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   OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96   

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https://dejure.org/1997,4779
OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96 (https://dejure.org/1997,4779)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.1997 - 4 U 178/96 (https://dejure.org/1997,4779)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 4 U 178/96 (https://dejure.org/1997,4779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebäude- und Fundamentschäden durch Straßenbauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • bau-gewerbe.de (Kurzanmerkung)

    Haftung des Bauherrn für Nachbarschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann haftet der Bauherr für Nachbar- und Anliegerschäden? (IBR 1998, 347)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 1118 (Ls.)
  • WRP 1998, 525
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1976 - V ZR 93/73

    Ersatz des durch Verlust der für den Boden eines Grundstücks erforderlichen

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96
    Zwar ist für eine Schadensersatzpflicht nach diesen Vorschriften die Feststellung eines schuldhaften Verhaltens erforderlich, ein derartiges Verschulden im Sinne dieser Vorschriften ist aber bereits dann zu bejahen, wenn der Störer bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte vorhersehen können, daß gerade dem Grundstück des geschädigten Grundstückseigentümers durch die Vertiefung die erforderliche Stütze entzogen werden könnte und er gleichwohl nicht die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen trifft, um diese Vertiefungsfolgen zu vermeiden (BGH NJW 1977, 763) .
  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 23/65

    Bürgerlichrechtlicher Aufopferungsanspruch und öffentlichrechtlicher

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96
    Die Beklagte zu 1 haftet hier jedenfalls nach den Grundsätzen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs in Verbindung mit § 909 BGB, da von dem im Eigentum der Beklagten zu 1 stehenden Straßengrundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf das Grundstück der Beklagten ausgegangen sind, die über das Maß dessen hinausgehen, was ein Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Nachbarrechts entschädigungslos hinzunehmen hat, gegen die gemäß § 1004 BGB vorzugehen dem betroffenen Eigentümer jedoch aus besonderen Gründen versagt war (BGHZ 48, 98).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1971 - 18 U 191/69
    Auszug aus OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96
    a) Obwohl der Ausbau der in ihrem Eigentum stehenden Straßen zu den öffentlich-rechtlichen Pflichten der Beklagten zu 1 gehört (OLG Düsseldorf, VersR 1972, 158), bedeutet dies noch nicht, daß die Beklagte zu 1 bei der Durchführung der Straßenbauarbeiten hoheitlich tätig geworden ist.
  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 40/00

    Wettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verteilung von Presserzeugnissen;

    Dieser Auffassung haben sich das juristische Schrifttum und die Instanzgerichte nahezu einhellig angeschlossen (vgl. die zahlreichen Nachweise bei Teplitzky GRUR 1999, 108, dort Fußnote 6) einerseits und zum Beispiel OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.02.1998, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105, 106; KG, Urteil vom 16.08.1996, AfP 1997, 726, 727 = KGR 1997, 29, 30; OLG Stuttgart, Urteil vom 03.04.1998, OLGR 1998, 319; OLG Hamm, Urteil vom 09.07.1992, OLGR 1993, 59 und das noch nicht veröffentlichte Urteil des Kammergerichts vom 11.02.2000 in dem die Zeitung der Antragsgegnerin betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren 5 U 103/00 andererseits).

    Dass die vorstehend wiedergegebene Auffassung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Stumme Verkäufer", eine kostenlose Abgabe der dort in Rede stehenden Sonntagszeitungen könne nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausnahmsweise wettbewerbsrechtlich unbedenklich sein, entgegen der Annahme des Oberlandesgerichts Karlsruhe in seinem Urteil vom 19.02.1998 (WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105) nicht auf einem Versehen beruht oder gar bedeutet, dass der Bundesgerichtshof damit seine frühere Rechtsprechung hat aufgeben wollen, hat Teplitzky (GRUR 1999, 108 ff.) überzeugend dargelegt.

    Mit der angefochtenen Entscheidung und auch der Rechtsprechung namentlich des Kammergerichts (Urteil vom 16.08.1996, AfP 1997, 726, 727 = KGR 1997, 29, 30 und Urteil vom 11.02.2000 in dem einstweiligen Verfügungsverfahren 5 U 103/00) sowie des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 19.02.1998, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105, 106) ist der Senat deshalb der Auffassung, dass der Vertrieb einer (Tages-) Zeitung nicht bereits deshalb wegen Bestandsgefährdung des Wettbewerbs grundsätzlich wettbewerbswidrig ist, weil der Leser sie nicht bezahlen muss.

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

    Bloße Mutmaßungen über eine Bestandsgefährdung der entgeltlichen Tagespresse, eine Verschlechterung der redaktionellen Qualität oder einen erhöhten Einfluss der Anzeigenkunden auf dem redaktionellen Teil reichten nicht aus, um einen derart massiven Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit, wie es ein wettbewerbsrechtliches Verbot darstellen würde, zu rechtfertigen (vgl. hierzu: Kammergericht, KGR 2000, 197 ff. = GRUR 2000, 424 ff. = AfP 2000, 291 ff. "20 Minuten Köln"; OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105 "Zeitung zum Sonntag"; OLG Bremen WRP 1999, 1052 ff. = OLGR 1999, 313 ff.; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 420; derselbe, WRP 1998, 455 ff.; Mann WRP 1999, 740 ff.; Schmid WRP 2000, 991 ff.; Gounalakis, AfP 2000, 321 ff.; anderer Ansicht in Teilbereichen Ahrens WRP 1999, 123 ff. und offenbar auch Teplitzky, GRUR 1999, 108 ff.; nicht eindeutig demgegenüber Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 860 a.E.).
  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

    Dieser Gesichtspunkt kann aber dann keine Rolle spielen, wenn der Hersteller nach seinem Vertriebskonzept überhaupt nicht die Absicht hat, sein Blatt später entgeltlich abzugeben (so auch OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525, 527; Teplitzky, GRUR 1999, 108, 111, Fn. 31).

    Es geht aber nicht an, aufgrund bloßer Vermutungen ein Presseerzeugnis zu verbieten (so auch OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525, 529).

  • OLG Frankfurt, 23.09.1999 - 6 U 74/99

    TV-Werbeblocker

    Es ist grundsätzlich anerkannt, dass im Rahmen von § 1 UWG auch zu berücksichtigen ist, ob und in welchem Ausmaß die beanstandete Maßnahme eine verfassungsrechtlich garantierte Institution in ihrem Bestand gefährdet (z.B. den Bestand der Tagespresse durch "zeitungsähnliche" Anzeigenblätter, vgl. hierzu die Nachweise aus der Rechtsprechung des BGH bei Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, UWG, 21. Aufl., § 1 Rz. 865 UWG, aber auch - insoweit eher zurückhaltend - die Entscheidung OLG Stuttgart WRP 1998, 525 - Zeitung zum Sonntag).
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