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   BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00   

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https://dejure.org/2003,456
BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00 (https://dejure.org/2003,456)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2003 - I ZR 277/00 (https://dejure.org/2003,456)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - I ZR 277/00 (https://dejure.org/2003,456)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JurPC

    ZPO § 254, § 256 Abs. 1
    Feststellungsinteresse III

  • aufrecht.de

    Feststellungsinteresse III

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis bei Schadensersatzbegehren; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz; Schutz vor Verjährung; Vermeiden komplizierter Schadensberechnungen; Erfahrungswerte bei aussergerichtlicher Klärung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Feststellungsinteresse III

    § 204 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB

  • Judicialis

    ZPO § 254; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsklage (§ 256 ZPO) bei möglicher Leistungsklage (Stufenklage, § 254 ZPO), Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung und Beendigung bei Stillstand des Verfahrens nach neuem Schuldrecht (§ 204 I Nr. 1 BGB) - "Feststellungsinteresse III" -

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 254 256 Abs. 1
    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klage auf dem Gebiet des Urheberrechts: Feststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsklage (§ 256 ZPO) bei möglicher Leistungsklage (Stufenklage, § 254 ZPO), Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung und Beendigung bei Stillstand des Verfahrens nach neuem Schuldrecht (§ 204 I Nr. 1 BGB) - "Feststellungsinteresse III" -

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3274
  • MDR 2003, 1304
  • GRUR 2003, 900
  • WRP 2003, 1238
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 189/99

    Feststellungsinteresse II; Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Stufenklage

    Auszug aus BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00
    Dabei steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage grundsätzlich ebenfalls die Möglichkeit entgegen, eine Stufenklage i.S. des § 254 ZPO zu erheben, es sei denn, die Schadensentwicklung ist im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen (BGH, Urt. v. 3.4.1996 - VIII ZR 3/95, NJW 1996, 2097, 2098; Urt. v. 17.5.2001 - I ZR 189/99, GRUR 2001, 1177 f. = WRP 2001, 1164 - Feststellungsinteresse II).

    Der Senat hat daher bereits zur Rechtslage vor der Neuregelung des Verjährungsrechts zum 1. Januar 2002, die zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich war, darauf abgestellt, daß sich in der Praxis die Erhebung der Stufenklage im Wettbewerbsrecht wegen der kurzen Verjährungsfrist von sechs Monaten (§ 21 UWG), aber auch im sonstigen gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht im Hinblick auf die dreijährige Verjährungsfrist als besonders nachteilig erwies (vgl. BGH GRUR 2001, 1177, 1178 - Feststellungsinteresse II).

    Aufgrund dieser im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht bestehenden Besonderheiten entspricht es für diesen Bereich einhelliger Meinung, daß das für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Interesse grundsätzlich auch dann besteht, wenn der Kläger im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) auf Leistung klagen kann (vgl. BGH GRUR 2001, 1177, 1178 - Feststellungsinteresse II, m.w.N.).

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00
    Dabei steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage grundsätzlich ebenfalls die Möglichkeit entgegen, eine Stufenklage i.S. des § 254 ZPO zu erheben, es sei denn, die Schadensentwicklung ist im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen (BGH, Urt. v. 3.4.1996 - VIII ZR 3/95, NJW 1996, 2097, 2098; Urt. v. 17.5.2001 - I ZR 189/99, GRUR 2001, 1177 f. = WRP 2001, 1164 - Feststellungsinteresse II).
  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Ein berechtigtes Interesse an der Erhebung einer positiven Feststellungsklage besteht grundsätzlich nicht, wenn der Kläger dasselbe Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (st. Rspr., etwa BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82, NJW 1984, 1118, 1119; Urteil vom 15. Mai 2003 - I ZR 277/00, GRUR 2003, 900, 901- Feststellungsinteresse III).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Ein auf die Feststellung der Ersatzpflicht für bereits entstandene und künftig noch entstehende Schäden gerichtetes Interesse der Klägerin wird durch die Möglichkeit einer Stufenklage (§ 254 ZPO) grundsätzlich nicht ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2003 - I ZR 277/00, NJW 2003, 3274, 3275; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 31. Aufl., § 256 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Allerdings fehlt das Feststellungsinteresse regelmäßig dann, wenn die Klagepartei eine entsprechende Leistungsklage erheben kann (BGH, NJW 1994, 2896, 2897; BGH, GRUR 2003, 900 Rn. 16 - Feststellungsinteresse III, juris mwN.).

    Dabei steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage grundsätzlich ebenfalls die Möglichkeit entgegen, eine Stufenklage im Sinne des § 254 ZPO zu erheben, es sei denn, die Schadensentwicklung ist im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen (BGH, NJW 1996, 2097, 2098; GRUR 2001, 1177 f. - Feststellungsinteresse II; GRUR 2003, 900 Rn. 16 - Feststellungsinteresse III, juris).

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