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   BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98   

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https://dejure.org/2001,645
BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98 (https://dejure.org/2001,645)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2001 - I ZB 51/98 (https://dejure.org/2001,645)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - I ZB 51/98 (https://dejure.org/2001,645)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2
    GENESCAN

  • Wolters Kluwer

    GENESCAN - DNS-Sequenzierung - Markeneintragung - Auslandsregistrierung - Vereinigtes Königreich - Markenrechtsrichtlinie

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2
    GENESCAN; Indizielle Bedeutung einer Eintragung der Marke im Land der Sprache des Markenwortes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 1046
  • WRP 2001, 1084
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98
    Die Tatsache, daß sonstige Apparate mit der Angabe des Markenworts in ihrer Bestimmung gekennzeichnet werden können, rechtfertigt nicht die Annahme des Eintragungshindernisses des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG für die in Anspruch genommenen, den anderen gedachten Waren allenfalls ähnlichen Waren (vgl. BGH, Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98
    Denn auch in einem derartigen Fall ist die Voraussetzung gegeben, daß die in der Marke liegenden Angaben als Sachangaben "dienen können" wie es in § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG heißt (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813, 814 = WRP 1998, 745 - CHANGE; Beschl. v. 17.2.2000 - I ZB 33/97, GRUR 2000, 882, 884 = WRP 2000, 1140 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98
    Denn auch in einem derartigen Fall ist die Voraussetzung gegeben, daß die in der Marke liegenden Angaben als Sachangaben "dienen können" wie es in § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG heißt (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813, 814 = WRP 1998, 745 - CHANGE; Beschl. v. 17.2.2000 - I ZB 33/97, GRUR 2000, 882, 884 = WRP 2000, 1140 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98
    Denn auch in einem derartigen Fall ist die Voraussetzung gegeben, daß die in der Marke liegenden Angaben als Sachangaben "dienen können" wie es in § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG heißt (BGH, Beschl. v. 19.1.1995 - I ZB 20/92, GRUR 1995, 408, 409 - PROTECH; Beschl. v. 5.2.1998 - I ZB 25/95, GRUR 1998, 813, 814 = WRP 1998, 745 - CHANGE; Beschl. v. 17.2.2000 - I ZB 33/97, GRUR 2000, 882, 884 = WRP 2000, 1140 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 13.05.1993 - I ZB 8/91

    Unterscheidungskraft zum Zeitpunkt der Anmeldung - MICRO CHANNEL

    Auszug aus BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98
    Das Bundespatentgericht hat in diesem Zusammenhang und unter Bezugnahme auf die "MICRO CHANNEL"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschl. v. 13.5.1993 - I ZB 8/91, GRUR 1993, 744, 745) angenommen, daß eine beschreibende Verwendung eines Zeichenwortes durch den Anmelder nicht "rechtsdogmatisch ausgeschlossen" sei, sondern nur dann nicht vorliege, wenn die Zeichenwortverwendung nicht in einem dem Inhalt des Zeichenwortes entsprechenden Sinn, sondern nur allgemein als Kunstwort zur Namensgebung einer Ware benutzt werde.
  • BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91

    Fremdwörter als Warenzeichen - Premiere

    Auszug aus BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98
    Es hat darüber hinaus - anders als es in der von ihm herangezogenen Entscheidung "Premiere" (BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746) der Fall gewesen ist - nicht festgestellt, daß das Markenwort im Inland in einer von seiner englischen Bedeutung abweichenden Bedeutung verwendet wird.
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Es hat auch hinreichend beachtet, daß ein wegen des beschreibenden Begriffsinhalts des Zeichens bestehendes Freihaltebedürfnis gerade für diejenigen Waren und Dienstleistungen nachgewiesen sein muß, für die der markenrechtliche Schutz beansprucht wird (vgl. BGH, Beschl. v. 18.3.1999 - I ZB 27/96, GRUR 1999, 988, 989 = WRP 1999, 1038 - HOUSE OF BLUES; Beschl. v. 1.2.2001 - I ZB 51/98, GRUR 2001, 1046, 1047 = WRP 2001, 1084 - GENESCAN; Beschl. v. 5.7.2001 - I ZB 8/99, GRUR 2002, 261, 262 = WRP 2002, 91 - AC, jeweils m.w.N.; EuGH, Urt. v. 4.5.1999 - Rs. C-108 und C-109/97, Slg. 1999, I-2779 Tz. 25 = GRUR 1999, 723 = WRP 1999, 629 - Chiemsee).

    Eine solche liegt nahe, wenn beispielsweise die Eintragung einer fremdsprachigen Bezeichnung darauf hindeutet, daß die Bezeichnung nicht einmal in dem Sprachraum, aus dem sich die Bezeichnung ableitet, als beschreibend angesehen wird (vgl. BGH GRUR 2001, 1046, 1047 - GENESCAN).

  • BPatG, 19.01.2010 - 24 W (pat) 79/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "CHIP control" - keine Unterscheidungskraft

    Ein etwaiges Freihaltebedürfnis an der Bezeichnung " CHIP control" für Vorschaltgeräte, welche beim Betrieb von Leuchtstoffröhren Einsatz finden könnten, begründe nicht ein solches für mit diesen (lediglich) in Verbindung stehenden Waren, insbesondere nicht für Leuchtstoffröhren selbst (unter Hinweis auf BGH GRUR 2001, 1046, 1047 - GENESCAN).

    Der Hinweis der Anmelderin auf den GENESCAN-Beschluss des Bundesgerichtshofs (GRUR 2001, 1046, 1047), wonach das Eintragungshindernis für die beanspruchten Waren - nicht aber für nur ähnliche - bestehen muss, geht ins Leere, weil diese Entscheidung ausschließlich das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG betrifft, nicht aber die Frage der Unterscheidungskraft nach Nr. 1 dieser Bestimmung.

  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

    Zwar kann der Eintragung fremdsprachiger ausländischer Bezeichnungen im jeweilig ursprünglichen Sprachraum durchaus auch für die Beurteilung im Inland in tatsächlicher Hinsicht indizielle Bedeutung jedenfalls für ein mögliches Freihaltungsinteresse - im positiven wie im negativen Sinne - zukommen (vgl. hierzu BGH MarkenR 2000, 420, 422 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION mwH; BGH MarkenR 2001, 304, 305-306 - GENESCAN; Althammer/Ströbele MarkenG , 6. Aufl., § 8 Rdn. 87-88).
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