Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1017
BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95 (https://dejure.org/1997,1017)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1997 - I ZR 148/95 (https://dejure.org/1997,1017)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1997 - I ZR 148/95 (https://dejure.org/1997,1017)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1017) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Klage eines deutschen Verbrauchervereins: Ausschließlich gegen Ausländer gerichtete Wettbewerbsverstöße eines deutschen Unternehmens

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 3
    "Gewinnspiel im Ausland"; Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Unterlassung einer ausschließlich an (EU-)Ausländer gerichtete Werbemaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 3 - "Gewinnspiel im Ausland"
    Unzulässige Geltendmachung eines Wettbewerbsverstoßes durch Verbraucherschutzverein hinsichtlich einer Werbemaßnahme, die sich ausschließlich an im EU-Ausland ansässige Verbraucher richtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1227
  • NJW-RR 1998, 768 (Ls.)
  • GRUR 1998, 419
  • GRUR Int. 1998, 617
  • EuZW 1999, 32 (Ls.)
  • WM 1998, 842
  • WM 1999, 842
  • DB 1998, 572
  • WRP 1998, 386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60

    Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95
    b) Gesetzwidrige Wettbewerbshandlungen gehören zu den unerlaubten Handlungen; das anzuwendende Recht ergibt sich bei ihnen grundsätzlich aus dem Begehungsort (BGHZ 35, 329, 333 - Kindersaugflaschen).

    Dort soll das Wettbewerbsrecht unlauteres Konkurrenzverhalten verhindern; auf diesen Ort bezieht sich auch das durch das Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützte - und deshalb bei der Rechtsanknüpfung mitzubeachtende - Interesse der Allgemeinheit an einem lauteren Wettbewerb bei der Gewinnung von Kunden und das Interesse der möglichen Kunden, als Marktteilnehmer vor unlauterem Verhalten bei der Werbung und dem Abschluß von Verträgen geschützt zu werden (vgl. dazu auch BGHZ 35, 329, 336 - Kindersaugflaschen; vgl. weiter Baumbach/Hefermehl aaO Einl. Rdn. 188; MünchKomm./Kreuzer, 2. Aufl., Art. 38 EGBGB Rdn. 241 ff.; Schricker, GRUR 1977, 646, 648; Möllering, WRP 1990, 1, 3).

  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 22/89

    Kauf im Ausland - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95
    Als solcher kann im Hinblick auf die Besonderheiten des Wettbewerbsrechts in der Regel nur der Ort angesehen werden, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber aufeinandertreffen (BGHZ 113, 11, 15 - Kauf im Ausland).

    In einem solchen Fall ist zwar auch das Absatzinteresse anderer Wettbewerber auf diesem Markt berührt, es handelt sich aber insoweit nur um Auswirkungen des zu beurteilenden Wettbewerbsverhaltens, die nicht zur Anwendbarkeit des Rechts des Absatzmarktes führen (vgl. BGHZ 113, 11, 15 - Kauf im Ausland).

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95
    abhängig ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb).
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 39/78

    Domgarten-Brand

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - I ZR 148/95
    Unterliegt die Handlung eines Gehilfen oder Anstifters nicht bereits dem Wettbewerbsrecht des Ortes, an dem er selbst handelt, so findet auf die Beurteilung seines Tatbeitrags diejenige Rechtsordnung Anwendung, die auch für das Handeln des Täters gilt (BGH, Urt. v. 11.3.1982 - I ZR 39/78, GRUR 1982, 495, 497 = WRP 1982, 463 - Domgarten-Brand).
  • BGH, 11.02.2010 - I ZR 85/08

    Ausschreibung in Bulgarien

    Dort soll das Wettbewerbsrecht unlauteres Konkurrenzverhalten verhindern; auf diesen Ort bezieht sich auch das durch das Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützte Interesse der Allgemeinheit an einem lauteren Wettbewerb (BGHZ 113, 11, 15 - Kauf im Ausland; BGH, Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 148/95, GRUR 1998, 419, 420 = WRP 1998, 386 - Gewinnspiel im Ausland).

    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit die Anwendung ausländischen Rechts in Einzelfällen davon abhängig gemacht, dass sich der Kläger zumindest hilfsweise darauf beruft (vgl. BGHZ 113, 11, 16 - Kauf im Ausland; BGH GRUR 1998, 419, 420 - Gewinnspiel im Ausland).

  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Die Zusammenarbeit der nationalen Behörden sah der Gesetzgeber nach der Verneinung der Aktivlegitimation deutscher Verbände für die Geltendmachung der Verletzung ausländischen Rechts (BGH, Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 148/95, WRP 1998, 386 - Gewinnspiel im Ausland) dadurch behindert, dass für qualifizierte Einrichtungen (u.a. Verbraucherverbände) keine Möglichkeit bestanden habe, gegen grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit Sitz im Inland vorzugehen, die gegen die rechtlichen Interessen der Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten auf den dortigen Märkten verstießen (BT-Drucks. 16/2930 S. 16).
  • LG Karlsruhe, 16.12.2011 - 14 O 27/11

    Wettbewerbsverstoß eines niederländischen Versandhändlers über die

    Anwendbar ist damit das Recht des Marktes, um dessen Marktanteile gekämpft wird und auf dem der Verbraucher zum Zweck des Produktabsatzes umworben wird (BGHZ 113, 11, 15; BGH NJW 1998, 1227; Palandt/Thorn, BGB, 70. Aufl., Rom II, Art. 6, Rn. 9).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 10/96

    Co-Verlagsvereinbarung

    Als solcher ist im Hinblick auf die Besonderheiten des Wettbewerbsrechts in der Regel nur der Ort anzusehen, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber aufeinandertreffen (BGHZ 113, 11, 15 - Kauf im Ausland; BGH, Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 148/95, WRP 1998, 386, 387 - Gewinnspiel im Ausland).

    Auf diesen Ort bezieht sich auch das durch das Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützte - und deshalb bei der Rechtsanwendung mitzubeachtende - Interesse der Allgemeinheit an einem lauteren Wettbewerb bei der Gewinnung von Kunden (BGHZ 35, 329, 336 - Kindersaugflaschen; BGH WRP 1998, 386, 387 - Gewinnspiel im Ausland; MünchKomm-Kreuzer, 2. Aufl., Art. 38 EGBGB Rdn. 241 ff.).

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    a) Es bedarf keiner näheren Darlegung, daß die Gewinnspielwerbung der S. , die nach deutschem Wettbewerbsrecht zu beurteilen ist (vgl. BGHZ 113, 11, 15 - Kauf im Ausland; BGH, Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 148/95, GRUR 1998, 419 f. = WRP 1998, 386 - Gewinnspiel im Ausland; Urt. v. 14.5.1998 - I ZR 10/96, GRUR 1998, 945, 946 = WRP 1998, 854 - Co-Verlagsvereinbarung), wettbewerbswidrig ist.
  • BGH, 06.08.2010 - I ZR 85/08

    Beurteilungen von marktbezogenen Wettbewerbshandlungen nach dem Recht des

    Dort soll das Wettbewerbsrecht unlauteres Konkurrenzverhalten verhindern; auf diesen Ort bezieht sich auch das durch das Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützte Interesse der Allgemeinheit an einem lauteren Wettbewerb (BGHZ 113, 11, 15 - Kauf im Ausland; BGH, Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 148/95, GRUR 1998, 419, 420 = WRP 1998, 386 - Gewinnspiel im Ausland).

    Allerdings hat der Senat in der Vergangenheit die Anwendung ausländischen Rechts in Einzelfällen davon abhängig gemacht, dass sich der Kläger zumindest hilfsweise darauf beruft (vgl. BGHZ 113, 11, 16 - Kauf im Ausland; BGH GRUR 1998, 419, 420 - Gewinnspiel im Ausland).

