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   BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03   

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https://dejure.org/2003,1634
BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03 (https://dejure.org/2003,1634)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2003 - I ZB 5/03 (https://dejure.org/2003,1634)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2003 - I ZB 5/03 (https://dejure.org/2003,1634)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eintragung des Zeichens "turkey-corn"; Absolute Schutzhindernisse; Eintragungshindernis der Irreführung; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln; Rechtliches Gehör im Verfahren vor dem Bundespatentgericht; Begründung der Entscheidung des ...

  • Judicialis

    MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3; ; MarkenG § 78 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Bundespatentgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Einführen von Verwendungsbeispielen in den Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 76
  • WRP 2004, 103
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

    Auszug aus BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03
    Ergeht die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung, müssen sie zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sein (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 = WRP 1997, 762 - Top Selection).

    Handelt es sich dabei nicht um Umstände, die allen Beteiligten ohne weiteres gegenwärtig sind, ist Voraussetzung aber stets, daß die Beteiligten erfahren, welche Erkenntnisse die Richter außerhalb des Verfahrens gewonnen haben und ins Verfahren einführen möchten (BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection).

    cc) Die angefochtene Entscheidung beruht auf der Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu BGH GRUR 1997, 637, 638 f. - Top Selection).

    Eine Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses auf sonstige Verstöße gegen das formelle oder gegen das materielle Recht findet - anders als bei der zugelassenen Rechtsbeschwerde (§ 83 Abs. 2 MarkenG) - bei Begründetheit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht statt (vgl. BGH GRUR 1997, 637, 639 - Top Selection, m.w.N.).

  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03
    Ihre Statthaftigkeit folgt jedoch daraus, daß im Gesetz aufgeführte, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnende Verfahrensmängel gerügt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 2.10.2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546 = WRP 2003, 655 - TURBO-TABS, m.w.N.).

    Dem Erfordernis einer Begründung ist deshalb schon dann genügt, wenn die Entscheidung zu jedem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel Stellung nimmt, das ein Verfahrensbeteiligter vorgetragen hat (vgl. BGH GRUR 2003, 546, 548 - TURBO-TABS, m.w.N.).

  • BGH, 06.07.2017 - I ZB 59/16

    Beschwerde gegen eine Markenlöschung: Gewährung einer Schriftsatzfrist zur

    Das rechtliche Gehör ist daher verletzt, wenn die Entscheidung auf Verwendungsbeispiele gestützt wird, zu denen die nachteilig betroffene Partei sich nicht oder nicht hinreichend äußern konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 26/01, GRUR 2004, 77, 78 = WRP 2003, 1445 - PARK & BIKE; Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76, 77 = WRP 2004, 103 - turkey & corn).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZB 33/06

    WEST

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch ohne Zulassung statthaft, weil die Markeninhaberin einen im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel - die Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG) - mit konkreter Begründung gerügt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschl. v. 1.6.2006 - I ZB 121/05, Umdruck S. 4).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 48/05

    Rechtliches Gehör im Marken-Widerspruchsverfahren

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da der Markeninhaber im Gesetz aufgeführte, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnende Verfahrensmängel konkret rügt (BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn).
  • BPatG, 15.01.2008 - 33 W (pat) 205/01

    GALLUP II

    Zunächst hat der Senat mit Beschluss vom 24. Juni 2003 (Mitt. 2004, 87) die Entscheidung der Markenstelle aufgehoben und den Widerspruch zurückgewiesen, wobei der Senat, nachdem die Benutzung der seit 1947 international registrierten Widerspruchsmarke (undifferenziert) bestritten worden ist, die rechtserhaltende Benutzung als nicht ausreichend glaubhaft gemacht angesehen hat.
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 62/08

    Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen der Patentgerichte im

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Markeninhaberin einen im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel - hier: die fehlende Begründung des Beschlusses - rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschl. v. 1.3.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 5 = WRP 2007, 643 - WEST).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 9/10

    Stahlschluessel

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Anmelderin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5  Ivadal II).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZB 7/09

    Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise zur Ermittlung der Bedeutung der

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da der Markeninhaber den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschl. v. 1.3.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 5 = WRP 2007, 643 - WEST).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZB 31/10

    Verfahren in Markenangelegenheiten: Anforderungen an die Begründung einer auf

    Die form und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Anmelderin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 -turkey & corn; Beschluss vom 28. Oktober 2010 - I ZB 13/10, MarkenR 2011, 177 Rn. 5 - Ivadal II).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 57/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Löschung der Marke "

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Markeninhaberin im Gesetz aufgeführte, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnende Verfahrensmängel - hier: die Versagung rechtlichen Gehörs und die fehlende Begründung des Beschlusses - rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschl. v. 1.3.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 5 = WRP 2007, 643 - WEST).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 70/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im markenrechtlichen Verfahren vor den

    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist auch ohne Zulassung statthaft, weil die Markeninhaberin einen im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel - die Versagung rechtlichen Gehörs (§ 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG) - mit konkreter Begründung gerügt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 28.8.2003 - I ZB 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey & corn; Beschl. v. 1.3.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534, 535 = WRP 2007, 643 - WEST).
  • BGH, 01.06.2006 - I ZB 121/05

    Rechtliches Gehör in markenrechtlichen Verfahren vor dem Bundespatentgericht

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 92/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

  • BGH, 30.01.2008 - I ZB 35/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Verwechslungsgefahr einer Marke

  • BGH, 19.07.2007 - I ZB 56/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde der Inhaberin der Marke EVIAN gegen die

  • BGH, 19.07.2007 - I ZB 57/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde der Inhaberin der Marke EVIAN gegen die

  • BGH, 13.01.2011 - I ZB 39/10

    Markenanmeldung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung eines zum Nachweis

  • BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
  • LG Bonn, 30.03.2006 - 14 O 37/06

    WM-Karten-Gewinnspiel durch Oddset nicht wettbewerbswidrig

  • BPatG, 07.06.2011 - 33 W (pat) 101/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Micropayment" - Anlagen eines

  • BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 146/01
  • BPatG, 27.07.2011 - 33 W (pat) 101/09

    Löschungsantrag der Eintragung der Marke "Micropayment"; Verständlichkeit der

  • BPatG, 19.05.2004 - 28 W (pat) 273/03
  • BPatG, 22.10.2003 - 28 W (pat) 216/02
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