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   BGH, 15.01.1998 - I ZR 244/95   

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https://dejure.org/1998,978
BGH, 15.01.1998 - I ZR 244/95 (https://dejure.org/1998,978)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1998 - I ZR 244/95 (https://dejure.org/1998,978)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - I ZR 244/95 (https://dejure.org/1998,978)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beanstandung einer Werbeanzeige als Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 des Gestzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Zugehörigkeit einer Verkaufsveranstaltung (Lagerverkauf) zum regelmäßigen Geschäftsverkehr ; Unsachliche ...

  • werbung-schenken.de

    Lager-Verkauf

    UWG § 7
    Beschädigte Ware

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2
    "Lager-Verkauf"; Begriff der Sonderveranstaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1118
  • MDR 1998, 730
  • GRUR 1998, 585
  • BB 1998, 660
  • DB 1998, 1559
  • WRP 1998, 487
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 69/86

    Kfz-Versteigerung

    Auszug aus BGH, 15.01.1998 - I ZR 244/95
    Die Verkehrsauffassung wird ihrerseits in erster Linie davon beeinflußt, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der in Frage stehenden Branche üblich sind, denn der Verkehr orientiert sich regelmäßig an dem, was ihm in der Branche begegnet (st. Rspr.; BGHZ 103, 349, 352 - Kfz-Versteigerung).

    Auch neue, noch unübliche Werbe- und Verkaufsmethoden können als zum regelmäßigen Geschäftsverkehr eines Unternehmens gehörig anzusehen sein, wenn diese Methoden als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheinen und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGHZ 103, 349, 353 - Kfz-Versteigerung, m.w.N.).

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 241/94

    Sonderpostenhändler - Irreführung/Beschaffenheit;

    Auszug aus BGH, 15.01.1998 - I ZR 244/95
    Dabei darf kein zu strenger Maßstab angelegt werden (BGH, Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 241/94, GRUR 1997, 672, 673 = WRP 1997, 727 - Sonderpostenhändler).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 40/01

    Umgekehrte Versteigerung im Internet

    Auch neue, noch unübliche Werbe- und Verkaufsmethoden können als zum regelmäßigen Geschäftsverkehr eines Unternehmens gehörig anzusehen sein, wenn sie als eine wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheinen und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (vgl. BGHZ 103, 349, 353 - Kfz-Versteigerung; BGH, Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 241/94, GRUR 1997, 672, 673 = WRP 1997, 727 - Sonderpostenhändler; Urt. v. 15.1.1998 - I ZR 244/95, GRUR 1998, 585, 586 = WRP 1998, 487 - Lager-Verkauf).
  • BGH, 13.05.2004 - I ZR 264/00

    Anwendung deutschen Rechts auf ausländische Sonderveranstaltungen

    Begegnet die Verkaufsveranstaltung keinen wettbewerbsrechtlichen Bedenken, kann auch die Ankündigung nicht nach § 7 Abs. 1 UWG untersagt werden (vgl. BGH, Urt. v. 15.1.1998 - I ZR 244/95, GRUR 1998, 585, 587 = WRP 1998, 487 - Lager-Verkauf).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

    Der Senat hat sich mit den von der Revision vorgebrachten Einwänden bereits im Zusammenhang mit der Beurteilung der Frage, ob den Rechtsanwaltskammern - sofern die sonstigen Voraussetzungen der Klagebefugnis gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG gegeben sind - auch hinsichtlich der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen ihre Mitglieder die Klagebefugnis zusteht, eingehend auseinandergesetzt und die Klagebefugnis der Kammern nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG grundsätzlich bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 2.4.1998 - I ZR 4/96, GRUR 1998, 835, 836 = WRP 1998, 487 - Zweigstellenverbot).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Denn erforderlich ist, dass die betreffenden Methode als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheint und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele hält (vgl. BGH, GRUR 1988, 838, 839 - Kfz-Versteigerung; BGH, GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Denn erforderlich ist, dass die betreffenden Methode als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheint und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele hält (vgl. BGH, GRUR 1988, 838, 839 - Kfz-Versteigerung; BGH, GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur zwei Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Denn erforderlich ist, dass die betreffenden Methode als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheint und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele hält (vgl. BGH, GRUR 1988, 838, 839 - Kfz-Versteigerung; BGH, GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

  • BGH, 20.01.2000 - I ZR 196/97

    Ambulanter Schlußverkauf; unzulässige Sonderveranstaltung

    Dabei darf kein zu strenger Maßstab angelegt werden (BGH, Urt. v. 20.3.1997 - I ZR 241/94, GRUR 1997, 672, 673 = WRP 1997, 727 - Sonderpostenhändler; Urt. v. 15.1.1998 - I ZR 244/95, GRUR 1998, 585, 586 = WRP 1998, 487 - Lager-Verkauf).
  • OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02

    Verkaufsveranstaltung von Sonderpostenmärkten; Besondere Werbung mit Rabatt;

    Man kann der Verfügungsbeklagten nicht verwehren, neue Marktstrategien einzuführen, die sich im Übrigen im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (vgl. BGH GRUR 1998, 585 - LagerVerkauf).
  • OLG Stuttgart, 12.04.1999 - 2 W 11/99

    Werbung für den Verkauf von Konkurswaren durch den Konkursverwalter als Verstoss

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  • OLG München, 21.01.1999 - 29 U 4712/98

    Lagerverkauf eines Sportgeschäfts als Sonderveranstaltung

    Gleiches gilt für das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.1.1998 (WRP 1998, 487).
  • OLG Bamberg, 18.10.2000 - 3 U 142/00

    Klagebefugnis des Verbandes deutscher Sportfachhandeln; Begriff der

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