Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.11.1996

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   BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94   

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BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94 (https://dejure.org/1996,520)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1996 - I ZR 164/94 (https://dejure.org/1996,520)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1996 - I ZR 164/94 (https://dejure.org/1996,520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 1, 2, 3 Nr. 2
    "Geburtstagswerbung II"; Werbung mit einem Firmenjubiläum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 800
  • MDR 1997, 674
  • GRUR 1997, 476
  • DB 1997, 1614
  • WRP 1997, 439
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1980 - I ZR 120/78

    Unlauterer Wettbewerb - Jubiläums-Werbung

    Auszug aus BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94
    Denn trotz eines Hinweises auf ein Firmenjubiläum kann die Werbeanzeige insgesamt so gestaltet sein, daß der Eindruck einer Sonderveranstaltung nicht aufkommt (BGH, Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 621 - 10-Jahres-Jubiläum II).

    Allerdings - hierauf stellt das Berufungsgericht mit Recht ab - ruft eine Werbung mit besonderen Angeboten im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum häufig den Eindruck hervor, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden Angebot (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I; GRUR 1980, 1000, 1001 - 10-Jahres-Jubiläum II).

    Das Berufungsgericht hat nicht hinreichend beachtet, daß auf das Erscheinungsbild der Werbung insgesamt abzustellen ist (BGH GRUR 1980, 1000, 1001 - 10-Jahres-Jubiläum II).

  • BGH, 06.07.1977 - I ZR 174/75

    Ankündigungen von Sonderangeboten anlässlich von Geburtstagen eines Unternehmens

    Auszug aus BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94
    Allerdings - hierauf stellt das Berufungsgericht mit Recht ab - ruft eine Werbung mit besonderen Angeboten im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum häufig den Eindruck hervor, als handele es sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden Angebot (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I; GRUR 1980, 1000, 1001 - 10-Jahres-Jubiläum II).

    Unter diesen Umständen könnte für eine unzulässige Sonderveranstaltung allein noch der vom Berufungsgericht ebenfalls angeführte Gesichtspunkt sprechen, daß zumindest ein Teil der Leser aufgrund der Anzeige den Eindruck gewinnen könnte, die angegebenen - niedrigen - Preise seien als "Dankeschön für 20 Jahre Treue" anzusehen (vgl. BGH GRUR 1977, 794 - Geburtstagswerbung I).

  • BGH, 08.12.1978 - I ZR 57/77

    Verbot einer unzulässigen Ankündigung eines Jubiläumsverkaufs - Werbemäßiges

    Auszug aus BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94
    Gewinnt das Publikum aufgrund einer derartigen Ankündigung den Eindruck, das werbende Unternehmen unterbreche aus Anlaß des Firmenjubiläums den gewöhnlichen Verkauf und biete aus diesem Anlaß und abweichend von den üblichen Sonderangeboten vorübergehend besondere Kaufvorteile, ist sie als Ankündigung einer Sonderveranstaltung anzusehen, die nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG zulässig ist (BGH, Urt. v. 8.12.1978 - I ZR 57/77, GRUR 1979, 474 f. = WRP 1979, 197 - 10-Jahres-Jubiläum I).
  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94
    Werden - wie im Streitfall - einzelne nach Güte oder Preis gekennzeichnete Waren angeboten, kommt darüber hinaus ein Verstoß gegen das Sonderveranstaltungsverbot nur in Betracht, wenn sich die Angebote nicht in den regelmäßigen Geschäftsverkehr des werbenden Unternehmens einfügen; ein Verstoß setzt also voraus, daß sich die Ankündigung auch von den sonst üblichen Angeboten des werbenden Unternehmens abhebt (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 124/60, GRUR 1962, 36, 39 = WRP 1961, 277 - Sonderangebot).
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97

    Wir dürfen nicht feiern

    Zwar kann die Werbung mit günstigen Preisen im Zusammenhang mit dem Hinweis auf ein Firmenjubiläum beim Publikum den Eindruck hervorrufen, es handele sich um eine außergewöhnliche, auf die Zeit des Begehens des Jubiläums beschränkte Veranstaltung mit einem aus dem Rahmen des Üblichen fallenden, aus dem gegebenen Anlaß im Preis reduzierten Angebot (BGH, Urt. v. 6.7.1977 - I ZR 174/75, GRUR 1977, 794, 795 = WRP 1977, 706 - Geburtstagswerbung I; Urt. v. 4.7.1980 - I ZR 120/78, GRUR 1980, 1000, 1001 = WRP 1980, 621 - 10-Jahres-Jubiläum II; Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II).

    Ebenso ist es jedoch möglich, daß ein Unternehmen den Firmengeburtstag zum Anlaß nimmt, auf seine ständige, sich nicht zuletzt in niedrigen Preisen ausdrückende Leistungsfähigkeit hinzuweisen (BGH GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II; Urt. v. 10.7.1997 - I ZR 62/95, GRUR 1998, 483, 485 = WRP 1998, 296 - Der M.-Markt packt aus; Urt. v. 25.6.1998 - I ZR 75/96, GRUR 1998, 1046, 1047 = WRP 1998, 982 - Geburtstagswerbung III).

    Denn trotz eines Hinweises auf ein Firmenjubiläum kann die Werbeanzeige insgesamt so gestaltet sein, daß der Eindruck einer Sonderveranstaltung nicht aufkommt (BGH GRUR 1980, 1000, 1001 - 10-Jahres-Jubiläum II; GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

    Wird der Unterlassungsantrag in dieser Weise - unter Heranziehung seiner Begründung - nur als Angriff auf eine Werbung verstanden, die das Gesamtbild der beanstandeten Zeitungsbeilage aufweist, geht er auch nicht - infolge einer zu weitgehenden Verallgemeinerung - über das hinaus, was die Klägerin beanspruchen kann (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476, 477 = WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II; Urt. v. 20.5.1999 - I ZR 66/97, GRUR 1999, 1116, 1119 = WRP 1999, 1163 - Wir dürfen nicht feiern; Urt. v. 20.5.1999 - I ZR 31/97, GRUR 1999, 1119, 1121 f. = WRP 1999, 1159 - RUMMS!).

    Es ist auch möglich, daß unter Hinweis auf die Wiederkehr des Jahrestages des Bestehens des Unternehmens lediglich Sonderangebote, wie sie im Geschäftsbetrieb des Unternehmens üblich sind, beworben werden (vgl. BGH GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).

    Gewinnen die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund einer Ankündigung den Eindruck, das werbende Unternehmen unterbreche aus Anlaß des Firmenjubiläums den gewöhnlichen Verkauf und biete aus diesem Anlaß und abweichend von den üblichen Sonderangeboten vorübergehend besondere Kaufvorteile, ist sie als Ankündigung einer Sonderveranstaltung anzusehen, die nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG zulässig ist (vgl. BGH GRUR 1997, 476, 477 - Geburtstagswerbung II).

  • OLG Brandenburg, 28.04.2015 - 6 U 6/14

    Heilmittelwerbung: Irreführung bei Bewerbung der Kernspinresonanztherapie;

    Ist ein Verband - wie der Kläger - jahrelang als klagebefugt anerkannt, so ist zu vermuten, dass diese Voraussetzung weiterhin vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II; OLG Stuttgart, Urt. v. 278.11.2008 - 2 U 60/08, GRUR-RR 2009, 347, zit. nach juris, Rdnr. 58; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8, Rdnr. 3.66).

    Bei - durch entsprechende Einnahmen gedeckten - Ausgaben für Gerichts- und Anwaltskosten in der Größenordnung von über 8000.000 EUR im Jahr steht die Leistungsfähigkeit des Klägers in dieser Hinsicht aber nicht in Zweifel (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.1996 - I ZR 164/94, GRUR 1997, 476).

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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1996 - I ZR 201/94   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung von Verlagsverträgen bezüglich des literarischen Nachlasses des Erblassers - Berechtigung zur Kündigung von Verlagsverträgen - Voraussetzungen der Anwendbarkeit von deutschem Recht auf Verlagsverträge

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hanns Heinz Ewers / Verlagsverträge

    Art. 25 EGBGB

  • unalex.eu

    Art. 9 EVÜ
    Regelungsinhalt - Grundsätzliche Anknüpfungsregeln - Normierte Anknüpfungsalternativen

  • rechtsportal.de

    BGB § 185, § 2033 Abs. 2, § 2040 Abs. 1
    "Verlagsverträge"; Kündigung von Verlagsverträgen durch eine ungeteilte Erbengemeinschaft

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1150
  • MDR 1997, 572
  • GRUR 1997, 236
  • FamRZ 1997, 547
  • WM 1997, 1102
  • afp 1997, 665
  • WRP 1997, 439
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1955 - I ZR 218/53

    Verlagsvertrag mit Ausländer

    Auszug aus BGH, 14.11.1996 - I ZR 201/94
    Denn der Vertrag ist von Parteien, die ihren Wohnsitz bzw. ihre Niederlassung in Deutschland hatten, in deutscher Sprache über Werke eines deutschen Schriftstellers abgeschlossen worden (vgl. auch BGHZ 19, 110 ff.).
  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus BGH, 14.11.1996 - I ZR 201/94
    Eine - im Gesetz nicht geregelte - Vertragsübernahme kann nur unter Mitwirkung der drei Beteiligten vollzogen werden, und zwar entweder durch dreiseitigen Vertrag zwischen dem eintretenden, dem ausscheidenden und dem verbleibenden Vertragspartner oder durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten unter Zustimmung des Dritten (vgl. BGHZ 96, 302, 308 m.w.N.).
  • OLG München, 30.06.1994 - 29 U 5283/93

    Verlegerische Nutzung des Werkes eines Autors; Erwerb der Rechte am Nachlass

    Auszug aus BGH, 14.11.1996 - I ZR 201/94
    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG München ZUM 1995, 721).
  • BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97

    Ausübung des Vorkaufsrechts

    Mit dieser Maßgabe ist mithin der Rechtssatz eingeschränkt, daß Gestaltungsrechte grundsätzlich keinen Schwebezustand vertragen (vgl. BGHZ 114, 360, 366; BGH, Urt. v. 14. November 1996, I ZR 201/94, NJW 1997, 1150, 1151 ff).
  • BGH, 29.03.2001 - I ZR 182/98

    Lepo Sumera; Einräumung von Nutzungsrechten an Werken sowjetischer Urheber;

    Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses liegt vor, wenn dem Schuldner die weitere Erfüllung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 20.6.1958 - I ZR 132/57, GRUR 1959, 51, 53 - Subverlagsvertrag; Urt. v. 25.2.1977 - I ZR 67/75, GRUR 1977, 551, 553 - Textdichteranmeldung; Urt. v. 2.10.1981 - I ZR 81/79, GRUR 1982, 41, 43, 45 - Musikverleger III; Urt. v. 10.5.1984 - I ZR 94/82, GRUR 1984, 754, 756 - Gesamtdarstellung rheumatischer Krankheiten; Urt. v. 14.11.1996 - I ZR 201/94, GRUR 1997, 236, 238 - Verlagsverträge).
  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Deswegen kommt bei einseitigen Gestaltungserklärungen eine Rückwirkung nach § 185 Abs. 2, § 184 Abs. 1 BGB nicht in Betracht; sie sind nicht schwebend unwirksam, sondern nichtig (BGHZ 114, 360/366; NJW 1962, 1344/1345; 1997, 1150/1151 f.; Palandt/Heinrichs Überbl. v. § 104 Rn. 17; MünchKomm/Mayer-Maly/Busche BGB 4. Aufl. Rn. 4 und 5; Staudinger/Roth Rn. 8 jeweils zu § 143; Staudinger/Gursky § 182 Rn. 36; Erman/Palm Vor § 182 Rn. 7, § 185 Rn. 2; Soergel/Leptien BGB 13.Aufl. § 185 Rn. 4).
  • SG Münster, 19.09.2019 - S 20 SO 113/19
    Dies folgt zum einen aus den gesetzlichen Regelungen der §§ 111 Satz 1, 180 Satz 1, 1367, 1831 Satz 1 BGB, zum anderen aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass im Interesse der Rechtssicherheit bei einseitigen Rechtsgeschäften ein Zustand der schwebenden Unwirksamkeit nicht hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.1996 - I ZR 201/94, Rn. 26 nach juris).
  • OLG Hamm, 09.12.1999 - 22 U 41/99

    Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Abtretung des Kaufpreisanspruchs

    Bei einseitigen Gestaltungsgeschäften, wozu auch die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 326 BGB wegen des damit verbundenen Erlöschens der beiderseitigen Erfüllungsansprüche gehört, entfällt eine Rückwirkung nach den §§ 185 11, 184 I BGB, weil Gestaltungsgeschäfte keinen Schwebezustand vertragen (BGH NJW 91, 2552; 98, 3058; 97, 1150).
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