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   OLG Stuttgart, 03.12.2001 - 2 W 72/01   

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https://dejure.org/2001,17105
OLG Stuttgart, 03.12.2001 - 2 W 72/01 (https://dejure.org/2001,17105)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.12.2001 - 2 W 72/01 (https://dejure.org/2001,17105)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - 2 W 72/01 (https://dejure.org/2001,17105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7
    Ankündigung einer Sonderveranstaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2002, 357
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2001 - 2 W 72/01
    Das Landgericht geht zu Recht davon aus, dass es einem Unternehmen durch § 7 Abs. 1 UWG grundsätzlich nicht verwehrt ist, außerhalb des 25-Jahres-Rhythmus nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu Werbezwecken auf ein Firmenjubiläum hinzuweisen, wobei ein solcher Hinweis auch mit der Werbung für die angebotenen Waren verbunden werden kann ( vgl. BGH WRP 1997, 439, 440 - Geburtstagswerbung II).

    3 UWG unterfallende Sonderveranstaltung vor (BGH WRP 1999.1136; 1166 - Wir dürfen nicht feiern - WRP 1997, 439 - Geburtstagswerbung II Köhler/Piper, UWG , 2. Aufl., 2001. § 7 Rn. 75).

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97

    RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2001 - 2 W 72/01
    Die durch die farbliche Gestaltung auffällige Werbeanzeige in der örtlichen Tageszeitung ist geeignet, in erheblichem Umfang die Nachfrage auf sich zu ziehen und damit eine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs i.S.v. § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu bewirken (vgl. BGH WRP 1999, 1159,1162 - RUMMS!).
  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen

    Im Falle der Mehrfachverfolgung auf der Aktivseite ist Anknüpfungspunkt für den Einwand neben dem Schutz des Schuldners vor allem der Gesichtspunkt, dass die extensive Mehrfachverfolgung das bewährte System des deutschen Wettbewerbsrecht zu sprengen droht, wonach die auch im Allgemeininteresse liegende Durchsetzung der wettbewerbsrechtlichen Normen einer Vielzahl von Anspruchsberechtigten anvertraut ist, die im Eigeninteresse solche Verstöße verfolgen und damit eine Verwaltungsbehörde - wie in anderen Ländern - überflüssig macht (vgl. BGH WRP 2002, 357, 358 -Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
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