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OLG Frankfurt, 17.05.2001 - 6 U 23/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arzneimittel; Werbecharakter; Werbung; Anzeige; Pflichtangaben; Unterlassungsansprüche; Unlauterer Wettbewerb
- Judicialis
HWG § 4 Abs. 3; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 9; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 13 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arzneimittelwerbung - Pflichtangaben - Werbecharakter der Anzeige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2000 - 3 O 564/00
- OLG Frankfurt, 17.05.2001 - 6 U 23/01
Papierfundstellen
- WRP 2001, 1111
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02
Meißner Dekor II
Hiervon ist auszugehen, wenn es sich bei dem beauftragten Unternehmen um eine Tochtergesellschaft des Betriebsinhabers handelt und dieser - über die Funktion einer reinen Holding-Gesellschaft hinaus - beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt (vgl. OLG Frankfurt WRP 2001, 1111, 1113; OLG Frankfurt OLG-Rep 2001, 331). - LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12
Die Dose ist grün
Die Beklagte haftet gemäß § 8 Abs. 2 UWG für die geschäftliche Handlung ihrer Tochtergesellschaft, der A. Aufgrund des zwischen beiden Gesellschaften bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist davon auszugehen, dass die Tochtergesellschaft in die Betriebsorganisation der Beklagten derart eingebunden ist, dass sie als deren Beauftragte im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG zu qualifizieren ist (vgl. BGH, GRUR 1964, 263, 267 f. - Unterkunde; GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer; GRUR 2005, 1248, 1249 - Meissner Dekor II; OLG Frankfurt a.M., WRP 2001, 1111, 1113; OLG-Report 2001, 331). - OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01
Werbung für Arzneimittel im Internet
Die vorstehende Beurteilung steht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht im Widerspruch zur Beurteilung bei Printmedien; so genügt es nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (WRP 2001, 1111, 1112) den Vorgaben des § 4 HWG nicht, wenn die Pflichtangaben am Ende eines Ratgebers in alphabetischer Reihenfolge und unter der Überschrift "Basisinformationen" abgedruckt werden. - OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01
Wettbewerbsrechtliches Eilverfahren: Eilbedürfnis bei Antrag auf Verlängerung der …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 17.05.2001 6 U 23/01) muss sich eine Muttergesellschaft das wettbewerbswidrige Verhalten einer Tochtergesellschaft bzw. der Mitarbeiter dieser Tochtergesellschaft jedenfalls dann über § 13 Abs. 4 UWG zurechnen lassen, wenn sie über die Funktion einer reinen Holding- Gesellschaft hinaus beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt.