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LG Konstanz, 19.12.2002 - 8 O 47/01 KfH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung von unaufgeforderten Kondolenzschreiben zur Anbahnung geschäftlicher Kontakte; Zusendung der Schreiben als wettbewerbswidriges Verhalten; Anpreisung besonders günstiger Grabsteine; Verstoß gegen die Intimsphäre der Angehörigen und gegen die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WRP 2003, 661
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 6 U 90/08
Wettbewerbsverstoß: Grabsteinwerbung in Schreiben an Hinterbliebene
Neben diesem Gesichtspunkt der Gefühlsmissachtung kann im Einzelfall auch der Gesichtspunkt der Gefühlsausnutzung für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung relevant werden, da nach dem Verlust eines Angehörigen die Fähigkeit zu abgewogenen Nachfrageentscheidungen beeinträchtigt sein kann und dies durch die Art der Werbung, etwa bei einem Hausbesuch oder auch durch ein gefühlsbetont aufgemachtes Kondolenzschreiben (vgl. hierzu LG Konstanz, WRP 2003, 661 f.), ausgenutzt werden kann.In der Entscheidung des LG Konstanz vom 19.12.2002 (WRP 2003, 661 f.), auf die sich die Klägerin im Wesentlichen beruft, wurde zwar ein Werbeschreiben als wettbewerbswidrig angesehen, das in einem Zeitraum von weniger als drei Wochen nach dem Todesfall den Angehörigen des Verstorbenen zugesandt wurde.