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   BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03   

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https://dejure.org/2004,524
BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03 (https://dejure.org/2004,524)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2004 - KVR 14/03 (https://dejure.org/2004,524)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - KVR 14/03 (https://dejure.org/2004,524)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung der Melitta-Gruppe auf dem westeuropäischen Markt als Rechtfertigung einer Untersagung des Gemeinschaftsunternehmens; Bedarfsmarktkonzept als Kriterium hinsichtlich der Bestimmung des sachlich relevanten Marktes; ...

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 2; ; GWB § 36 Abs. 1; ; GWB § 130 Abs. 2

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Der räumlich relevante Markt bei der Zusammenschlußkontrolle nach dem GWB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 2 § 36 Abs. 1 § 130 Abs. 2
    "Staubsaugerbeutelmarkt"; Abgrenzung des räumlich relevanten Marktes im Sinne der Zusammenschlusskontrolle

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staubsaugerbeutelmarkt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Räumlich relevanter Markt i.S.d. Zusammenschlusskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zusammenschluß Melitta/Schultink wieder offen -Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Marktabgrenzung-

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zusammenschluß Melitta/ Schultink wieder offen - Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zur Marktabgrenzung -

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zusammenschluß Melitta/Schultink wieder offen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.10.2004)

    Stellung von Bundeskartellamt erheblich gestärkt // Grundsatzentscheidung zu europaweiter Fusionskontrolle

Papierfundstellen

  • BGHZ 160, 321
  • NJW 2004, 3711
  • ZIP 1996, 148
  • GRUR 2004, 1045
  • WM 2005, 1531
  • WRP 2004, 1502
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1995 - KVR 17/94

    "Backofenmarkt"; Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf das

    Auszug aus BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03
    Dieser Markt ist daher nicht notwendig auf den Geltungsbereich des Gesetzes beschränkt (Aufgabe von BGHZ 131, 107 - Backofenmarkt).

    c) Mit Recht rügt die Rechtsbeschwerde, daß die angefochtene Entscheidung schon die Grundsätze der Backofenmarkt-Entscheidung des Senats (BGHZ 131, 107) nicht hinreichend beachtet und die durch den Zusammenschluß bewirkte Verstärkung der Marktstellung der Melitta-Gruppe auf dem ökonomisch bestimmten Markt nicht ausreichend berücksichtigt hat.

    Damit werde zugleich der räumliche Markt, auf dem die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch einen Zusammenschluß verhindert werden solle, normativ auf das Inland als den größtmöglichen räumlich relevanten Markt beschränkt (BGHZ 131, 107, 113 - Backofenmarkt, m.w.N.).

    In der Backofenmarkt-Entscheidung wird diesem Gesichtspunkt dadurch Rechnung getragen, daß die Wirkung aktuellen oder potentiellen Wettbewerbs aus dem Ausland, dem sich ein Unternehmen auf dem inländischen Markt ausgesetzt sieht, den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend in vollem Umfang berücksichtigt werden könne und müsse (BGHZ 131, 107, 115).

    Zwar handelt es sich - ausgehend von einem fiktiven auf das Inland beschränkten räumlichen Markt - hierbei lediglich um Substitutionswettbewerb, dem aber im Hinblick auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, auf die die Backofenmarkt-Entscheidung in diesem Zusammenhang abstellt (BGHZ 131, 107, 115 - Backofenmarkt), naturgemäß eine besondere Rolle zukommt.

    (2) Ein wichtiges Argument für die normative Begrenzung des räumlich relevanten Marktes lag und liegt auch heute noch in den beschränkten Ermittlungsmöglichkeiten, die die Kartellbehörden im Ausland haben (vgl. BGHZ 131, 107, 114 - Backofenmarkt).

    Denn in diesem Fall muß - freilich nicht im Rahmen der Marktabgrenzung, sondern bei der Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung - der aktuelle oder potentielle Wettbewerb aus dem Ausland berücksichtigt werden (vgl. BGHZ 131, 107, 115).

    Zwar kann die Ergänzung des § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB um das Kriterium "des tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerbs durch innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ansässige Unternehmen" insofern als eine Bestätigung der Backofenmarkt-Entscheidung verstanden werden, als auch dort die Berücksichtigung des Wettbewerbs aus dem Ausland als notwendig angesehen wird (BGHZ 131, 107, 115 - Backofenmarkt).

  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

    Auszug aus BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03
    Danach sind einem (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGH, Urt. v. 19.3.1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3062 - Pay-TV-Durchleitung, m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03
    Im europäischen Binnenmarkt, in dem die nationalen Grenzen keine Marktzutrittsschranken mehr bilden und sich deswegen die räumlich relevanten Märkte unabhängig von den Staatsgrenzen zwischen den Mitgliedstaaten entwickeln, ist eine solche mit der ökonomischen Wirklichkeit nicht in Einklang stehende künstliche Grenze besonders unbefriedigend (vgl. die Kritik an der Backofenmarkt-Entscheidung bei Lange, BB 1996, 1997, 2000 f.; Dreher, JZ 1996, 1025, 1028; Schütz, WuW 1996, 286 ff.; Mäger, BB 2001, 1105, 1106 f.; Brinker, WiB 1996, 134; Paschke, ZHR 160 (1996), 673, 676 f.).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Der Senat hat bereits in der "Staubsaugerbeutelmarkt"-Entscheidung angenommen, dass eine Marktabgrenzung fehlerhaft ist, wenn sie dazu führt, dass Erzeuger und Weiterverkäufer auf eine Handelsstufe gestellt werden, obwohl die gesamte gehandelte Ware von den Erzeugern in den Verkehr gebracht worden ist (BGHZ 160, 321, 325 f.).
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    aa) Das Beschwerdegericht ist bei seiner Beurteilung davon ausgegangen, dass dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen sind, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 160, 321, 326 - Staubsaugerbeutelmarkt, m.w.N.).

    Dem trägt die Praxis durch das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität Rechnung (vgl. dazu auch BGHZ 160, 321, 326 - Staubsaugerbeutelmarkt; Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft, ABl 1997 C 372, S. 5, Tz. 20).

  • BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03

    Deutsche Post/trans-o-flex

    Danach sind einem bestimmten relevanten Markt alle Produkte oder Dienstleistungen zuzurechnen, die aus der Sicht der Nachfrager nach Eigenschaft, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 131, 107, 110 - Backofenmarkt; BGH, Urt. v. 19.3.1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3062 - Pay-TV-Durchleitung; Beschl. v. 5.10.2004 - KVR 14/03, WRP 2004, 1502, 1504 - Staubsaugerbeutelmarkt).
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