Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1591
BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96 (https://dejure.org/1998,1591)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1998 - I ZR 116/96 (https://dejure.org/1998,1591)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - I ZR 116/96 (https://dejure.org/1998,1591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsberatungsgesetz - Wettbewerbswidriger Verstoß - Öffentliche Ausschreibung - Angestelltenbegriff - Weisungsgebundenes Auftragsverhältnis

  • Anwaltsblatt

    § 1 UWG 2004, Art 1 § 1 RBerG

  • Judicialis

    UWG § 1; ; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1; ; RBerG Art. 1 § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1
    "Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche"; Öffentliche Ausschreibung eines Auftrages zur Klärung tatsächlicher und rechtlicher Voraussetzungen angemeldeter Restitutionsansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche, Rechtsberatungsverbot, Wettbewerbswidrigkeit der öffentlichen Ausschreibung eines Auftrages zur Klärung von Restitutionsansprüchen, Auslegung des Angestelltenbegriffes im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes, Klärung ...

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 497
  • GRUR 1999, 259
  • NJ 1998, 649
  • WM 1998, 2477
  • BB 1999, 288
  • DB 1998, 2596
  • AnwBl 1999, 61
  • WRP 1999, 98
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 15.05.1987 - 2 U 217/86
    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96
    Daß die Bieter dabei an der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben durch die Verwaltung beteiligt werden sollten, stehe der Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes nicht entgegen, da der Meinung, dieses Gesetz befasse sich nur mit dem Schutz der Rechtsangelegenheiten Privater (OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 678), nicht zu folgen sei.

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie vom Berufungsgericht angenommen - das Rechtsberatungsgesetz in den Fällen der Beteiligung Privater an der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben überhaupt anwendbar ist (verneinend BGH, Urt. v. 18.5.1995 - III ZR 109/94, NJW 1995, 3122, 3123 im Anschluß an OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 678 f. und Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 2. Aufl., Rdn. 10 und 22).

  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 42/94

    Anspruch einer GmbH gegen einen Rechtsanwalt auf Auszahlung in ihrem Namen

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96
    Im übrigen war es auch schon vorher in begrenztem Umfang ausnahmsweise zulässig, daß ein Rechtsanwalt vor der Ausführung von Aufträgen ohne Kenntnis des Gegenstandswertes künftig zu erbringender Leistungen Pauschalhonorare verabredete (BGH, Urt. v. 23.2.1995 - IX ZR 42/94 - Umdr. S. 11 ff. und 24 ff.).
  • RG, 09.08.1938 - 1 D 336/38

    1. Zum Begriffe des "Angestellten" und zum Begriffe der "Geschäftsmäßigkeit" im

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96
    Als Angestellter im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist jeder anzusehen, der eine abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit im Betrieb eines anderen ausübt (RGSt 72, 313, 314; BayObLG NJW 1969, 1452 sowie AnwBl. 1983, 457 und 1985, 277, 278; Rennen/Caliebe aaO § 6 Rdn. 2; Altenhoff/Busch/Chemnitz, RBerG, 10. Aufl., § 6 Rdn. 639; Henssler/Prütting/Weth aaO RBerG § 6 Rdn. 4; Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, R 55 - Rechtsberatungsgesetz, § 6 Rdn. 4).
  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96
    Dabei kann dahinstehen, ob - wie vom Berufungsgericht angenommen - das Rechtsberatungsgesetz in den Fällen der Beteiligung Privater an der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben überhaupt anwendbar ist (verneinend BGH, Urt. v. 18.5.1995 - III ZR 109/94, NJW 1995, 3122, 3123 im Anschluß an OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 678 f. und Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 2. Aufl., Rdn. 10 und 22).
  • OLG Stuttgart, 26.02.1992 - 3 Ss 5/92
    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96
    Bei dem gebotenen weiten Verständnis des Angestelltenbegriffs ist nicht entscheidend, welche Rechtsform für die Tätigkeit gewählt wird; maßgebend sind allein die tatsächlichen Umstände des Handelns (vgl. OLG Stuttgart NJW 1992, 3051).
  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts fehlt es im Streitfall an einer solchen rechtswidrigen Beeinträchtigung, so daß eine Störerhaftung ausscheidet (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1996 - I ZR 129/94, GRUR 1997, 313, 315 = WRP 1997, 325 - Architektenwettbewerb, m.w.N.).
  • KG, 31.01.1995 - 5 U 7085/94

    Beteiligung Privater an der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben als Besorgung fremder

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96
    Das Berufungsgericht hat dem Unterlassungsbegehren - ebenso wie schon im Verfügungsverfahren (NJW-RR 1995, 1268) - entsprochen (BRAK-Mitteilungen 1997, 132 ff.).
  • BayObLG, 20.02.1969 - RReg. 4a St 85/68