  • BGH, 13.05.2004 - I ZR 264/00

    Anwendung deutschen Rechts auf ausländische Sonderveranstaltungen

    Dort soll das Wettbewerbsrecht unlauteres Konkurrenzverhalten verhindern; auf diesen Ort beziehen sich auch das durch das Wettbewerbsrecht ebenfalls geschützte - und deshalb bei der Rechtsanknüpfung zu beachtende - Interesse der möglichen Kunden, als Marktteilnehmer vor unlauterem Verhalten bei der Werbung und dem Abschluß von Verträgen geschützt zu werden, sowie das daraus resultierende Interesse der Allgemeinheit an einem lauteren Wettbewerb (BGHZ 113, 11, 14 f. - Kauf im Ausland; BGH, Urt. v. 26.11.1997 - I ZR 148/95, GRUR 1998, 419, 420 = WRP 1998, 386 - Gewinnspiel im Ausland, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 104/16

    E-Scooter in Bussen? - Bundesverband fehlt die Klagebefugnis

    Ob der Kläger materiell-rechtlich befugt ist, gegen den Beklagten einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, ist eine Frage der materiellen Begründetheit (vgl. BGH, NJW 1998, S. 1227 f. Rn. 12, zitiert nach juris.de).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.1998 - 4 U 117/97
    Denn unzulässige Wettbewerbshandlungen gehören zu den unerlaubten Handlungen, die grundsätzlich nach dem Recht des Begehungsortes zu beurteilen - sind (ständige Rechtsprechung seit BGHZ 35, 329 - Kindersaugflaschen; zuletzt BGH DB 1998, 572 - Gewinnspiel im Ausland; vgl. auch Köhler/Piper, UWG Einf.

    Wenn es um die Gewinnung von Kunden geht, ist in der Regel der Ort Marktort, an dem im Wettbewerb mit anderen Unternehmen auf die Entschließung des Kunden, damit also auf die Marktgegenseite eingewirkt werden soll (BGH DB 1998, 572 - Gewinnspiel im Ausland).

    Solche Auswirkungen führen aber nicht zur Anwendbarkeit des Rechts des inländischen Absatzmarktes (BGH GRUR 1991, 463, 465 - Kauf im Ausland; zuletzt BGH DB 1998, 572 - Gewinnspiel im Ausland).

  • KG, 12.10.2010 - 5 U 152/08

    Clinique - Durchfuhr von Markenfälschungen und parallelimportierten

    Der maßgebliche Marktort wäre insoweit aber Russland, so dass russisches Wettbewerbsrecht zur Anwendung kommen müsste (vgl. BGH, GRUR 1998, 419, juris Rn. 15 ff - Gewinnspiel im Ausland).
  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

  • OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01

    Sittenwidriger Wettbewerbsverstoß bei Internetwerbung eines deutschen

  • OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 290/06

    Zur Bestimmung des wettbewerbsrechtlich relevanten Marktortes - Internetangebot

  • LG Berlin, 18.07.2023 - 102 O 129/22

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für die Ultraschallbehandlung mittels

  • LG Berlin, 18.02.2020 - 102 O 23/19

    Irreführung bei einer Bewerbung von Zirbenholzprodukten

  • OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09

    Anruf einer kostenintensiven Mehrwertdiensterufnummer zur Bestätigung für einen

  • OLG Köln, 15.09.2006 - 6 U 89/06

    Zulässigkeit eines im Wege der Verwendung des englischsprachigen Begriffs

  • KG, 08.11.2002 - 5 U 149/02

    Einordnung eines Produkts als Arzneimittel; Werbeverbot bei fehlender

  • LG Berlin, 05.11.2021 - 102 O 54/21

    Zuständigkeit bei Werbung von Niederländern unter Domain ".de"; Zulässige Angaben

  • LG Berlin, 28.09.2021 - 102 O 32/20

    WAVEEX - Wettbewerbsverstoß im Internet: Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbands;

  • LG Berlin, 04.11.2019 - 102 O 58/19

    Verstöße gegen die Arzneimittelverschreibungsverordnung

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 20 U 53/99

    Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr beim wettbewerbsrechtlichen

  • LG Berlin, 12.11.2021 - 102 O 145/21

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels

  • LG Berlin, 13.12.2018 - 102 O 121/18

    Detoxtea - Wettbewerbsverstoß im Internet aus dem Ausland: Internationale und

  • LG Berlin, 31.03.2020 - 102 O 38/19

    Zulässigkeit der Bewerbung eines Mittels gegen Schwangerschaftsübelkeit

  • LG Berlin, 06.05.2022 - 102 O 56/22

    Fburner - Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Bewerben des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht