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   BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95   

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https://dejure.org/1997,764
BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95 (https://dejure.org/1997,764)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1997 - I ZR 14/95 (https://dejure.org/1997,764)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - I ZR 14/95 (https://dejure.org/1997,764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutzfähigkeit einer Firmenabkürzung - Firmenabkürzung aus einer nicht als Wort aussprechbaren und nicht aus sich heraus verständlichen Buchstabenfolge - Vorliegen einer möglichen Verwechslungsgefahr - Schutz einer nicht eintragungsfähigen Buchstabenzusammensetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 16 Abs. 1
    Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen Buchstabenfolge bestehenden Firmenabkürzung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 253
  • MDR 1998, 428
  • GRUR 1998, 165
  • WM 1998, 306
  • BB 1997, 2611
  • WRP 1998, 51
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77

    Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
    Die Buchstabenkombination habe für sie Verkehrsgeltung, die vom Bundesgerichtshof in BGHZ 74, 1 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT - für den Bereich des Landes Bremen anerkannt worden sei, die sich aber wegen der zwischenzeitlichen Entwicklung auf das gesamte Bundesgebiet erstrecke.

    Die Benutzung der Buchstabenzusammenstellung "RBB" in gewöhnlicher Schrift begründet aber, was das Berufungsgericht verkannt hat, keine Verwechslungsgefahr mit dem allein durch seine graphische Ausgestaltung geprägten Klagezeichen; einen davon losgelösten Schutz der für sich nach altem Recht nicht eintragungsfähigen Buchstabenzusammensetzung "RBB" kann die Klägerin nicht beanspruchen (BGH, Urt. v. 07.03.1979 - I ZR 45/77, GRUR 1979, 470, 471 = WRP 1979, 534 - RBB/RBT, insoweit nicht in BGHZ 74, 1 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] abgedruckt, betreffend das hier in Rede stehende Klagezeichen).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Firmenschlagwort oder eine Firmenabkürzung - als Firmenbestandteil - nur dann von Hause aus unterscheidungskräftig und damit ohne weiteres schutzfähig i.S. des § 16 UWG, wenn sie ursprünglich namensmäßige Kennzeichnungskraft hat (BGHZ 74, 1, 2 f. [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT; BGH, Urt. v. 17.01.1985 - I ZR 172/82, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa).

    Diese Übung beruht auf dem verbreiteten und anerkennenswerten Bedürfnis des Verkehrs, griffige Abkürzungen zu verwenden, und rechtfertigt es, derartige Buchstabenfolgen jedenfalls weitgehend für die Allgemeinheit freizuhalten (BGHZ 74, 1, 4 f. [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT).

  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Firmenschlagwort oder eine Firmenabkürzung - als Firmenbestandteil - nur dann von Hause aus unterscheidungskräftig und damit ohne weiteres schutzfähig i.S. des § 16 UWG, wenn sie ursprünglich namensmäßige Kennzeichnungskraft hat (BGHZ 74, 1, 2 f. [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT; BGH, Urt. v. 17.01.1985 - I ZR 172/82, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa).

    Das wird in der Rechtsprechung für aus sich heraus nicht verständliche Buchstabenfolgen, wenn sie kein aussprechbares Wort ergeben, verneint, weil derartige Buchstabenfolgen regelmäßig nicht ohne weiteres als Unternehmensname wirken und daher zur Erlangung des Firmenschutzes der Verkehrsdurchsetzung bedürfen (BGH GRUR 1985, 461, 462 - Gefa/Gewa m.w.N.).

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
    Für ein Schlechthinverbot des Bestandteils "RBB" ist kein Anlaß, weil nicht auszuschließen ist, daß der angegriffene Bestandteil in Verbindung mit anderen Bestandteilen die Gefahr von Verwechslungen nicht begründet (BGH, Urt. v. 26.09.1980 - I ZR 69/78, GRUR 1981, 60, 64 - Sitex; Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 149/94, GRUR 1997, 468 - NetCom).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
    Nach der Ablösung des Warenzeichengesetzes durch die Vorschriften des Markengesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1995 können die in die Zukunft gerichteten Unterlassungsansprüche sowie die auch in die Zukunft wirkenden Ansprüche auf Beseitigung (Firmenlöschung) und Feststellung der Schadensersatzverpflichtung nur dann bejaht werden, wenn sie der Klägerin nach §§ 14, 15 MarkenG zustehen (§ 152 MarkenG) und wenn sie ihr außerdem nach den Vorschriften der §§ 15, 24 WZG, § 16 UWG zugestanden haben (§ 153 Abs. 1 MarkenG; vgl. BGH, Urt. v. 11.05.1995 - I ZR 111/93, GRUR 1995, 808, 809 - P3-plastoclin).
  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 9/91

