Rechtsprechung
   LG Konstanz, 19.12.2002 - 8 O 47/01 KfH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24644
LG Konstanz, 19.12.2002 - 8 O 47/01 KfH (https://dejure.org/2002,24644)
LG Konstanz, Entscheidung vom 19.12.2002 - 8 O 47/01 KfH (https://dejure.org/2002,24644)
LG Konstanz, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 8 O 47/01 KfH (https://dejure.org/2002,24644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,24644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von unaufgeforderten Kondolenzschreiben zur Anbahnung geschäftlicher Kontakte; Zusendung der Schreiben als wettbewerbswidriges Verhalten; Anpreisung besonders günstiger Grabsteine; Verstoß gegen die Intimsphäre der Angehörigen und gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WRP 2003, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 6 U 90/08

    Wettbewerbsverstoß: Grabsteinwerbung in Schreiben an Hinterbliebene

    Neben diesem Gesichtspunkt der Gefühlsmissachtung kann im Einzelfall auch der Gesichtspunkt der Gefühlsausnutzung für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung relevant werden, da nach dem Verlust eines Angehörigen die Fähigkeit zu abgewogenen Nachfrageentscheidungen beeinträchtigt sein kann und dies durch die Art der Werbung, etwa bei einem Hausbesuch oder auch durch ein gefühlsbetont aufgemachtes Kondolenzschreiben (vgl. hierzu LG Konstanz, WRP 2003, 661 f.), ausgenutzt werden kann.

    In der Entscheidung des LG Konstanz vom 19.12.2002 (WRP 2003, 661 f.), auf die sich die Klägerin im Wesentlichen beruft, wurde zwar ein Werbeschreiben als wettbewerbswidrig angesehen, das in einem Zeitraum von weniger als drei Wochen nach dem Todesfall den Angehörigen des Verstorbenen zugesandt wurde.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht