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   OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 2 U 65/96   

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https://dejure.org/1996,5291
OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 2 U 65/96 (https://dejure.org/1996,5291)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.1996 - 2 U 65/96 (https://dejure.org/1996,5291)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 1996 - 2 U 65/96 (https://dejure.org/1996,5291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Angebot von Nachhilfeunterricht in Volkshochschulen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; GewO NW § 107

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1470
  • WRP 1997, 42
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63

    Gemeindliche Unterhaltung einer Eiserzeugungsanlage im Rahmen des städtischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 2 U 65/96
    Die genannte Bestimmung der Gemeindeordnung NW dient dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, so daß ein Verstoß gegen diese Bestimmung gleichzeitig auch sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG ist (vgl. dazu BGH, GRUR 1965, 373, 374 f. - Blockeis II; insoweit ausdrücklich bestätigt in BGH, GRUR 1973, 655, 657 oben - Möbelauszeichnung; Baumbach-Hefermehl a. a. O., Rdnr. 933).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71

    Crailsheimer Stadtblatt - Zulässigkeit des Zivilrechtsweges - Privatrechtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 2 U 65/96
    Lediglich der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, daß das Landgericht mit Recht den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für gegeben angesehen hat, weil der Antragsteller einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG geltend macht und er und die Antragsgegnerin sich als Anbieter von Nahhilfeunterricht gleichberechtigt gegenüberstehen, ohne daß es darauf ankommt, ob das Verhältnis zwischen der Antragsgegnerin und den Teilnehmern an dem von ihr angebotenen Nachhilfeunterricht öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist (vgl. dazu BGH, GRUR 1982, 424, 427 - Brillen-Selbstabgabestellen; BGH, GRUR 1973, 530 - Crailsheimer Stadtblatt; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 18. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 919, 920, 925, 926).
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 2 U 65/96
    Die genannte Bestimmung der Gemeindeordnung NW dient dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, so daß ein Verstoß gegen diese Bestimmung gleichzeitig auch sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG ist (vgl. dazu BGH, GRUR 1965, 373, 374 f. - Blockeis II; insoweit ausdrücklich bestätigt in BGH, GRUR 1973, 655, 657 oben - Möbelauszeichnung; Baumbach-Hefermehl a. a. O., Rdnr. 933).
  • OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung eines kommunalen Gartenbaubetriebs

    Die Vorschrift dient auch dem Schutze der Mitbewerber (BGH GRUR 1965, 373 - Blockeis II; OLG Düsseldorf WRP 1997, 42; Piper, GRUR 1986, 574, 579 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 152/00

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde

    Diese Auffassung entspricht auch der Spruchpraxis mehrerer Senate des Oberlandesgerichts Düsseldorf (ähnlich OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1470, 1471 = WRP 1997, 42, 43 - Nachhilfeunterricht - OLG Düsseldorf Urteil vom 28.10.1999 - 2 U 7/99 - OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12. Januar 2000 - Verg 3/99, NZBau 2000, 155 -).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99

    Verwertung von Altautos durch eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke einer

    Zwar hat der Senat - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 1965, 373, 374 f - Blockeis II, GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung) folgend - die Auffassung vertreten, daß § 107 GO auch dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine unzulässige privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden dient, so daß eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung gleichzeitig als sittenwidrig i.S. des § 1 UWG gewertet werden kann (NJW-RR 1997, 1470, 1471 = WRP 1997, 42, 43 - Nachhilfeunterricht; ebenso OLG Hamm NJW 1998, 3504; zustimmend Weidemann, Verwaltungsarchiv 1999, 533, 545 ff; vgl. auch den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. September 1999, VK -12/99-L, S. 13 ff); hieran hält der Senat trotz der in der Literatur erhobenen Kritik auch für § 107 GO in der Fassung des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999 (GV Bl. NW Nr. 27 vom 13. Juli 1999) fest, zumal die Gesetzesbegründung (Drucksache 12/3730, Bes. Teil, Ziff. 2.1.1 zu Art. 1, S. 105) durchaus die wettbewerbsrechtlichen Untersagungsentscheidungen der Zivilgerichte gegen Kommunen billigt.
  • OLG Celle, 12.02.2001 - 13 Verg 2/01

    Vergabeverfahren: Beteiligung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens eines

    Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die NGO nur verlangt, dass der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt (§ 108 Abs. 1 Nr. 1 NGO), während die NWGO in der Fassung, die den zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (2 U 65/96, NJW-RR 96, 1470) und des OLG Hamm (4 U 99/97, NJW 98, 3504) zugrunde lag, einen dringenden öffentlichen Zweck erforderte (§ 107 Abs. 1 Nr. 1 NWGO a.F.) Weiter ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften generell verpflichtet sind, das gemeinsame Wohl ihrer Einwohnerschaft zu fördern.
  • LG München I, 19.05.1999 - 1 HKO 3922/99
    Das OLG Düsseldorf hat einen Unterlassungsanspruch eines Diplom-Pädagogen, der sein Einkommen u.a. durch die Erteilung von Nachhilfeunterricht in der Sekundarstufe I erzielte, gegen die Stadt D, als gegeben erachtet, die in ihrer Volkshochschule ebenfalls Nachhilfeunterricht für Schüler der Sekundarstufe I anbot (OLG Düsseldorf, WRP 97, 42 - Nachhilfeunterricht in der Volkshochschule).
  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/00

    Marktauftritt der Düsseldorfer Stadtwerke-Tochter Innovatio verstößt gegen § 107

    Die Kammer schließt sich der Auffassung der Rechtsprechung an, daß § 107 GO NW auch dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine unzulässige privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden dient, so daß eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG sein kann (vgl. BGH GRUR 1965, 373 - Blockeis II; GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1470, 1471; OLG Hamm, NJW 1998, 3504, 3505; auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21.Aufl., § 1 UWG Rn. 933).
  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/20

    Angebot von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Gebäudemanagements ; Unzulässige

    Die Kammer schließt sich der Auffassung der Rechtsprechung an, daß § 107 GO NW auch dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine unzulässige privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden dient, so daß eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG sein kann (vgl. BGH GRUR 1965, 373 - Blockeis II; GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1470, 1471 [OLG Düsseldorf 10.10.1996 - 2 U 65/96] ; OLG Hamm, NJW 1998, 3504, 3505 [OLG Hamm 23.09.1997 - 4 U 99/97] ; auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 1 UWG Rn. 933).
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