auf den Händler dient, anders als bei sogenannten Vorführwagen, nicht der Nutzung des Fahrzeugs (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1994 - I ZR 56/92 = GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen - unter II 1 b). - BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96
BGH überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme - …
Denn in diesen Fällen handelt der Außenseiter stets wettbewerbswidrig, ohne daß es insofern auf die lückenlose Einhaltung des Systems ankäme (vgl. BGHZ 40, 135, 138 - Trockenrasierer II [KartellS];… BGH, Urt. v. 14.7.1988 - I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 917 = WRP 1988, 734 - PKW-Schleichbezug;… Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 63/90, GRUR 1992, 171, 173 = WRP 1992, 165 - Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag; Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 56/92, GRUR 1994, 827 = WRP 1994, 730 - Tageszulassungen). - OLG Koblenz, 13.10.2010 - 9 U 518/10
Vorführwagen ist kein Neuwagen - - Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu …
Solche Tageszulassungen werden von der Rechtsprechung inzwischen als besondere Form des Neuwagengeschäfts bezeichnet (BGH GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; BGH GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II; KG Berlin, Beschluss vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 2007, Az. 6 U 217/06 WRP 2007, 680; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 4 U 1383/07; OLG Stuttgart, Magazin Dienst 2009, 175).
- OLG Köln, 14.02.2007 - 6 U 217/06
Kraftfahrzeug mit Tageszulassung als Neuwagen - Wettbewerbsverstoß bei fehlenden …
Im Autohandel ist es nämlich schon seit langem weit verbreitete Praxis, dass Händler die Zulassung faktisch neuer Fahrzeuge nur für einen Tag oder ähnlich kurze Zeit veranlassen, nicht um sie zu nutzen, sondern um gegenüber dem Hersteller in einer bestimmten Periode höhere Verkaufszahlen nachweisen zu können und solche Fahrzeuge mit deutlichen Preisnachlässen anbieten zu können (vgl. BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II; Senat, GRUR 1999, 96). - OLG Hamm, 02.08.2011 - 4 U 93/11
Irreführung durch Bewerbung einer Tiefpreisgarantie
Einerseits kennt der Verbraucher die genauen Vertriebsnetze, wie sie im Kraftfahrzeughandel zu finden sind (vgl. hierzu die angesprochene Rechtssprechung des BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen), oft nicht. - OLG Stuttgart, 28.04.1997 - 2 U 215/96
Vollziehung einer Urteilsverfügung; Irreführung durch Werbung mit der …
Auch wenn man von der eigenen Behauptung der Antragsgegnerin ausgeht, dass sie nicht mit Neuwagen sondern nur mit Gebrauchtwagen handele (und man - entgegen BGH GRUR 1994, 827 f. - Tageszulassungen - auch kurzfristig zugelassene Fahrzeuge aus EG-Beständen schon als Gebrauchtwagen ansieht), so besteht ein Weltbewerbsverhältnis zur Antragstellerin auch dann, wenn man nur deren Neuwagengeschäft gegenüberstellt. - KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
Neuwagen-Eigenschaft im Sinne der Pkw-EnVKV bei zwischenzeitlicher Nutzung eines …
Im Autohandel ist es nämlich schon seit langem weit verbreitete Praxis, dass Händler die Zulassung faktisch neuer Fahrzeuge nur für einen Tag oder ähnlich kurze Zeit veranlassen, nicht um sie zu nutzen, sondern um gegenüber dem Hersteller in einer bestimmten Periode höhere Verkaufszahlen nachweisen und solche Fahrzeuge mit deutlichen Preisnachlässen anbieten zu können (OLG Köln, aaO., juris Rn. 9, unter Hinweis auf BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II). - OLG Naumburg, 02.09.1999 - 2 U 19/99
Tageszulassung bei einem als neu verkauften Fahrzeug als Sachmangel; Anspruch auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 25.04.1995 - 25 U 2515/94
Rechtliche Auswirkungen eines Strohmanngeschäfts
bekannt sein, daß die Beklagte sich durch die Weiterveräußerung der Fahrzeuge unter Ausnutzung des Vormietetrabatte u. U. wettbewerbswidrig verhielt, (vgl. hierzu BGB BB 1994, 1882 ).