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   BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99   

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BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99 (https://dejure.org/2000,996)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2000 - VI ZR 279/99 (https://dejure.org/2000,996)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2000 - VI ZR 279/99 (https://dejure.org/2000,996)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 157
  • MDR 2001, 168
  • WM 2001, 327
  • BB 2000, 2491
  • WRP 2001, 44
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96

    Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen

    Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
    Da das angefochtene Urteil schon wegen des aufgezeigten durchgreifenden Verfahrensfehlers der Aufhebung unterliegt, kann dahinstehen, ob das Berufungsgericht für den von ihm angenommenen Streitgegenstand mit Recht eine Erstbegehungsgefahr bejaht hat, die die Klägerin konkret nachzuweisen hätte (Senatsurteile vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 - NJW 1987, 2222 f. sowie vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 - NJW 1997, 2593 f.).

    Für das weitere Verfahren ist vorsorglich darauf hinzuweisen, daß der Klägerin der Beweis dafür obliegt, daß die von der Beklagten ursprünglich zur Veröffentlichung vorgesehenen Tatsachenbehauptungen unwahr sind und die beabsichtigte Veröffentlichung des Berichts über den Warentest auf der Grundlage der Rechtsprechung des erkennenden Senats aus diesem Grund unzulässig wäre (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. Juni 1997 - aaO m.w.N.).

    Die Beklagte wäre jedoch nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 17. Juni 1997 (aaO) jedenfalls zu dem deutlichen Hinweis gehalten, daß ihre Beanstandung sich nicht auf die derzeit unter geänderter Bezeichnung vertriebenen Produkte der Klägerin bezieht.

  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 146/90

    Stundung ohne Aufpreis - Kaufpreisstundung

    Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
    Zwar ist es bei Unterlassungsanträgen denkbar, mit demselben Klagantrag verschiedene Streitgegenstände zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1992 - I ZR 146/90 - BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Unterlassungsurteil 2 = NJW-RR 1992, 1069 ff.).

    Hierfür hätte es jedoch unter den Umständen des Streitfalls einer eindeutigen und zweifelsfreien Klarstellung durch die Klägerin bedurft (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1992 aaO).

  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
    a) Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung vom zweigliedrigen Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5), wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht.
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
    a) Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung vom zweigliedrigen Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5), wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht.
  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86

    Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei

    Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
    Da das angefochtene Urteil schon wegen des aufgezeigten durchgreifenden Verfahrensfehlers der Aufhebung unterliegt, kann dahinstehen, ob das Berufungsgericht für den von ihm angenommenen Streitgegenstand mit Recht eine Erstbegehungsgefahr bejaht hat, die die Klägerin konkret nachzuweisen hätte (Senatsurteile vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 - NJW 1987, 2222 f. sowie vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 - NJW 1997, 2593 f.).
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
    Um dieses Ziel zu erreichen, muß die Klage den Anspruch betreffen, den die erlassene einstweilige Verfügung sichern soll, wobei entscheidend ist, daß sie zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eilmaßnahme führt (BGHZ 122, 172, 176).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
    a) Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung vom zweigliedrigen Streitgegenstand im Zivilprozeß, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367; 117, 1, 5), wird mit der Klage nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch geltend gemacht.
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Soweit sich die Klägerin auf eine Erstbegehungsgefahr beruft, zeigt die Revision keinen Vortrag dazu auf, den das Berufungsgericht verfahrensfehlerhaft außer Acht gelassen hätte (vgl. Senatsurteile vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 - NJW 1987, 2222 f. sowie vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96 - NJW 1997, 2593 f. und vom 26. September 2000 - VI ZR 279/99 - NJW 2001, 157, 160 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Nach dieser prozessrechtlichen Auffassung vom zweigliedrigen Streitgegenstand im Zivilprozess, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.2000 - VI ZR 279/99, NJW 2001, 157, 158 m.w.N.), kennzeichnet das Klageziel allein den Streitgegenstand nicht.
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

    Der Verkehr wird zwar Zeichen, die ihm als Produktkennzeichen für Bekleidungsstücke bekannt sind, ebenfalls als Herkunftszeichen auffassen, wenn sie auf der Außenseite der Kleidung angebracht sind (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.2000 - I ZR 21/98, GRUR 2001, 158, 160 = WRP 2001, 44 - Drei-Streifen-Kennzeichnung).
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