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   BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95   

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https://dejure.org/1998,1416
BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95 (https://dejure.org/1998,1416)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1998 - I ZR 214/95 (https://dejure.org/1998,1416)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - I ZR 214/95 (https://dejure.org/1998,1416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Umgelenkte Auktionskunden"; Einzelverkauf von Waren an Stelle einer angekündigten Versteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 137
  • MDR 1999, 560
  • GRUR 1999, 177
  • BB 1998, 2602
  • DB 1998, 2466
  • WRP 1998, 1168
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.03.1985 - I ZR 34/83

    "Sparkassenverkaufsaktion"; Ankündigung und Durchführung einer Verkaufsaktion zur

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95
    Denn das Ausnutzen einer ohne eigenen wettbewerbswidrigen Vorwurf erzeugten Anlockwirkung stellt sich nicht ohne weiteres als sittenwidrig dar; es bedarf vielmehr einer Gesamtschau aller Umstände, die eine Unlauterkeit begründen könnten (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.1985 - I ZR 34/83, GRUR 1985, 975, 976 = WRP 1985, 693 - Sparkassenverkaufsaktion).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95
    Denn zur Bestimmung von Umfang und Reichweite des Verbots sind auch das Klagevorbringen und die Entscheidungsgründe mit heranzuziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1997 - I ZR 69/95, GRUR 1998, 489, 490 = WRP 1998, 42 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95
    An diesem schon bisher in der Rechtsprechung vertretenen Verständnis hat sich durch die UWG-Novelle 1994 nichts geändert (vgl. BGH, Urt. v. 5.3.1998 - I ZR 229/95 - Fotovergrößerungen; Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 2/96 - Preisvergleichsliste II; jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.1995 - 6 U 193/94
    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95
    Die Klägerin erwirkte wegen dieser Werbung am 24. Mai 1994 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Mannheim - durch Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigt (GRUR 1996, 75 = WRP 1996, 34) -, mit der der Beklagten die Ankündigung und Durchführung entsprechender Versteigerungen untersagt wurde, "zumal wenn es sich bei den zur Versteigerung vorgesehenen Teppichen, Brücken und Taschen ganz überwiegend um ungebrauchte Ware handelt".
  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 36/87

    Verkaufsfahrten II

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95
    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, sind nach § 1 UWG auch Auswirkungen vorangegangener wettbewerbswidriger Verhaltensweisen zu unterbinden, von denen unmittelbar Störungen des lauteren Wettbewerbs ausgehen (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1988 - I ZR 36/87, GRUR 1988, 829, 830 = WRP 1988, 668 - Verkaufsfahrten II, m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 69/86

    Kfz-Versteigerung

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95
    Dies entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung (vgl. BGHZ 103, 349, 351 f. - Kfz-Versteigerung).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95
    An diesem schon bisher in der Rechtsprechung vertretenen Verständnis hat sich durch die UWG-Novelle 1994 nichts geändert (vgl. BGH, Urt. v. 5.3.1998 - I ZR 229/95 - Fotovergrößerungen; Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 2/96 - Preisvergleichsliste II; jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens in der

    Auszug aus BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95
    Das Berufungsgericht (OLG Karlsruhe GRUR 1996, 77 = WRP 1996, 38) hat unter teilweiser Abweisung der Klage im übrigen und Zurückweisung einer weitergehenden Berufung der Beklagten untersagt, im geschäftlichen Verkehr Orientteppiche, die als Gegenstand einer Auktion angekündigt waren, ohne vorhergehenden Versteigerungsversuch vor oder an dem Tag der angekündigten Versteigerung statt durch Versteigerung im Wege von Einzelverkäufen zu veräußern.
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass nach der Senatsrechtsprechung mit der wettbewerbsrechtlichen Generalklausel grundsätzlich auch Auswirkungen vorangegangener wettbewerbswidriger Verhaltensweisen unterbunden werden können, von denen unmittelbar Störungen des lauteren Wettbewerbs ausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - I ZR 36/87, GRUR 1988, 829, 830 = WRP 1988, 668 - Verkaufsfahrten II; Urteil vom 7. Mai 1998 - I ZR 214/95, GRUR 1999, 177 = WRP 1998, 1168 - Umgelenkte Auktionskunden).
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16

    Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer

    a) Im Ansatzpunkt zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass nach der Senatsrechtsprechung mit der wettbewerbsrechtlichen Generalklausel grundsätzlich auch Auswirkungen vorangegangener wettbewerbswidriger Verhaltensweisen unterbunden werden können, von denen unmittelbar Störungen des lauteren Wettbewerbs ausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - I ZR 36/87, GRUR 1988, 829, 830 = WRP 1988, 668 - Verkaufsfahrten II; Urteil vom 7. Mai 1998 - I ZR 214/95, GRUR 1999, 177 = WRP 1998, 1168 - Umgelenkte Auktionskunden).
  • OLG Hamburg, 24.03.2003 - 5 W 39/01

    Ausnutzung wettbewerbswidriger Werbung eines Autovermieters

    Dazu hat der BGH in der zu § 1 UWG ergangenen Entscheidung "Umgelenkte Auktionskunden" (GRUR 1999, 177) den allgemeinen Grundsatz bekräftigt, dass es regelmäßig als unlauter zu beurteilen sei, wenn die durch eine wettbewerbswidrige Handlung des Verletzers selbst erzeugte Anlockwirkung ausgenutzt werde.

