Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10836
OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96 (https://dejure.org/1996,10836)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 (https://dejure.org/1996,10836)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 1996 - 6 W 145/96 (https://dejure.org/1996,10836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,10836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WRP 1997, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen

    Hiergegen könne und müsse der Verletzte durch Erlass einer weiteren einstweiligen Verfügung geschützt werden, wenn aus seiner Sicht die ernsthafte Befürchtung bestehe, der Verletzer meine, mit der abgewandelten Verletzungshandlung der titulierten Unterlassungsverpflichtung ausreichend Rechnung getragen zu haben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. November 1996 - 6 W 145/96 -, juris; Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl. vor § 253 Rn 18).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 6 U 38/20

    Zur Auslegung von Art. 2 Abs. 2 lit. g) VO (EU) 609/2013 (Definition:

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann dem Antragsteller in einem solchen Fall das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung eines weiteren Eilverfahrens nicht abgesprochen werden ( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.11.2017 - 6 U 121/17 - Rn 2 , juris m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.3.2013 - 6 U 227/12 , Rn 6 , juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 - Rn 3, juris).

    Es steht dem Antragsteller in einem solchen Fall frei, anstelle des Vollstreckungsverfahrens nach § 890 ZPO oder auch neben dem Vollstreckungsverfahren mit einem Antrag auf Erlass einer weiteren einstweiligen Verfügung gegen den Verletzer vorzugehen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 - Rn 3, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16

    Pflichten des Arbeitgebers gegenüber höher eingeschränkten Mitarbeitern

    Die erkennende Kammer geht allerdings davon aus, dass es dem Kläger frei steht, anstelle des Vollstreckungsverfahrens nach § 890 ZPO mit einer weiteren Klage gegen den "Verletzer" vorzugehen, wenn der bereits vorhandene Titel auslegungsbedürftig ist und Unsicherheit über die Tragweite der vergleichsweisen Vereinbarungen bestehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. November 1996 - 6 W 145/96 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Stuttgart, 29.08.2002 - 2 U 207/01

    Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen: Unterlassungsanspruch eines

    In derartigen Fällen kann weder das Rechtsschutzbedürfnis verneint (vgl. dazu BGH GRUR 1958, 359, 361; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., vor § 253, Rn. 18 a) noch eine entgegenstehende Rechtskraft angenommen werden (vgl. OLG Frankfurt/M. WRP 1997, 51; Pastor/Ahrens, a.a.O., Kap. 40, Rn. 110; Nirk/Kurtze, Wettbewerbsstreitigkeiten, 2. Aufl., Rn. 593).
  • LG Kassel, 05.07.2005 - 1 T 108/05

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf Schutzmaßnahmen nach dem

    Zur Begründung hat die Antragsgegnerin jeweils gleich lautend unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Frankfurt/Main, WRP 1997, 51 darauf verwiesen, dass vorliegend das Rechtschutzbedürfnis zu bejahen sei.

    Der Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 -, veröffentlicht in WRP 1997, 51 f geht fehl, weil, worauf das Amtsgericht bereits hingewiesen hat, mit den nunmehr geltend gemachten Vorfällen keine abgewandelten Verletzungshandlungen dargetan werden, aus denen erkennbar werden könnte, dass der Antragsgegner versucht, die einstweilige Anordnung durch "ausnutzen von Lücken" zu umgehen, sondern vielmehr allein ein Verstoß des Antragsgegner gegen den insoweit auch nicht auslegungsbedürftigen, weil insoweit nicht unklaren Inhalt der Unterlassungspflichten gemäß dem Vergleich vom 22.04.2005.

  • KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07

    Annahme einer wettbewerbsrechtlichen "geschäftlichen Handlung" und "unwahren

    Darüber hinaus ist - wegen der schwierigen Grenzziehung - ein erneutes Verbotsverfahren zumindest dann zulässig, wenn Unsicherheit über die Tragweite des vorhandenen Titels entstehen kann, etwa ernsthaft zu befürchten ist, der Schuldner meine, nunmehr dem Verbot ausreichend Rechnung getragen zu haben (OLG Frankfurt, WRP 1997, 51; OLG Düsseldorf, WRP 1993, 487, juris Rdn. 29; vgl. auch OLG Köln, OLGR 2002, 203, juris Rdn. 19).
  • OLG Köln, 14.01.2021 - 15 U 60/20

    Parallelentscheidung zu OLG Köln 15 U 61/20 v. 14.01.2021

    Zudem wird man aber jedenfalls in Eilverfahren ohnehin großzügigere Maßstäbe anlegen müssen, wenn nur die ernsthafte Befürchtung besteht, dass sich der Schuldner auf eine fehlende Kerngleichheit berufen könnte (OLG Frankfurt a.M. v. 12.11.1996 - 6 W 145/96, NJWE-WettbR 1997, 59, v. 14.03.2013 - 6 U 227/12, BeckRS 2013, 9906).
  • LG Kassel, 05.07.2005 - 1 T 109/05

    Gewaltschutzverfahren: Unzulässiges weiteres Gewaltschutzverfahren nach

    Zur Begründung hat die Antragsgegnerin jeweils gleich lautend unter Hinweis auf die Entscheidung OLG Frankfurt/Main, WRP 1997, 51 darauf verwiesen, dass vorliegend das Rechtschutzbedürfnis zu bejahen sei.

    Der Verweis auf die Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 12.11.1996 - 6 W 145/96 -, veröffentlicht in WRP 1997, 51 f geht fehl, weil, worauf das Amtsgericht bereits hingewiesen hat, mit den nunmehr geltend gemachten Vorfällen keine abgewandelten Verletzungshandlungen dargetan werden, aus denen erkennbar werden könnte, dass der Antragsgegner versucht, die einstweilige Anordnung durch "ausnutzen von Lücken" zu umgehen, sondern vielmehr allein ein Verstoß des Antragsgegner gegen den insoweit auch nicht auslegungsbedürftigen, weil insoweit nicht unklaren Inhalt der Unterlassungspflichten gemäß dem Vergleich vom 22.04.2005.

  • OLG Frankfurt, 26.04.2012 - 6 U 2/11

    Rechtsschutzbedürfnis für weiteren Unterlassungstitel

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 12.11.1996 (WRP 1997, 51) - für das Eilverfahren - zugunsten des Gläubigers einen großzügigeren Maßstab angelegt und das schutzwürdige Interesse des Verletzten an einer erneuten gerichtlichen Inanspruchnahme schon dann bejaht hat, wenn der Verletzer die Auffassung geäußert hat, mit der abgewandelten Verletzungshandlung aus dem "Kernbereich" der titulierten Unterlassungsverpflichtung geraten zu sein, greift diese Privilegierung für die hier erhobene Hauptsacheklage nicht ein.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 U 227/12

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere kerngleiche einstweilige Verfügung;

    Das schutzwürdige Interesse des Verletzten an einer erneuten gerichtlichen Inanspruchnahme wird schon dann bejaht, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verletzer in Verkennung des tatsächlichen Verbotsumfangs eine kerngleiche Zuwiderhandlung in Abrede stellt oder wenn der Antragsteller dies zumindest ernsthaft befürchten muss (Senat vom 12.11.1996 - 6 W 145/06 = WRP 1997, 51).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2022 - 20 W 4/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss Zuwiderhandlung gegen ein

  • OLG Frankfurt, 24.01.2011 - 6 U 209/10

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; verspätete

  • OLG Köln, 24.08.2012 - 6 U 72/12

    Potticelli

  • OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21

    Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung

  • LG Bonn, 30.09.2016 - 1 O 155/16

    Wiederholte einstweilige Verfügung, Rechtschutzbedürfnis

  • OLG Köln, 19.11.2001 - 6 W 81/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht; Festsetzung eines Ordnungsmittels wegen

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
  • OLG Hamburg, 29.01.2004 - 3 U 109/03

    "24 Stunden Antiemese"

  • LG Hamburg, 18.10.2017 - 416 HKO 128/17

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche eines Pharmaunternehmens wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht