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   OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 131/99   

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https://dejure.org/2001,6471
OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 131/99 (https://dejure.org/2001,6471)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.02.2001 - 4 U 131/99 (https://dejure.org/2001,6471)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 4 U 131/99 (https://dejure.org/2001,6471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzneimittelwerbung; Gewinnspiel; Wettbewerbswidrigkeit; Sittenwidrigkeit ; Pharma-Industrie; Firmenwerbung; Imagewerbung ; Absatzwerbung

  • Judicialis

    AMG § 13; ; AMG § 11; ; UWG § 1; ; HWG § 7; ; HWG § 11 Nr. 13; ; ZPO § 890 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnspiele der Pharma-Industrie - Arzneimittelwerbung - Firmen- oder Imagewerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2001, 562
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 131/99
    In den Geltungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes ist lediglich die produktbezogene Werbung (Produkt-, Absatzwerbung), nicht aber die allgemeine Firmenwerbung (Unternehmens-, Imagewerbung), die ohne Bezugnahme auf bestimmte Präparate für Ansehen und Leistungsfähigkeit des Unternehmens allgemein wirbt, einbezogen, obwohl auch sie - mittelbar - den Absatz der Produkte des Unternehmens fördern kann und soll, wie umgekehrt die Produktwerbung auch immer Firmenwerbung ist (BGH GRUR 1995, 223 - Pharma-Hörfunkwerbung; BGH GRUR 1992, 873 - Pharma-Werbespot; BGH GRUR 1992, 871 - Femovan; Doepner, WRP 1993, 445).

    Die für die Anwendbarkeit des Heilmittelwerbegesetzes danach entscheidende Frage, ob die zu beurteilende Werbung Absatz- oder Firmenwerbung ist, hängt davon ab, ob nach dem Gesamterscheinungsbild die Darstellung des Unternehmens (Firmenwerbung) oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (Absatzwerbung) im Vordergrund steht (BGH GRUR 1992, 873 - Pharma-Werbespot).

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 131/99
    In den Geltungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes ist lediglich die produktbezogene Werbung (Produkt-, Absatzwerbung), nicht aber die allgemeine Firmenwerbung (Unternehmens-, Imagewerbung), die ohne Bezugnahme auf bestimmte Präparate für Ansehen und Leistungsfähigkeit des Unternehmens allgemein wirbt, einbezogen, obwohl auch sie - mittelbar - den Absatz der Produkte des Unternehmens fördern kann und soll, wie umgekehrt die Produktwerbung auch immer Firmenwerbung ist (BGH GRUR 1995, 223 - Pharma-Hörfunkwerbung; BGH GRUR 1992, 873 - Pharma-Werbespot; BGH GRUR 1992, 871 - Femovan; Doepner, WRP 1993, 445).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 131/99
    Zwar gilt der Grundsatz, daß ein Verstoß gegen wertbezogene Normen - zu denen die Werbebeschränkungen des HWG gehören (Baumbach/Lauterbach, UWG, § 1 Rdnr. 618) - ohne weiteres sittenwidrig ist, nicht uneingeschränkt (BGH WRP 1999, 643 - Hormonpräparate; BGH WRP 2000, 170 - Giftnotruf-Box).
  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 131/99
    Zwar gilt der Grundsatz, daß ein Verstoß gegen wertbezogene Normen - zu denen die Werbebeschränkungen des HWG gehören (Baumbach/Lauterbach, UWG, § 1 Rdnr. 618) - ohne weiteres sittenwidrig ist, nicht uneingeschränkt (BGH WRP 1999, 643 - Hormonpräparate; BGH WRP 2000, 170 - Giftnotruf-Box).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 203/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem Zeichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 131/99
    Schon in der bloßen Erwähnung des Namens eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels in der Aufzählung verschiedener vertriebener Erzeugnisse eines Herstellers ist eine über die bloße Firmenwerbung hinausgehende Absatzwerbung für dieses Produkt zu sehen (BGH GRUR 1983, 393 - Novodigal/temagin).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 177/90

    Femovan - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 131/99
    In den Geltungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes ist lediglich die produktbezogene Werbung (Produkt-, Absatzwerbung), nicht aber die allgemeine Firmenwerbung (Unternehmens-, Imagewerbung), die ohne Bezugnahme auf bestimmte Präparate für Ansehen und Leistungsfähigkeit des Unternehmens allgemein wirbt, einbezogen, obwohl auch sie - mittelbar - den Absatz der Produkte des Unternehmens fördern kann und soll, wie umgekehrt die Produktwerbung auch immer Firmenwerbung ist (BGH GRUR 1995, 223 - Pharma-Hörfunkwerbung; BGH GRUR 1992, 873 - Pharma-Werbespot; BGH GRUR 1992, 871 - Femovan; Doepner, WRP 1993, 445).
  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 83/12

    Testen Sie Ihr Fachwissen - Heilmittelwerbung: Zulässigkeit einer

    Aus der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 HWG, wonach außerhalb der Fachkreise im Sinne des § 2 HWG für Arzneimittel nicht mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren geworben werden darf, deren Ergebnis vom Zufall abhängt, sofern diese Maßnahmen oder Verfahren einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisten, lässt sich nicht der Umkehrschluss ziehen, dass Preisausschreiben innerhalb der Fachkreise generell erlaubt sind (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1979, 726, 727; OLG Karlsruhe, WRP 2001, 562, 566; OLG Köln, GRUR-RR 2011, 380; OLG Koblenz, MD 2012, 212; OLG Nürnberg, WRP 2012, 739; Doepner, HWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 27; Pelchen/Anders in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 175. Lief.
  • LG Frankfurt/Oder, 18.06.2020 - 31 O 59/19

    Unwirksame Einwilligung in E-Mail-Informationen über Inkontinenzprodukte

    Überdies ist bei der Veranstaltung von Gewinnspielen nicht nur die Möglichkeit der Teilnahme an dem Gewinnspiel, sondern auch der dem Gewinner versprochene Gewinn als Werbegabe anzusehen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2001, 4 U 131/99, Rn. 68 bei juris).
  • LG Itzehoe, 17.02.2006 - 3 O 46/06

    Wettbewerbswidrige Werbung für Arzneimittel: Preisausschreiben in Fachkreisen;

    Die Gegenansicht geht davon aus, dass bei Verlosungen und Preisausschreiben innerhalb der Fachkreise ein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 HWG jedenfalls dann vorliegt, wenn der Teilnehmende keine adäquate wirtschaftliche Gegenleistung im Interesse des Werbenden zu erbringen hat, wie etwa die Erfindung von Markennamen, Werbeversen oder Ähnlichem (Hans. OLG Hamburg, GRUR 1979, 726; OLG Karlsruhe, WRP 2001, 562; LG Baden-Baden, 4 O 129/03 KfH, Urteil vom 28.01.2004 - juris - LG München I, 4 HKO 22447/03, Urteil vom 15.01.2004 - juris - Doepner, HWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 27).
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