    Im Kern ist das Angebot jedoch gleichartig geblieben und der BGH hat als allgemeinen Grundsatz ausgesprochen, dass eine solches Angebot nicht sein soll, wenn es in Ausnutzung der Anlockwerbung einer vorangegangenen rechtswidrigen Werbung unterbreitet wird (siehe nochmals: BGH GRUR 1999, 177, 178 - Umgelenkte Auktionskunden -).

  • OLG Hamburg, 24.02.2003 - 5 W 39/01

    Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens von Kunden einer Autovermietung

    Dazu hat der BGH in der zu § 1 UWG ergangenen Entscheidung "Umgelenkte Auktionskunden" (GRUR 1999, 177 ) den allgemeinen Grundsatz bekräftigt, dass es regelmäßig als unlauter zu beurteilen sei, wenn die durch eine wettbewerbswidrige Handlung des Verletzers selbst erzeugte Anlockwirkung ausgenutzt werde.

    Im Kern ist das Angebot jedoch gleichartig geblieben und der BGH hat als allgemeinen Grundsatz ausgesprochen, dass eine solches Angebot nicht sein soll, wenn es in Ausnutzung der Anlockwerbung einer vorangegangenen rechtswidrigen Werbung unterbreitet wird (siehe nochmals: BGH, GRUR 1999, 177, 178 - Umgelenkte Auktionskunden).

  • OLG Hamburg, 15.11.2007 - 3 U 231/06

    Ausreichende Bestimmtheit der Wendung im Klageantrag "wie das auf der Website

    Die Anforderungen an das konkrete Wettbewerbsverhältnis sind gerade im Hinblick auf die bloße Beeinträchtigungsmöglichkeit durch die Verletzungshandlung zu Recht in ständiger Rechtsprechung sehr gering (BGH GRUR 1999, 177 - Umgelenkte Auktionskunden, BGH a. a. O. - Kontaktanzeigen, jeweils m. w. Nw.) und vorliegend, wie oben ausgeführt, ohnehin gegeben.
  • OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Denn durch die angegriffenen Handlungen kann deren Stellung als Wettbewerberin bei der Vermarktung ihres Programms beeinträchtigt werden (vgl. BGH GRUR 1998, 1039 - Fotovergrößerungen; GRUR 1999, 69 - Preisvergleichsliste; NJW 1999, 137 - Umgelenkte Auktionskunden; GRUR 1999, 1122, 1123 - EG-Neuwagen I; Urt. v. 29.6.2000 - 1 ZR 29/98 - Filialleiterfehler).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 6 U 181/15
    Soweit der Bundesgerichtshof in weiteren, vorangegangenen Entscheidungen Verkaufsmaßnahmen, die sich an eine wettbewerbswidrige Werbung anschlossen, als ihrerseits wettbewerbswidrig eingestuft hat (vgl. GRUR 1988, 829 - Verkaufsfahrten II; GRUR 1999, 177 [BGH 07.05.1998 - I ZR 214/95] - Umgelenkte Auktionskunden), waren die zugrunde liegenden Sachverhalte ebenfalls dadurch geprägt, dass bereits der vorangehende Wettbewerbsverstoß zielgerichtet darauf angelegt war, eine Situation auszunutzen, in die der Kunde durch die unzulässige Werbung gebracht worden war.
  • OLG Hamburg, 14.01.2004 - 5 U 68/03

    "30 Jahre Apollo"

    In der zu § 1 UWG ergangenen Entscheidung "Umgelenkte Auktionskunden" hat der BGH den Grundsatz bekräftigt, dass es regelmäßig als unlauter zu beurteilen ist, wenn die durch eine wettbewerbswidrige Handlung des Verletzers selbst erzeugte Anlockwirkung ausgenutzt wird ( GRUR 99, 177 ).
  • OLG Hamburg, 25.03.1999 - 3 U 110/98

    Trennung von Werbung und redaktionellem Teil in Printmedien

    Als Verletzte kann die Klägerin durch das beanstandete Verhalten - Veröffentlichung von unzureichend gekennzeichneten, redaktionell gestalteten Anzeigen - beeinträchtigt, d.h. im Absatz behindert oder gestört werden (vgl. dazu BGH WRP 1998, 1168 - Umgelenkte Auktionskunden).
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