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   BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99   

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https://dejure.org/2001,580
BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99 (https://dejure.org/2001,580)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2001 - I ZR 275/99 (https://dejure.org/2001,580)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2001 - I ZR 275/99 (https://dejure.org/2001,580)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrecht - Auswärtiger Hörgeräteakustiker - Örtlicher Hörgeräteakustiker - Hörgeräteakustiker - Hinweis - Hinweisrecht - Verkürzter Versorgungweg

  • kkh.de PDF

    Wettbewerbsrecht / Hörgeräte / Verkürzter Versorgungsweg

  • Judicialis

    UWG § 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1
    Belehrung des HNO-Patienten über verkürzten Versorgungsweg mittels auswärtigem Hörgeräteakustiker ist grundsätzlich zulässig L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im Hinblick auf die Versorgung mit einem Hörgerät

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 1 UWG
    Hörgeräteversorgung; Medizinrecht, Wettbewerbsrecht

Sonstiges (2)

  • IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Hilfsmittelversorgung - Neue Regeln für die Hilfsmittelversorgung zum 1. April 2009

  • aerztezeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Apothekenempfehlung nur in Grenzen erlaubt

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 962
  • MDR 2002, 471
  • GRUR 2002, 271
  • VersR 2002, 456 (Ls.)
  • WRP 2002, 211
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99
    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil "Verkürzter Versorgungsweg" (Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1081 = WRP 2000, 1121), das beiden Parteien bekannt ist, dargelegt.

    Es kommt hier deshalb nicht darauf an, daß auch ein solches Vorgehen nicht allgemein wettbewerbswidrig wäre (vgl. dazu auch BGH GRUR 2000, 1080, 1083 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Ein mögliches Eigeninteresse der Beklagten bleibt dem Patienten daher nicht verborgen (vgl. BGH GRUR 2000, 1080, 1083 - Verkürzter Versorgungsweg).

    Die bloße Möglichkeit, daß die Beklagte Patienten im Beratungsgespräch in wettbewerbswidriger Weise zugunsten von a. beeinflußt, rechtfertigt ein allgemeines Verbot ebensowenig wie der Umstand, daß die Beklagte bei Einschaltung von a. eine sonst nicht gegebene Verdienstmöglichkeit hat (vgl. dazu auch BGH GRUR 2000, 1080, 1082 - Verkürzter Versorgungsweg).

  • OLG Frankfurt, 29.10.1999 - 25 U 297/98

    Zulässigkeit der Direktversorgung von Patienten mit Hörgeräten durch den HNO-Arzt

    Auszug aus BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99
    Das Berufungsgericht (OLG Frankfurt a.M. WRP 2000, 220) hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen; dabei hat es den Tenor des landgerichtlichen Urteils zum Zweck der Klarstellung wie folgt neu gefaßt:.
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

    Der Beklagte darf allerdings auf diese Vorteile von sich aus hinweisen, soweit er auch die anderen Versorgungsmöglichkeiten (Ohrreinigung bei ihm und Ohrabdruck beim Hörgeräteakustiker bzw. beide Leistungen bei Letzterem) zutreffend erläutert (vgl. BGH, GRUR 2002, 271, 272 - Hörgeräteversorgung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 31 NdsBOÄ grundsätzlich anwendbar, wenn ein HNO-Arzt seine Patienten für den Bezug von Hörgeräten auf die Möglichkeit des verkürzten Versorgungsweges hinweist und für diese Verweisung ein Entgelt erhält (BGH, GRUR 2002, 271, 272 - Hörgeräteversorgung).

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14

    Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung

    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Markteinführung der Nachahmung (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - I ZR 199/99, GRUR 2002, 275, 277 = WRP 2002, 211 - Noppenbahnen; BGH, GRUR 2007, 339 Rn. 39 - Stufenleitern; GRUR 2009, 79 Rn. 35 - Gebäckpresse).
  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08

    Zweite Zahnarztmeinung

    Die Beklagte erhält das Entgelt von den Zahnärzten nicht als Provision für die Vermittlung von Patienten, sondern - wie es auch die Kläger selbst im Klageantrag formuliert haben - für die (Ermöglichung der) "Nutzung des virtuellen Marktplatzes" (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 f. = WRP 2002, 211 - Hörgeräteversorgung I).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Die Revision rügt aber mit Erfolg, dass sich die - insofern grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtige (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 273 = WRP 2002, 211 - Hörgeräteversorgung) - Klägerin auch auf die elf Patientenerklärungen berufen hat, die der Beklagte - im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast - in den Prozess eingeführt hat.

    Soweit der Senat die Mitwirkung von HNO-Ärzten bei der Versorgung von Patienten mit Hörgeräten für medizinisch notwendig gehalten hat (BGH GRUR 2000, 1080, 1081 - Verkürzter Versorgungsweg; GRUR 2002, 271, 272 - Hörgeräteversorgung; GRUR 2005, 875, 876 - Diabetesteststreifen), lässt sich dies nicht auf den Streitfall übertragen.

  • OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07

    Vorliegen eines hinreichenden Grundes als Voraussetzung einer Verweisung an einen

    In den maßgebenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung") werden die für eine Verweisung sprechenden sachlichen Gründe lediglich beispielhaft, nicht aber abschließend genannt.

    Dort hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass es nicht Sache des Arztes ist, dem eine wettbewerbswidrige Empfehlung eines Hilfsmittelerbringers vorgeworfen wird, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass seine Empfehlung sachlich begründet war (BGH, Urt. v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 273 "Hörgeräteversorgung").

    Dazu ist lediglich festzustellen, dass die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. BGH, Urt. v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99 , GRUR 2002, 271, 273 "Hörgeräteversorgung") insbesondere dem vom Beklagten angeführten medizinischen Grund für seine Präferenz des in C. nur von der die Firma f. h. AG angebotenen verkürzten Versorgungsweges, der darin zu sehen sei, dass eine gründliche Reinigung des Gehörsganges durch eine Ölspülung als medizinische Leistung nur durch einen Arzt möglich sei und im Gegensatz zu der vom Hörgeräteakustiker durchgeführten Reinigung des Gehörgangs mit Wattestäbchen die Gefahr einer Beschädigung des Trommelfells, einer Verletzung der Gehörgangshaut, sowie der Verschiebung des Ohrenschmalzes in die Tiefe des Gehörgangs nicht bestehe, nicht substantiiert entgegen getreten ist.

    Nach § 34 Abs. 5 Nds. BOA ist die ausdrückliche Empfehlung der Versorgung durch einen bestimmten Hörgeräteakustiker nur gestattet, wenn für diese Verweisung ein hinreichender Grund vorliegt (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

    Die für eine Verweisung sprechenden Gründe sind - wie bereits dargelegt - nicht auf unmittelbar auf dem Gebiet der Medizin liegende Vorteile beschränkt, sondern erfassen auch andere sachliche Gründe, wie z. B. die Qualität der Versorgung, die Vermeidung von zusätzlichen Wegen bei gehbehinderten Patienten, schlechte Erfahrungen mit den ortsansässigen Hörgeräteakustikern (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

    aa) Die Zusammenarbeit eines als HNO-Arzt mit einem Hörgeräteakustiker und seine Einbindung in die Abgabe von Hörgeräten im sog. verkürzten Versorgungsweg ist nicht wettbewerbsrechtlich unlauter (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1081 f. "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 26/14

    Zuweisung von Verschreibungen - Unlauterer Wettbewerb: Zuweisung von

    dd) Angesichts der strengen und im Grundsatz als abschließend anzusehenden Regelung des § 11 ApoG ist entgegen der Ansicht der Revision kein Raum für eine entsprechende Anwendung der Grundsätze, die der Senat zur Frage der Zulässigkeit eines verkürzten Versorgungswegs bei Hörgeräten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1081 bis 1083 = WRP 2000, 1121 - Verkürzter Versorgungsweg; Urteil vom 15. November 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 f. = WRP 2002, 211 - Hörgeräteversorgung I; Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 111/08, GRUR 2011, 345 Rn. 36 bis 48 und 67 = WRP 2011, 451 - Hörgeräteversorgung II; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 68/13, GRUR 2015, 283 Rn. 25 ff. = WRP 2015, 344 - Hörgeräteversorgung III) und bei Brillen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 13/07, GRUR 2009, 977 Rn. 14 und 31 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 20 ff. = WRP 2010, 1139 - Brillenversorgung II) entwickelt hat.
  • BGH, 01.07.2021 - I ZR 137/20

    Kaffeebereiter

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei der Prüfung, ob durch eine Nachahmung eine vermeidbare Herkunftstäuschung hervorgerufen wird, auf den Zeitpunkt der Markteinführung der Nachahmung abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - I ZR 199/99, GRUR 2002, 275, 277 [juris Rn. 34] = WRP 2002, 211 - Noppenbahnen; Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 270/03, GRUR 2007, 339 Rn. 39 = WRP 2007, 313 - Stufenleitern; Urteil vom 9. Oktober 2008 - I ZR 126/06, GRUR 2009, 79 Rn. 35 = WRP 2009, 76 - Gebäckpresse; BGH, GRUR 2016, 730 Rn. 58 - Herrnhuter Stern).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08

    Brillenversorgung II

    Nach den für die Senatsentscheidungen zur Versorgung mit Hörgeräten maßgeblichen Feststellungen war der HNO-Arzt ohnehin in den Prozess der Abgabe und Anpassung der Hörhilfe eingebunden (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1081 = WRP 2000, 1121 - Verkürzter Versorgungsweg; Urt. v. 15.11.2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 = WRP 2002, 211 - Hörgeräteversorgung).
  • OLG Köln, 04.11.2005 - 6 U 46/05

    "Verkürzter Versorgungsweg und Beteiligung des HNO-Arztes an

    Das Verkaufskonzept der Beklagten sei - das wird im Einzelnen ausgeführt - unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 29. Juni 2000 (- I ZR 59/98, NJW 2000, 2745 ff.) und vom 15. November 2001 (- I ZR 275/99, NJW 2002, 962 ff.) für den verkürzten Versorgungsweg aufgestellten Grundsätze nicht zu beanstanden.

    Richtig ist auch, dass der Bundesgerichtshof in dem zitierten Urteil vom 15. November 2001 (NJW 2002, 962, 964) ausgeführt hat, es sei mit der Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) unvereinbar, dem HNO-Arzt uneingeschränkt zu verbieten, mit Drittanbietern bei der Versorgung von Patienten im verkürzten Versorgungsweg zusammenzuarbeiten.

    Mit derselben Begründung hat er mit Urteil vom 15. November 2001 (NJW 2002, 962 ff.) in einem Fall vergleichbarer Zusammenarbeit zwischen HNO-Ärzten und Hörgeräteherstellern einen Wettbewerbsverstoß der dort verklagten HNO-Ärztin verneint (BGH NJW 2002, 962, 963).

    Dort heißt es jeweils lediglich, es sei weder festgestellt noch von der Revisionserwiderung mit Verfahrensrügen geltend gemacht, dass das vorgesehene Honorar unangemessen hoch gewesen sei (BGH NJW 2000, 2745, 2747 und BGH NJW 2002, 962, 964).

    Dass das Konzept der Versorgung im verkürzten Versorgungsweg keinen Vertrauensmissbrauch gegenüber dem Patienten darstellt, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGH NJW 2002, 962, 963).

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08

    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter

    Der Beklagte darf allerdings auf diese Vorteile von sich aus hinweisen, soweit er auch die anderen Versorgungsmöglichkeiten (Ohrreinigung bei ihm und Ohrabdruck beim Hörgeräteakustiker bzw. beide Leistungen bei Letzterem) zutreffend erläutert (vgl. BGH, GRUR 2002, 271, 272 - Hörgeräteversorgung).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 31 NdsBOÄ grundsätzlich anwendbar, wenn ein HNO-Arzt seine Patienten für den Bezug von Hörgeräten auf die Möglichkeit des verkürzten Versorgungsweges hinweist und für diese Verweisung ein Entgelt erhält (BGH, GRUR 2002, 271, 272 - Hörgeräteversorgung).

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 68/13

    Unlauterer Wettbewerb: Empfehlung eines bestimmten Hörgeräteakustikers durch

  • OLG Celle, 21.12.2006 - 13 U 118/06

    Zulässigkeit des Verweises eines Patienten durch einen Augenarzt an ein

  • OLG Naumburg, 03.07.2002 - 7 U 67/01

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen des Verbotes der

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 317/02

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Abgabe von Diabetes-Teststreifen durch einen

  • LG Stuttgart, 28.12.2007 - 38 O 105/06

    Sehhilfen vom Augenarzt

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 186/07

    Quizalofop

  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08

    Wettbewerbswidrige Anstiftung zu standeswidrigem Verhalten: Verkürzter

  • LG Stuttgart, 06.04.2009 - 40 O 148/08

    Der Einsatz von "Testpatienten" durch Wettbewerbszentralen in HNO-Praxen ist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 6t A 1456/05

    Arztpraxis und Gewerbe

  • OLG Hamburg, 15.04.2010 - 5 U 106/08

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Unterlassung des Inverkehrbringens eines

  • BPatG, 05.08.2013 - 29 W (pat) 90/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "gelb (HKS 5)

  • LG Flensburg, 08.11.2013 - 6 O 87/13

    verkürzter Versorgungsweg - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch:

  • OLG Köln, 22.11.2002 - 6 U 77/02

    UWG -Recht

  • OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 20/13

    Streitwert: Wertbestimmung bei einem unbezifferten Schmerzensgeldantrag

  • LG Düsseldorf, 22.02.2012 - 12 O 9/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Nichtherausgabe von nach einer Refraktionsbestimmung

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 6t A 1456/05
  • LG Bonn, 09.02.2005 - 16 O 9/04

    Zur Frage der Zulässigkeit des sog. verkürzten Versorgungsweges bei Hörgeräten

  • LG Stuttgart, 29.11.2005 - 17 O 565/05

    Ärztliches Berufsrecht; kein wettbewerbswidriges Verhalten bei Beteiligung mit

  • LG Hamburg, 08.02.2011 - 312 O 669/10

    Zum Anspruch auf Unterlassung der Werbung eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes

  • LG Münster, 21.01.2008 - 16 O 1/08
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