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   OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96   

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https://dejure.org/1996,4549
OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96 (https://dejure.org/1996,4549)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.03.1996 - 3 U 28/96 (https://dejure.org/1996,4549)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. März 1996 - 3 U 28/96 (https://dejure.org/1996,4549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 25
    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Ausgabe eines Warengutscheins als Kundengeburtstagsgeschenk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 1996, 774
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 21/65

    Verteilung von Werbekarten für ein Waschgerät durch Briefkasteneinwurf -

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
    Das ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihren wirtschaftlichen Entschließungen in unsachlicher Weise beeinflusst werden können, insbesondere dazu veranlasst werden, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vornehmlich danach, wie sie in den Genuss des Werbegeschenks kommen können (BGH, GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1971, 162 - Diagnose-Zentrum; BGH, aaO. - Geballtes Bunt; GRUR 1993, 774 - Hotelgutschein m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1970 - I ZR 51/69

    Zulässigkeit der kostenlosen Fahrzeugüberprüfung in einer Werkstatt -

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
    Das ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihren wirtschaftlichen Entschließungen in unsachlicher Weise beeinflusst werden können, insbesondere dazu veranlasst werden, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vornehmlich danach, wie sie in den Genuss des Werbegeschenks kommen können (BGH, GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1971, 162 - Diagnose-Zentrum; BGH, aaO. - Geballtes Bunt; GRUR 1993, 774 - Hotelgutschein m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 06.08.1992 - 80-VI-91
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
    Die hierzu herangezogene Rechtsprechung des OLG München (vgl. WRP 1993, 49 ) wird von den übrigen Oberlandesgerichten nicht geteilt (vgl. hierzu BayVerfGH , NJW-RR 1993, 365 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1962 - KZR 2/62

    Bezeichnung von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge eines bestimmten Fabrikats als

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
    Dabei hat, wie ausgeführt, das Geschenk durchaus Warencharakter; derartige Treuezuwendungen sind nichts ungewöhnliches (vgl. bei Buchgemeinschaften die sogenannten Treuebände: OLG Frankfurt, GRUR 1963, 142; vgl. zur Treueaktion: OLG Frankfurt, GRUR 1980, 804).
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 65/72

    Vorliegen eines Rabattverstosses bei Verteilung von Wertscheinen unmittelbar an

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
    Die Wertreklame entspricht allerdings nicht dem Leitbild des Leistungswettbewerbs und ist deshalb strenger zu beurteilen als die übliche Werbung ohne Geschenke (BGH, GRUR 1974, 345 - Geballtes Bunt; WRP 1976, 172 - Versandhandelspreisausschreiben).
  • BGH, 19.12.1975 - I ZR 120/74

    Verwendung einer Bestellkarte als Teilnahmekarte für Preisausschreiben -

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
    Die Wertreklame entspricht allerdings nicht dem Leitbild des Leistungswettbewerbs und ist deshalb strenger zu beurteilen als die übliche Werbung ohne Geschenke (BGH, GRUR 1974, 345 - Geballtes Bunt; WRP 1976, 172 - Versandhandelspreisausschreiben).
  • BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
    Da die Kunden - wie ausgeführt - in einer Vertragsbeziehung zur Antragsgegnerin mit eigener Leistungsverpflichtung stehen, verliert die Aufmerksamkeitswerbung an Gewicht, zumal Geschenke zur derartigen hervorgehobenen Anlässen wie Geburtstagen an sich nicht unüblich sind (vgl. BGH, GRUR 1959, 31 - Feuerzeug).
  • OLG Frankfurt, 28.02.1980 - 6 U 226/79
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
    Dabei hat, wie ausgeführt, das Geschenk durchaus Warencharakter; derartige Treuezuwendungen sind nichts ungewöhnliches (vgl. bei Buchgemeinschaften die sogenannten Treuebände: OLG Frankfurt, GRUR 1963, 142; vgl. zur Treueaktion: OLG Frankfurt, GRUR 1980, 804).
  • BGH, 29.04.1993 - I ZR 92/91

    Hotelgutschein - übertriebenes Anlocken; Normalpreis; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
    Das ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihren wirtschaftlichen Entschließungen in unsachlicher Weise beeinflusst werden können, insbesondere dazu veranlasst werden, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vornehmlich danach, wie sie in den Genuss des Werbegeschenks kommen können (BGH, GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1971, 162 - Diagnose-Zentrum; BGH, aaO. - Geballtes Bunt; GRUR 1993, 774 - Hotelgutschein m.w.N.).
  • OLG München, 24.09.1992 - 29 U 3969/92