    Eintragungsfähigkeit von Zahlwörtern

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
    Entgegen der Ansicht der Revision gebietet im Streitfall auch der Grundsatz der Einheit des Kennzeichenrechts weder mit dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Markenrechtsrichtlinie mit dem 31. Dezember 1992 (dort Art. 2) oder etwa schon mit deren Veröffentlichung am 11. Februar 1989 (vgl. zur Frage der richtlinienkonformen Auslegung des alten Rechts: BGH, Beschl. v. 03.06.1993 - I ZB 9/91, GRUR 1993, 825, 826 [BGH 03.06.1993 - I ZB 9/91] - DOS) noch in Verbindung mit dem Inkrafttreten des Markengesetzes am 1. Januar 1995 (dort § 3 Abs. 1) eine Abkehr von den vorerwähnten Grundsätzen.
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88

    "Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
    Da die Parteien in den Instanzen darüber gestritten haben, ob es sich bei den angegriffenen Handlungen der Beklagten um eine markenmäßige Benutzung der Kennzeichnung handelt, kann in dieser Antragsfassung kein nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlicher bestimmter Antrag und in einer entsprechenden Verurteilung kein ausreichend bestimmtes Verbot gesehen werden (BGH, Urt. v. 12.07.1990 - I ZR 236/88, GRUR 1991, 138 - Flacon; Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 256 f. - Unbestimmter Unterlassungsantrag I).
  • BGH, 08.02.1996 - I ZR 57/94

    "Germed"; Rechtswirkungen einer in der DDR begründeten Marke; Erstreckung des

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
    Im Umfang des Auskunftsanspruchs und des Anspruchs auf Feststellung der Schadensersatzpflicht, die jeweils Handlungen vor dem 1. Januar 1995 betreffen, kommt es dagegen allein auf die frühere Rechtslage an (vgl. BGH, Urt. v. 08.02.1996 - I ZR 57/94, GRUR 1997, 224, 225 - Germed).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93

    "UHQ"; Schutz reiner Buchstabenzeichen

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
    Von diesem Verständnis der Vorschriften des Warenzeichengesetzes ist auch weiterhin auszugehen, wie der Senat neuerdings - entgegen einer vom Bundespatentgericht (24. Senat, GRUR 1993, 742 [BPatG 11.06.1993 - 24 W pat 279/90] ) vertretenen Auffassung - mit ausführlicher Begründung bekräftigt hat (BGH, Beschl. v. 09.11.1995 - I ZB 29/93, GRUR 1996, 202 ff. - UHQ).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
    Da die Parteien in den Instanzen darüber gestritten haben, ob es sich bei den angegriffenen Handlungen der Beklagten um eine markenmäßige Benutzung der Kennzeichnung handelt, kann in dieser Antragsfassung kein nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlicher bestimmter Antrag und in einer entsprechenden Verurteilung kein ausreichend bestimmtes Verbot gesehen werden (BGH, Urt. v. 12.07.1990 - I ZR 236/88, GRUR 1991, 138 - Flacon; Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 256 f. - Unbestimmter Unterlassungsantrag I).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78

    Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen

    Auszug aus BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
    Für ein Schlechthinverbot des Bestandteils "RBB" ist kein Anlaß, weil nicht auszuschließen ist, daß der angegriffene Bestandteil in Verbindung mit anderen Bestandteilen die Gefahr von Verwechslungen nicht begründet (BGH, Urt. v. 26.09.1980 - I ZR 69/78, GRUR 1981, 60, 64 - Sitex; Urt. v. 21.11.1996 - I ZR 149/94, GRUR 1997, 468 - NetCom).
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