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   OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02   

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https://dejure.org/2003,1943
OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02 (https://dejure.org/2003,1943)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2003 - 6 U 161/02 (https://dejure.org/2003,1943)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 6 U 161/02 (https://dejure.org/2003,1943)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    TDG §§ 5, 8
    Haftung eines Onlineauktionshauses

  • aufrecht.de

    Onlineauktionshaus haftet nicht für eingestellte Angebote

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tätigkeit eines Internetauktionshauses; Differenzierung zwischen eigenen und fremden Informationen; Versteigerung von Waren im Internet; Serviceleistungen im Zusammenhang mit Kaufgeschäften auf einer Internethandelsplattform; Layout und die Gesamtgestaltung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetauktionshaus - Haftung für Angestellte

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 1; ; TDG § ... 2 Abs. 1; ; TDG § 2 Abs. 2 Nr. 5 a. F.; ; TDG § 5 a.F.; ; TDG § 5 Abs. 1 a. F.; ; TDG § 5 Abs. 2 a. F.; ; TDG § 5 Abs. 3 a. F.; ; TDG § 5 Abs. 4 a. F.; ; TDG § 8; ; TDG § 8 Abs. 1 n. F.; ; TDG § 8 Abs. 2 n. F.; ; TDG § 9; ; TDG § 10; ; TDG § 11 n. F.; ; TDG § 11 S. 1 n. F.; ; TDG § 11 S. 1 Nr. 2 n. F.; ; GjSM § 1; ; BGB § 156; ; BGB § 162; ; BGB § 242; ; BGB § 1004; ; TDDSG § 4 Abs. 6; ; AGB § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerruf bei Online-Auktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung des Online-Auktionshauses

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung eines Onlineauktionshauses

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung des Online-Auktionshauses

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerruf bei Online-Auktion

Besprechungen u.ä.

  • ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung von Internet-Auktionshäusern für eingestellte rechtswidrige Inhalte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 330
  • afp 2004, 303
  • WRP 2004, 627
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Potsdam, 10.10.2002 - 51 O 12/02

    Verkauf jugendgefährdender Schriften im Internet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
    Die Berufung des Klägers gegen das am 10.10.2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam - 51 O 12/02 - wird zurückgewiesen.

    in Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam - 51 O 12/02 - der Beklagten aufzugeben, es zukünftig zu unterlassen, Schriften - Ton- und Bildträger, Datenspeicher und Abbildungen und andere Schriften gleichstehende Darstellungen -, die nach § 1 GjSM in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen worden sind, sowie Schriften volksverhetzenden Inhaltes (§ 130 Abs. 2 StGB) sowie gewaltverherrlichenden Inhalts (§ 131 StGB) zu bewerben und öffentlich in Medien - insbesondere im Internet - zum Kauf anzubieten oder anbieten zu lassen.

  • OLG München, 08.03.2001 - 29 U 3282/00

    Haftung von Telediensten nach Urheberrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
    Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des OLG München vom 8.3.2001 (29 U 3282/00) hilft ihm insoweit nicht weiter.
  • OLG Hamburg, 04.11.1999 - 3 U 274/98

    Rechtstellung des Betreibers eines "Domain-Name-Servers"; Inanspruchnahme auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
    Denn der Gesetzgeber wollte hier jegliche verschuldensunabhängige Haftung erfassen (BT-Drs. 13/7385, Seite 21; OLG Hamburg MMR 2000, 92 m. Anm. Spindler; Spindler, MMR 2001 737, 742; Schmitz, CR 2000, 124, 125; Hoeren, MMR 1998, 97 f.; Satzger, CR 2001, 109, 113 f.).
  • OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Online-Auktion

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
    Der Schwerpunkt liegt jedoch eindeutig in der individuellen Kommunikation, indem die Bieter in der Regel ihr Angebot per email oder über ein Online-Formular abgeben und nur das Angebot des Einlieferers sowie der aktuelle Stand der Gebote allgemein zugänglich sind (so auch OLG Köln, MMR 2002, 110; LG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 6 U 64/00

    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
    Es fehlt nicht nur an der für die Versteigerung im Rechtssinne wesentlichen örtlichen Begrenzung, sondern auch an einer Einlieferung der Artikel an die Beklagte sowie der Erteilung eines Zuschlages durch die Beklagte (vgl. KG, NJW 2001, 3272; OLG Frankfurt a.M., NJW 2001, 1434).
  • LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01

    Gefälschte Markenartikel bei Onlineauktionshäusern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
    Die Beklagte ermöglicht durch den Betrieb ihrer Handelsplattform im Internet, daß Angebote von Waren in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit bereitstehen (so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2002, 4a O 464/01).
  • LG Potsdam, 15.11.2001 - 51 O 113/01

    EBay muss Anbieten jugendgefährdender Medien nicht in jedem Fall verhindern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
    Die Akte des Verfahrens der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Potsdam 51 O 113/01 lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 2 U 58/00

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
    Soweit diese Bedingungen Regelungen hinsichtlich des Vertragsschlusses unter Teilnehmern enthalten, muß und darf jeder Teilnehmer aus der maßgeblichen Sicht des objektiven Empfänerhorizontes davon ausgehen, daß den abgegebenen Erklärungen der in den AGB beigemessene Erklärungswert zukommt (OLG Hamm, NJW 2001, 1142, 1143).
  • KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Verkaufsaktion als "Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
    Es fehlt nicht nur an der für die Versteigerung im Rechtssinne wesentlichen örtlichen Begrenzung, sondern auch an einer Einlieferung der Artikel an die Beklagte sowie der Erteilung eines Zuschlages durch die Beklagte (vgl. KG, NJW 2001, 3272; OLG Frankfurt a.M., NJW 2001, 1434).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Brandenburg WRP 2004, 627).
  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Maßgeblich ist der objektive Empfängerhorizont eines verständigen Durchschnittsnutzers(OLG Brandenburg, MMR 2004, 330, 330 - Haftung eines Online-Auktionshauses; LG München I, MMR 2007, 260, 262 - Framing ).
  • OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07

    Haftung eines Beauftragten als der im Impressum einer Webseite ausgewiesene

    Eigene Informationen im Sinne der §§ 8 ff. TDG sind auch fremde Inhalte, die sich der Diensteanbieter zueigen macht (OLG Brandenburg WRP 2004, 627, 628; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 26. Aufl., § 8 UWG Rdn. 2.27).
  • LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04

    Verkauf über eBay ist keine Versteigerung

    Auch das ... Oberlandesgericht (MMR 2004, 330) hat es - allerdings unter einem anderen wettbewerbsrechtlichen Ausgangspunkt - verneint, dass derartige Verkaufsaktivitäten als Versteigerungen einzuordnen seien.
  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09

    Zur Persönlichkeitsverletzung durch den Suchmaschinenbetreiber durch ein

    Abgestellt werden kann dabei auf den verobjektivierten Empfängerhorizont eines verständigen (Durchschnitts-)Nutzers (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2003 - 6 U 161/02 - juris Rn 16 = MMR 2004, 330).
  • VG Hamburg, 04.01.2012 - 4 K 262/11

    Beanstandungs- und Untersagungsverfügung wegen Verstoßes seines Internetangebotes

    Als eigene Inhalte i.S.v. § 7 Abs. 1 TMG sind neben selbst geschaffenen Inhalten auch solche Inhalte zu fassen, welche der Diensteanbieter sich aus zweiter Hand in irgendeiner Weise zu Eigen gemacht hat, selbst wenn die jeweiligen Inhalte als fremde Inhalte gekennzeichnet wurden (Zimmermann/Stender-Vorwachs in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2008, § 7 TMG, Rn. 47; OLG Brandenburg, Urt. v. 16.12.2003, MMR 2004, 330).
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