    Teilerstattung von den Kosten des Öffentlichen Nahverkehrs bei Einkauf als

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96
    Die hierzu herangezogene Rechtsprechung des OLG München (vgl. WRP 1993, 49 ) wird von den übrigen Oberlandesgerichten nicht geteilt (vgl. hierzu BayVerfGH , NJW-RR 1993, 365 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZR 84/01

    "Einkaufsgutschein II"; Zuwendung von Einkaufsgutscheinen zum Geburtstag eines

    Denn die Beklagte gab danach ihre Waren zum unveränderten Normalpreis ab und brachte von diesem lediglich einen einmaligen und nicht auf eine bestimmte Ware bezogenen Gutschriftsbetrag in Abzug (OLG Hamburg WRP 1996, 774, 776; a.A. OLG Stuttgart OLG-Rep 1999, 29, 30; GroßKomm.UWG/Gloy, § 1 RabattG Rdn. 105).
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 78/07

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung gemäß § 12 Abs. 2 UWG bei Hinnahme eines

    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (vgl. zum Ganzen Senat WRP 1996, 774 m.w.N.).

    Dieser Zeitraum ist auch unter Berücksichtigung dessen, dass der Antragstellerin nach Kenntnisnahme von den für die Rechtsverletzung maßgebenden Umständen eine gewisse Überlegungszeit, weiter Zeit für die Einschaltung ihres Prozessbevollmächtigten sowie diesem wiederum eine gewisse Zeit für die Einarbeitung und für das Erstellen des Verfügungsantrags einzuräumen ist (Senat WRP 1996, 774), zu lang, um noch davon ausgehen zu können, dass ihr die Verfolgung ihres Unterlassungsbegehrens eilig ist.

  • OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 107/08

    Wettbewerbsverstoß: Parallelvertrieb eines zentral zugelassenen Arzneimittels

    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (vgl. zum Ganzen Senat WRP 1996, 774 m.w.N.; Senat GRUR-RR 2008, 366, 367; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 54 Rnrn. 17, 24 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15

    HSA frei - Irreführende Bewerbung eines Impfstoffs: Widerlegung der

    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (Senat WRP 1996, 774 ff. - Warengutschein; GRUR-RR 2008, 366, 367 - Simplify your Production).
  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

    In der Regel sollte das Zuwarten deutlich unter der 6-Monats-Grenze des § 21 UWG (Verjährung) liegen; jedenfalls ein Zuwarten von ein (OLG Düsseldorf, NJWE-WettbR 1999, 15, 16) bis drei Monaten (OLG Stuttgart, WRP 1981, 668, 670) soll unschädlich sein (weitergehend OLG Hamburg, WRP 1996, 774: Regelfrist von sechs Monaten).
  • OLG Hamburg, 05.03.2009 - 3 U 159/08

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Einwand des

    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (OLG Hamburg WRP 1996, 774 ff. -Warengutschein; OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 366, 367- Simplify your Production; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Auflage, 2007, Kap. 54 Rnrn. 17, 24 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 14.06.2012 - 3 U 5/11

    Praebiotik + Probiotik, Praebiotik + Probiotik I - EU-Lebensmittelrecht:

    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (Urteil des Senats vom 14.03.1996, 3 U 28/96, WRP 1996, 774 - Warengutschein; Urteil des Senats vom 10.4.2008, 3 U 78/07, GRUR-RR 2008, 366, 367- Simplify your Production).
  • OLG Zweibrücken, 29.05.2008 - 4 U 22/08

    Keine allgemeine Frist zur Widerlegung der Dringlichkeit im Verfügungsverfahren -

    Feste Zeitspannen sind aber ungeeignet (OLG Hamburg, Urteil vom 14. März 1996 - 3 U 28/96 - Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO Rn. 3.15).
  • OLG Hamburg, 09.04.2020 - 3 U 54/19

    Wettbewerbsverstoß: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei nach Fristablauf

    Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls (Senat WRP 1996, 774 ff. - Warengutschein).
  • OLG Hamburg, 29.11.2018 - 3 U 111/18

    Dringlichkeitsschädlichkeit und Irreführung bei Arzneimittelwerbung für

    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. Senat, WRP 1996, 774, juris Rn. 7ff. - Warengutschein; Senat, GRUR-RR 2008, 366, juris Rn. 30ff - Simplify your Production; Senat, Magazindienst 2009, 766, juris Rn. 63; Feddersen in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Auflage, 2016, Kap. 54 Rn. 17, 24 m.w.N.).
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