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   OLG Frankfurt, 12.09.1995 - 6 W 78/95   

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https://dejure.org/1995,6991
OLG Frankfurt, 12.09.1995 - 6 W 78/95 (https://dejure.org/1995,6991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.1995 - 6 W 78/95 (https://dejure.org/1995,6991)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 1995 - 6 W 78/95 (https://dejure.org/1995,6991)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 512a § 937 Abs. 1
    Gericht der Hauptsache einer einstweiligen Verfügung bei Anhängigkeit einer negativen Feststellungsklage; Rüge der örtlichen Unzuständigkeit in der Beschwerdeinstanz

Papierfundstellen

  • WRP 1996, 27
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    bb) Indes erscheint diese Lesart so pauschal überzogen streng und verstellt den Blick auf die tatsächlich gebotene Einzelfallbetrachtung, zumal die rein prozessualen Möglichkeiten einer Fristverlängerung für Rechtsmittelfristen - die ohnehin primär auf "normale" Klageverfahren ausgelegt sind - mit der Frage der "Dringlichkeit" unmittelbar nichts zu tun haben und es allenfalls um indizielle Auswirkungen auf die tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit gehen kann (grundlegend Teplitzky , WRP 2013, 1414 ff.); deswegen ist stets eine Würdigung im Einzelfall geboten (so auch OLG Hamburg v. 21.03.2019 - 3 U 105/18, juris, Rn. 45; gegen Dringlichkeitsschädlichkeit einer prozessual zulässigen Fristverlängerung und -ausschöpfung - überholt - aber sogar noch OLG Hamburg v. 08. Juli 1976 - 3 U 45/76, juris Rn. 38; v. 17.08.1995 - 3 U 87/95, WRP 1996, 27, 28).
  • KG, 16.04.2009 - 8 U 249/08

    Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG WRP 1978, 49; KG DB 1980, 1394, 1395; KG KG-Report 1999, 327; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31; OLG Frankfurt NJW 1991, 49; OLG Hamm NJW-RR 1992, 622; OLG Köln OLG-Report 1999, 416; OLG München NJW-RR 1991, 624 = MDR 1991, 157; OLG Nürnberg GRUR 1987, 727; OLG Oldenburg WRP 1971, 181; so auch Drescher a.a.O.; a.A. OLG Hamburg WRP 1996, 27, 28 und WRP 1977, 109 sowie in einem besonders gelagerten Einzelfall OLG Karlsruhe WRP 2005, 1188, 1189) gibt der erstinstanzlich unterlegene Antragsteller, der sich die Berufungsbegründung nicht unerheblich verlängern lässt und diese verlängerte Frist nicht unerheblich ausnutzt, im Allgemeinen zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung seines Anspruchs im einstweiligen Rechtsschutz nicht (mehr) dringlich ist.
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.02.2011 - 4 HKO 9301/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lizenzeinräumung für Betreiber eines

    Die Gegenmeinung (Münch. Komm, zur ZPO, 3. Auflage, § 937 ZPO, Rz. 3; OLG Frankfurt, WRP 1996, 27) überzeugt nicht (Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 12 UWG, Rz. 3.3).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2013 - 6 W 82/12

    Bekanntheitsschutz einer als Marke eingetragenen Karosserieform; Gericht der

    Der Senat hält an seinem früher vertretenen gegenteiligen Standpunkt (Beschluss vom 12.09.1995, Az. 6 W 78/95 = WRP 96, 27; Beschluss vom 06.03.1997, Az. 6 W 1/97 = GRUR 97, 485) nicht mehr fest.
  • OLG Naumburg, 19.01.2015 - 12 W 95/14

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Verweisung nach Zuständigkeitsrüge im

    Anders verhält es sich indessen, wenn dem Gegner in erster Instanz kein rechtliches Gehör gewährt worden ist und er daher in dieser Instanz die örtliche Unzuständigkeit auch nicht rügen konnte (vgl. OLG Köln MDR 1993, 906; OLG Frankfurt WRP 1996, 27; KG Berlin NJW-RR 1987, 1203; Rimmelspacher in Münchener Kommentar, ZPO, 4. Aufl., Rdn. 3 zu § 513 ZPO; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., Rdn. 35 zu § 513 ZPO).
  • LG Hamburg, 14.09.2006 - 327 O 441/06

    Salvatorische Klausel in AGB kann abgemahnt werden

    Zwar wird in der Rechtsprechung (OLG Frankfurt, WRP 1996, 27; OLG Frankfurt, GRUR 1997, 485) und Literatur (Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 937 ZPO Rn. 1; Spätgens, in: Gloy: Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl. 1997, § 82 Rn. 57; Schultz-Süchting, in: Großkommentar UWG, 8. Lieferung 1993, § 25 UWG Rn. 177) zum Teil die Ansicht vertreten, Gericht der Hauptsache nach § 943 Abs. 1 ZPO sei bei einer bereits anhängigen negativen Feststellungsklage allein das Gericht, bei dem diese Klage anhängig ist.
  • LG Hamburg, 02.10.2008 - 312 O 464/08

    Markenrechtlicher Schutz von VZ-Domains

    Dies wird von den Oberlandesgerichten Frankfurt a.M. (Beschluss vom 06.03.1997, Az. 6 W 1/97; Beschluss vom 12.09.1995, Az. 6 W 78/95), Hamm (Urteil vom 10.10.1995, Az. 4 U 76/95) und - mit Modifikation - Schleswig (Urteil vom 07.03.1995) sowie als herrschende Meinung in der Literatur (vgl. insb. Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 937 Rdn. 1 m.w.N.) mit dem Argument vertreten, bei der negativen Feststellungsklage sei - nur in umgekehrten Parteirollen - die gleiche Rechtsfrage wie in einer Hauptsacheklage zu klären.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2002 - 20 U 74/02

    Eilbedürfnis für wettbewerbsrechtliche Untersagungsverfügung bei Verlängerung der

    Die dagegen erhobenen Einwendungen (OLG Hamburg WRP 1977, 109; WRP 1996, 27, 28), prozessual zulässiges Verhalten des Antragstellers könne nicht gleichzeitig zur Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung herangezogen werden, greift nicht durch.
  • OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 36/03

    "Gelb als Benutzungsmarke"

    Nach der bisherigen Hamburger Rechtsprechung können die antragsgemäß verlängerten Begründungsfristen indessen ausgeschöpft werden ( WRP 96, 27).
  • LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 108/99

    UNDERGROUND

    In der Literatur und vereinzelt auch in der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten (vgl. OLG Frankfurt WRP 1996, 27 unter Berufung auf Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 54 Rdn. 3; UWG Großkomm/Schultz-Süchting, § 25 Rdn. 177 m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 10. Oktober 1995, 4 U 76/95; nicht veröffentlicht) , daß das Gericht, vor dem die negative Feststellungsklage anhängig ist, als Gericht der Hauptsache für den Erlaß der einstweiligen Verfügung zuständig ist.
  • KG, 11.05.2021 - 8 U 1153/20

    Vorläufige Eintragung von Vormerkungen zur Sicherung künftiger Ansprüche auf

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 24 U 164/14

    Streit um Verlängerungsoption: Begünstigte muss Optionsausübung beweisen!

  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 6 W 1/97
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