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OLG Stuttgart, 22.12.1995 - 2 U 136/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Markenrechts durch Werbung mit der Bezeichnung "Baggerparty"; Bindung des Gerichts an die Entscheidung des Patentamts über die Schutzfähigkeit eines Zeichens; Freihaltebedürfnis für eine beschreibende Angabe mit bestimmtem Inhalt; Sittenwidrigkeit eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart - 17 O 1/95
- OLG Stuttgart, 22.12.1995 - 2 U 136/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1258
- WRP 1996, 634
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82
Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.1995 - 2 U 136/95
Weil die Bezeichnung "Baggerparty" keinen konkreten beschreibenden Inhalt hat, wird sie zumindest von rechtlich ins Gewicht fallenden Teilen des Verkehrs bei ihrer schlagwortartigen Verwendung durch die Beklagten nicht als Beschreibung der Eigenart der von den Beklagten durchgeführten Veranstaltungen aufgefaßt, sondern als Phantasiebezeichnung, die auf die Herkunft der angebotenen Dienstleistung von einem bestimmten Anbieter hinweisen soll (BGH GRUR 1985, 41, 43 - REHAB). - BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92
"PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.12.1995 - 2 U 136/95
Bei der der Bezeichnung "Baggerparty" anhaftenden Unbestimmtheit fehlt auch jeder konkrete Anhaltspunkt dafür, daß sich diese Bezeichnung in Zukunft als Beschaffenheitsangabe für bestimmte Veranstaltungen durchsetzen könnte (vgl. BGH GRUR 1995, 408, 410 - PROTECH).
- KG, 29.11.2002 - 5 U 83/02
Zur Verwendung des Begriffes "Zarentafel" im geschäftlichen Verkehr
Insofern besteht keine Freistellung im Sinne des § 23 Nr. 2 MarkenG, denn diese Norm ist nur anwendbar auf beschreibende Angaben mit einem bestimmten Inhalt (OLG Stuttgart, WRP 1996, 634 - Baggerparty).