    Geschäftsmäßige Besorgung von Rechtsangelegenheiten unter nahen Angehörigen

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96
    Als Angestellter im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist jeder anzusehen, der eine abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit im Betrieb eines anderen ausübt (RGSt 72, 313, 314; BayObLG NJW 1969, 1452 sowie AnwBl. 1983, 457 und 1985, 277, 278; Rennen/Caliebe aaO § 6 Rdn. 2; Altenhoff/Busch/Chemnitz, RBerG, 10. Aufl., § 6 Rdn. 639; Henssler/Prütting/Weth aaO RBerG § 6 Rdn. 4; Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, R 55 - Rechtsberatungsgesetz, § 6 Rdn. 4).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Die begriffliche Einordnung des Klägers als "freier Mitarbeiter" oder "Angestellter" ist dabei nicht entscheidend (vgl. BGH, Urt. v. 14. Mai 1998 - I ZR 116/96, AnwBl. 1999, 61).
  • LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99

    Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im

    Der Begriff des Angestellten i. S. des Art. 1 § 6 1 Nr. 1 RBerG ist nämlich nach allgemeiner Meinung in einem weiten Sinne zu verstehen (vgl. BGH, NJW 1999, 497 = LM H. 4/1999 § 1 UWG Nr. 779 m. w. Nachw.).

    Die Regelung des Art. 1 § 6 RBerG dient daher weit gehend nur der Klarstellung; sie soll dem Dienstherrn verdeutlichen, in welchem Umfang er sich, ohne gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen, der Mitwirkung Angestellter bei der Erledigung von Rechtsangelegenheiten bedienen kann (vgl. BGH, NJW 1999, 497 [498] LM H. 4/1999 § 1 UWG Nr. 779 m. w. Nachw.).

    Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass auch eine freie Mitarbeit im Rahmen eines Auftragsverhältnisses nicht unter den Erlaubniszwang fällt, sofern es sich um eine abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit von einer gewissen Dauer handelt (BGH, NJW 1999, 497 = LM H. 4/1999 § 1 UWG Nr. 779).

    Hier kommt entgegen der Ansicht des Kl. auch nicht der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht zum Tragen, da zum einen die Bestimmung der handelnden Person im Bereich des Polizeirechts Sache des Landesgesetzgebers ist (vgl. zum Handlungsspielraum eines Landes in diesem Zusammenhang auch BGH, NJW 1999, 497 [498] = LM H. 4/1999 § 1 UWG Nr. 779; vgl. ferner BVerwG, NVwZ 1982, 309).

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 214/97

    Rechtsbetreuende Verwaltungshilfe

    Es bedarf deshalb - trotz der weiten Fassung des Klageantrags - keiner gesonderten Prüfung mehr, inwieweit Art. 1 § 1 RBerG für die Rechtsbesorgung zugunsten einer Gemeinde bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben überhaupt gilt (vgl. dazu bei Einschaltung eines privaten Dritten in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben einer Gemeinde BGH, Urt. v. 18.5.1995 - III ZR 109/94, NJW 1995, 3122, 3123 im Anschluß an OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 678; offengelassen in BGH, Urt. v. 14.5.1998 - I ZR 116/96, GRUR 1999, 259, 260 = WRP 1999, 98 - Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 81/98

    Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Auch einem freien Mitarbeiter kann eine abhängige, weisungsgebundene Tätigkeit übertragen werden (BGH, Urt. v. 14. Mai 1998 - I ZR 116/96, NJW 1999, 497, 498; v. 25. Februar 1999 - IX ZR 384/97, z.V.b. in BGHZ).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 20 U 7/03

    Jugendschutzbeauftragter und Rechtsberatungsgesetz

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung des Art. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 1 RBerG (wie sie von beiden Parteien - zumindestens hilfsweise - befürwortet wird) insoweit nicht ganz unproblematisch ist, als die Rechtsprechung bisher die Weisungsgebundenheit der Tätigkeit des "Angestellten" verlangte (vgl. BGH NJW 1999, 497 unter II.2.b)), während nach § 7 Abs. 4 S. 2 JMStV der Jugendschutzbeauftragte weisungsfrei handelt.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 20 U 16/99

    Abschleppkosten und Rechtsberatungsgesetz

    Hierzu hat der Senat schon in seinem früheren Urteil ausgeführt (Seite 10 = 66 GA), für Art. 1 § 1 RBerG mache es keinen Unterschied, ob die einzuziehenden Forderungen einem Privatmann oder einer öffentlichen Stelle wie der Kreispolizeibehörde zustünden (so auch KG NJW-RR 95, 1268 gegen OLG Stuttgart a.a.O.; offengelassen in demselben Fall von BGH NJW 99, 497).

    Der Begriff des Angestellten im Sinne dieser Bestimmung setzt jedenfalls voraus, daß der Beklagten eine eigenverantwortliche Letztentscheidung verwehrt wäre (BGH NJW 99, 497, 498).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht