Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98   

Volltextveröffentlichungen (12)

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  • Alpmann Schmidt

    BGB § 1004; UWG §§ 3, 7 Abs. 1

  • JurPC

    UWG §§ 3, 7 Abs. 1; BGB § 1004
    Neu in Bielefeld I

  • Rechtsanwälte Peter

    Neu in Bielefeld

  • franchiserecht.de

    Haftung des Franchisegebers für Franchisenehmerwerbung ("Neu in Bielefeld I")

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Neu in Bielefeld I

    Zur Reichweite der Haftung des Franchisegebers für wettbewerbswidrige Franchisenehmerwerbung

  • jurawelt.com

    Neu in Bielefeld I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neu in Bielefeld I; Haftung des Franchisegebers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Haftung des Franchisegebers auf Schadensersatz wegen wettbewerbswidriger Werbung des Franchisenehmers

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von Media-Markt/Saturn-Gesellschaften als rechtsmißbräuchlich abgewiesen

  • finanztip.de (Leitsatz)

    Haftung des Franchisegebers für Wettbewerbsverstoß

  • steinhoefel.de (Leitsatz)

    Neu in Bielefeld I

  • e-lawyer.de (Kurzinformation)

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 441 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 1710
  • MDR 2001, 163
  • GRUR 2001, 82
  • WM 2000, 2195
  • BB 2000, 1959
  • WRP 2000, 1263



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Wird zitiert von ... (70)  

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99  

    Wettbewerbsrecht - Mißbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    b) In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, daß die mehrfache gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs durch miteinander konzernmäßig verbundene Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsmißbrauch darstellen kann (BGHZ 144, 165, 170 ff. - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82 = WRP 2000, 1263; Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 114/98, GRUR 2001, 84 = WRP 2000, 1266 - Neu in Bielefeld I und II; Urt. v. 24.5.2000 - I ZR 222/97, GRUR 2001, 78 = WRP 2000, 1402 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 15/98 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; Urt. v. 20.12.2001 - I ZR 215/98 - Scanner-Werbung).

    aa) Der vorliegende Fall ist - ähnlich wie die Fälle der mißbräuchlichen Mehrfachklage, die den Senatsentscheidungen vom 6. April 2000 zugrunde lagen (BGHZ 144, 165 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH GRUR 2001, 82; GRUR 2001, 84 - Neu in Bielefeld I und II) - dadurch gekennzeichnet, daß die Klägerin und das zum selben Konzern gehörende Media-Markt-Unternehmen von demselben Rechtsanwalt vertreten waren.

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98  

    Neu in Bielefeld II

    Die Klägerin sowie die zum selben Konzern gehörende und vom selben (Verkehrs-)Anwalt vertretene Saturn Elektro-Handelsgesellschaft mbH Bielefeld haben jeweils getrennt, aber innerhalb von wenigen Tagen gegen die Beklagte und gegen ihre Franchisegeberin (Parallelverfahren I ZR 67/98) Verfügungs- und Hauptsacheverfahren eingeleitet, wobei mit der Geltendmachung des Unterlassungsantrags im Hauptsacheverfahren eine mögliche Abschlußerklärung nicht abgewartet wurde.

    Statt auf diese Weise sieben (GA 43) oder acht (GA 123) Verfahren anzustrengen, wäre es der Klägerin und ihrer Schwestergesellschaft ohne Verkürzung der eigenen Rechte möglich gewesen, gemeinsam sowohl gegen die Beklagte des vorliegenden Verfahrens als auch gegen die im Parallelverfahren (I ZR 67/98) beklagte Franchisegeberin vorzugehen, und zwar zunächst im Wege der einstweiligen Verfügung, um die Hauptsacheklage erst dann zu erheben, wenn sich herausgestellt hätte, daß die erlassene Verfügung nicht als endgültige Regelung akzeptiert wird.

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98  

    Wettbewerb - Abbildung eines höherwertigen anstatt des beworbenen Produkts

    Ein Mißbrauch kann ferner naheliegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die naheliegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, daß sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGHZ 144, 165, 171 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 67/98, GRUR 2001, 82, 83 = WRP 2000, 1263 - Neu in Bielefeld I; Urt. v. 6.4.2000 - I ZR 114/98, GRUR 2001, 84 = WRP 2000, 1266 - Neu in Bielefeld II; GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
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