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   OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - I-20 U 204/02   

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OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - I-20 U 204/02 (https://dejure.org/2004,1502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2004 - I-20 U 204/02 (https://dejure.org/2004,1502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - I-20 U 204/02 (https://dejure.org/2004,1502)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch hinsichtlich vorzunehmender Vorkontrolle durch "eBbay" auf Hinweise auf Produktfälschung oder auf Preisangaben von unter 800 EUR für neue Rolex-Uhren ; Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG a.F. (Teledienstgesetz)als ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    TDG § 5 a.F.; ; TDG § 5 Abs. 2 ... a.F.; ; TDG § 8; ; TDG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; TDG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; TDG § 9; ; TDG § 10; ; TDG § 11; ; TDG § 11 Satz 1 Nr. 1; ; TDG § 11 Satz 1 Nr. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 156; ; AGB § 1

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Plagiate - Verkauf über Internetauktionshaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsverletzung bei einer Onlineauktion: Haftungsprivilegierung für den Auktionsveranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 10 S. 1 TMG
    Rolex - Störerhaftung von eBay erneut abgelehnt

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Keine Störerhaftung für Markenrechtsverletzungen bei Internetauktionen - Rolex S. A. unterliegt gegen eBay

  • heise.de (Pressebericht, 26.02.2009)

    EBay muss nicht jedes einzelne Angebot prüfen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung bei Online-Auktionen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    EBay haftet (doch) nicht als Mitstörer bei gefälschten Markenartikeln

  • lempe-kessler.com (Kurzinformation)

    Rolex S.A. unterliegt der ebay-GmbH

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    "Rolex S. A. gegen ebay-GmbH": Uhrenhersteller unterliegt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    EBay haftet (doch) nicht als Mitstörer bei gefälschten Markenartikeln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung bei Online-Auktionen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 315
  • K&R 2004, 243
  • ZUM 2004, 474
  • WRP 2004, 631
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.09.2003 - VI ZR 335/02

    Zur Haftung eines Internetproviders für den Inhalt von ihm zur Verfügung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    a) Der Bundesgerichtshof hat in einer inzwischen veröffentlichten Entscheidung vom 23.09.2003 entschieden, dass die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG a.F. als anspruchsbegründende Merkmale für eine Haftung des fremde Inhalte Anbietenden Internetproviders nach § 823 BGB anzusehen sind (NJW 03, 3764).

    Diese Kenntnis ist, wie nach § 5 TDG, im Sinne positiver Kenntnis des einzelnen konkreten Inhalts zu verstehen (BGH NJW 03, 3764).

    Dies ist zwar zu § 5 Abs. 2 TDG a.F. entschieden worden (BGH NJW 03, 3764), gilt aber in gleicher Weise für § 11 TDG, weil mit den §§ 8-11 TDG n.F. eine Rechtsänderung nicht beabsichtigt war (vlg. BT-Drucksache 14/6098, Seite 22).

    Das leuchtet unmittelbar ein, wenn Kenntnis mit dem BGH (NJW 03, 3764) auf die positive Kenntnis des einzelnen konkreten Inhalts bezogen wird.

    Abgesehen davon, dass das Urteil des BGH vom 23.09.2003 (NJW 03, 3764) noch zu § 5 Abs. 2 TDG a.F. ergangen ist, sind damit noch nicht alle Rechtsprobleme des Falles revisionsrechtlich geklärt.

  • OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01

    Begriff des Störers bei der Verletzung von Markenrechten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Zwischen den Regelungen der Störerhaftung im Teledienstegesetz und der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke besteht ebenso wenig ein Konkurrenzverhältnis wie zur Markenrechtsrichtlinie, weil auch die Gemeinschaftsmarkenverordnung keine Vorschriften über die Störerhaftung enthält (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., vor §§ 14-19, Rdnr. 35 gegen OLG Köln - 6 U 12/01 - Anl. B 32).

    Ob die Beklagten in solchen Fällen auch nur als Störer für eine Markenverletzung haften (vgl. dazu OLG Köln - 6 U 12/01 -, Anlage B 32), kann ebenfalls offen bleiben, weil eine etwaige Haftung jedenfalls den "Filter" des § 11 TDG nicht passieren würde.

  • OLG Frankfurt, 01.03.2001 - 6 U 64/00

    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Die Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen im Sinne von § 34 b) GewO sind, ist in der Rechtsprechung nicht als irreführend bezeichnet worden, weil es inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher auktionsähnlicher Verkaufsveranstaltungen gebe, die als "Online"- oder "Internet-Auktionen" bezeichnet würden (OLG Frankfurt NJW 01, 1434; KG NJW 01, 3272).
  • KG, 11.05.2001 - 5 U 9586/00

    Zulässigkeit der Bezeichnung einer Verkaufsaktion als "Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Die Bezeichnung "Auktion" oder "Versteigerung" für Verkäufe gegen Höchstgebot im Internet, die keine Versteigerungen im Sinne von § 34 b) GewO sind, ist in der Rechtsprechung nicht als irreführend bezeichnet worden, weil es inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher auktionsähnlicher Verkaufsveranstaltungen gebe, die als "Online"- oder "Internet-Auktionen" bezeichnet würden (OLG Frankfurt NJW 01, 1434; KG NJW 01, 3272).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Da die Klägerin zu 1) die Vertreiberin der Rolex-Uhren ist, hat sie auch das erforderliche rechtliche Interesse an der Geltendmachung im eigenen Namen (BGH NJW-RR 89, 690 - Kronenthaler).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Die neuen, nach den Hinweisen des Senats gestellten Klageanträge sind zwar jetzt bestimmt genug, insbesondere deshalb, weil sie nunmehr auf die konkreten Handlungen der Beklagten Bezug nehmen, in denen die Klägerin zu 1) (im folgenden: Klägerin) den Gesetzesverstoß erblickt (vgl. BGH NJW 03, 3406, 3408 - Paperboy).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    Soweit die Vorschriften anwendbar sind, regeln sie, inwieweit zumutbare Verhaltenspflichten, insbesondere Prüfungspflichten bestehen (vgl. BGH NJW-RR 03, 1685, 1686 f. - Ausschreibung von Vermessungsleistungen).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
    In Fragen, die nicht durch die Gemeinschaftsmarkenverordnung erfasst werden, wenden aber die Gemeinschaftsmarkengerichte gemäß Art. 98 Abs. 2 GMVO nationales Recht an, - also auf alles, was nicht den Unterlassungsanspruch betrifft - vorrangig natürlich das auf europäischer Rechtsvereinheitlichung beruhende nationale Recht wie das auf der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr beruhende Teledienstegesetz n.F. Dabei ist schon hier darauf hinzuweisen, dass in § 125 b) Nr. 2 MarkenG dem Inhaber einer eingetragenen Gemeinschaftsmarke zwar zusätzlich zu den Ansprüchen nach den Art. 9-11 GMVO Ansprüche auf Schadenersatz und Auskunftserteilung eingeräumt werden, ein bloßer Störer nach deutschem Recht aber nur auf Unterlassung und Beseitigung haftet (BGH NJW-RR 02, 832 - Meißner Dekor).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Dem kann schon für die Bestimmung des § 5 TDG a.F. nicht beigetreten werden, und zwar bereits deshalb nicht, weil die Markenrechtsrichtlinie nichts über die Störerhaftung besagt (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., vor §§ 14-19 Rdn. 35 u. 43; Jacobs, Festschrift für Erdmann, 2002, S. 327, 330; Wiebe, CR 2002, 50; Hoeren, MMR 2002, 113; ferner OLG Düsseldorf WRP 2004, 631, 633 f. - Rolex/ebay).

    Denn nach den vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen werden die Angebote der Versteigerer in einem automatischen Verfahren ins Internet gestellt; eine Prüfung durch die Beklagte, die dazu führen könnte, daß sie sich die Inhalte zu eigen macht, findet nicht statt (so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.2.2004 - I-20 U 204/02, Umdruck S. 15; Ehret, CR 2003, 754, 758; a.A. wohl Hoeren, MMR 2002, 113 f. u. 115).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Düsseldorf WRP 2004, 631).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 227/05

    Namensklau im Internet

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür liegt grundsätzlich beim Kläger (vgl. zu § 5 Abs. 2 TDG 1997 BGH, Urt. v. 23.9.2003 - VI ZR 335/02, GRUR 2004, 74, 75; OLG Düsseldorf WRP 2004, 631, 637 mit Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr, BT-Drucks. 14/6098, S. 23, wonach § 11 TDG 2001 insoweit keine Änderung bringen sollte; Staudinger in Leible/Sosnitza, Versteigerungen im Internet, Rdn. 463 f. m.w.N.; a.A. Spindler in Spindler/Schmitz/Geis, TDG, 2004, § 9 Rdn. 54; Heckmann in jurisPK-Internetrecht, Kap. 1.8 Rdn. 28).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2008 - 2a O 314/07

    Schadensersatz für unberechtigte Abmahnung

    Eine Überprüfung der Angebote erfolgt nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Ausführungen der Klägerin gleichfalls nicht, so dass sie sich auch die Inhalte der eingestellten Angebote nicht zueigen macht (OLG Düsseldorf, Urt. Vom 26.02.2004 - 20 U 204/02).
  • OLG Hamburg, 14.07.2004 - 5 U 160/03

    Domain-Parking

    § 8 Abs. 2 S.2 TDG, der an sich nur von der Verpflichtung zur Entfernung und Sperrung von Informationen spricht , also dem Wortlaut nach Folgenbeseitigungsansprüche betrifft, wird ebenso wie § 5 Abs. 4 TDG a.F. jedenfalls ausweislich der Gesetzesbegründung so ausgelegt, dass der gesamte Bereich der verschuldensunabhängigen Haftung nicht haftungsprivilegiert sei, mithin auch vorbeugende Unterlassungsansprüche (Spindler NJW 2002, 921, 922, 924; zu § 5 Abs. 4 TDG Beucher/Leyendecker/v.Rosenberg, Mediengesetze, 1999, § 5 TDG Rn.40; a.A. zur jetzigen Fassung des TDG für Unterlassungsansprüche gegen ein Internetauktionshaus : OLG Düsseldorf WRP 04, 631, 633).
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