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   OLG Frankfurt, 19.03.1998 - 6 U 203/97   

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https://dejure.org/1998,15970
OLG Frankfurt, 19.03.1998 - 6 U 203/97 (https://dejure.org/1998,15970)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.03.1998 - 6 U 203/97 (https://dejure.org/1998,15970)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. März 1998 - 6 U 203/97 (https://dejure.org/1998,15970)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3 § 24
    Weitervertrieb von importierten Arzneimitteln in modifizierten Verkaufseinheiten

Papierfundstellen

  • WRP 1998, 634
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04

    Aspirin II

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung in Deutschland ist daraus auch schon vor 2001/02 der Schluss gezogen worden, dass auch das (ordentliche) Bündeln in diesem Sinne als ein gegenüber dem Umpacken schonenderer Umgang mit der Marke des Originalherstellers anzusehen ist (vgl. OLG Frankfurt WRP 1998, 634, 635; OLG Hamburg PharmR 1999, 195; GRUR 2001, 434, 437).
  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Der dort für die damalige Rechtslage nach dem Warenzeichengesetz aufgestellte Grundsatz, das Hinzufügen eines rückübersetzten Beipackzettels tangiere die Garantiefunktion des Warenzeichens nicht (BGHZ 82, 152, 157 f.), kann für das neue Recht nicht aufrechterhalten werden (anders OLG Frankfurt am Main WRP 1998, 634, 635).
  • BGH, 29.03.2001 - I ZR 263/98

    Adalat; Parallelimport von Arzneimitteln; Begriff des Umverpackens

    Den Ausführungen des Oberlandesgerichts Frankfurt im vorangegangenen Verfahren der einstweiligen Verfügung (OLG Frankfurt WRP 1998, 634, 635), wonach die Generalklausel der "berechtigten Gründe" allgemein den Zweck habe, die grundlegenden Belange des Markenschutzes mit denen des freien Warenverkehrs im Gemeinsamen Markt in Einklang zu bringen, sei beizutreten.
  • OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99

    Grenzen des Parallelimports von Arzneimitteln unter verschiedenen Marken

    Die engere Auffassung des OLG Frankfurt (WRP 1998, 634) teilt der Senat insoweit nicht.
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