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   OLG Frankfurt, 20.03.1995 - 6 U 310/93   

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https://dejure.org/1995,10888
OLG Frankfurt, 20.03.1995 - 6 U 310/93 (https://dejure.org/1995,10888)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.1995 - 6 U 310/93 (https://dejure.org/1995,10888)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 1995 - 6 U 310/93 (https://dejure.org/1995,10888)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 920 Abs. 2 § 935 § 940
    Voraussetzungen der Eilbedürftigkeit; Flucht in die Säumnis

Papierfundstellen

  • WRP 1995, 502
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20

    Keine Dringlichkeit, wenn der Antragsteller im Widerspruchstermin säumig bleibt

    Lässt der Antragsteller ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen, steht dies der Annahme der Dringlichkeit nicht nur in den Fällen entgegen, in denen eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege noch nicht ergangen war (dazu OLG Hamm, Urteil vom 31.8.2006 - 4 U 124/06 = NJW-RR 2007, 108, 109), sondern auch dann, wenn die einstweilige Verfügung bereits erlassen worden war und der Antragsteller auf einen Rechtsbehelf des Antragsgegners (Widerspruch, Einspruch oder Berufung) bei der folgenden mündlichen Verhandlung säumig bleibt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.3.1995 - 6 U 310/93 = WRP 1995, 502; ähnlich auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2015 - I-20 U 196/14, das die Dringlichkeit verneinte, als die dortige Antragstellerin nach Abweisung ihres Antrags durch Versäumnisurteil die Einspruchsfrist voll ausgeschöpfte, was vorliegend mit der fast vollständigen Ausschöpfung der Berufungsbegründungsfrist übereinstimmt).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auf das Urteil "Zollangaben" des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 1995 (I ZR 36/94, GRUR 1995, 427 = WRP 1995, 495) sowie den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Februar 1995 (WRP 1995, 502) kommt es nicht an; diese Entscheidungen sind erst zu einem Zeitpunkt ergangen, als der Unterlassungsvertrag bereits durch fristlose Kündigung aufgelöst war (dazu unten III. 3. und 4.a).
  • OLG Hamm, 31.08.2006 - 4 U 124/06

    Zur vermuteten "Dringlichkeit" im Sinne des § 12 Abs. 2 UWG

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Antragsteller vor Erlass der einstweiligen Verfügung gegen sich ein Versäumnisurteil ergehen lässt (vgl. OLG Hamm OLGR 1992, 384; OLG Frankfurt WRP 1995, 502; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Auflage, Rdn. 87; Ahrens/Schmukle, Der Wettbewerbsprozess, 5. Auflage, Kap. 45, Rdn. 47 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 W 67/01

    Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines

    Dies gilt sowohl für Verzögerungen innerhalb eines anhängigen Verfahrens (etwa für die bewusste Hinnahme eines Versäumnisurteils zur Verbesserung der Glaubhaftmachungslage, vergleiche Senat WRP 95, 502 - Versäumnisurteil und Eilbedürfnis) als auch für die gleichfalls zu einer erheblichen Verzögerung führende Rücknahme eines Eilantrages, verbunden mit der erneuten Stellung des gleichen Antrages bei einem anderen Gericht.
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