Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.05.2001 - 6 U 23/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7940
OLG Frankfurt, 17.05.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,7940)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.05.2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,7940)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 6 U 23/01 (https://dejure.org/2001,7940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzneimittel; Werbecharakter; Werbung; Anzeige; Pflichtangaben; Unterlassungsansprüche; Unlauterer Wettbewerb

  • Judicialis

    HWG § 4 Abs. 3; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 9; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 13 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittelwerbung - Pflichtangaben - Werbecharakter der Anzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2001, 1111
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Hiervon ist auszugehen, wenn es sich bei dem beauftragten Unternehmen um eine Tochtergesellschaft des Betriebsinhabers handelt und dieser - über die Funktion einer reinen Holding-Gesellschaft hinaus - beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt (vgl. OLG Frankfurt WRP 2001, 1111, 1113; OLG Frankfurt OLG-Rep 2001, 331).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12

    Die Dose ist grün

    Die Beklagte haftet gemäß § 8 Abs. 2 UWG für die geschäftliche Handlung ihrer Tochtergesellschaft, der A. Aufgrund des zwischen beiden Gesellschaften bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist davon auszugehen, dass die Tochtergesellschaft in die Betriebsorganisation der Beklagten derart eingebunden ist, dass sie als deren Beauftragte im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG zu qualifizieren ist (vgl. BGH, GRUR 1964, 263, 267 f. - Unterkunde; GRUR 1995, 605, 607 - Franchise-Nehmer; GRUR 2005, 1248, 1249 - Meissner Dekor II; OLG Frankfurt a.M., WRP 2001, 1111, 1113; OLG-Report 2001, 331).
  • OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01

    Werbung für Arzneimittel im Internet

    Die vorstehende Beurteilung steht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht im Widerspruch zur Beurteilung bei Printmedien; so genügt es nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (WRP 2001, 1111, 1112) den Vorgaben des § 4 HWG nicht, wenn die Pflichtangaben am Ende eines Ratgebers in alphabetischer Reihenfolge und unter der Überschrift "Basisinformationen" abgedruckt werden.
  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 6 U 79/01

    Wettbewerbsrechtliches Eilverfahren: Eilbedürfnis bei Antrag auf Verlängerung der

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 17.05.2001 ­ 6 U 23/01) muss sich eine Muttergesellschaft das wettbewerbswidrige Verhalten einer Tochtergesellschaft bzw. der Mitarbeiter dieser Tochtergesellschaft jedenfalls dann über § 13 Abs. 4 UWG zurechnen lassen, wenn sie ­ über die Funktion einer reinen Holding- Gesellschaft hinaus ­ beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht