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   BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01   

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https://dejure.org/2004,147
BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01 (https://dejure.org/2004,147)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2004 - I ZR 82/01 (https://dejure.org/2004,147)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - I ZR 82/01 (https://dejure.org/2004,147)
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Volltextveröffentlichungen (24)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Kurt-biedenkopf.de

  • Telemedicus

    Kurt-biedenkopf.de

  • webshoprecht.de

    Zum Prioritätsprinzip im Domainrecht bei gleichlautenden Personen- oder Familiennamen

  • IWW
  • JurPC

    BGB § 12
    Kurt-biedenkopf.de

  • aufrecht.de

    Kurtbiedenkopf.de

  • Prof. Dr. Lorenz

    Verletzung des Namensrechts: Kein Anspruch auf "Sperrung" eines Domainnamens gegen die Domainvergabestelle (hier: DENIC): "kurt-biedenkopf.de"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entzug einer Domain auf eigenen Namen ohne eigene Neuregistrierung - Verletzung des Namensrechts - Gebrauch einer Domain durch DENIC (Deutsches Network Information Center) - Bestehen von Prüfungspflichten bei Erstregistrierung - Vorliegen eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kurt-biedenkopf.de / Kurt Biedenkopf

    §§ 12, 830 BGB

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 12

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    "kurt-biedenkopf.de"; Rechtsstellung des Namensträgers hinsichtlich zukünftiger Domain-Eintragungen Dritter

  • rechtsportal.de

    BGB § 12
    "kurt-biedenkopf.de"; Rechtsstellung des Namensträgers hinsichtlich zukünftiger Domain-Eintragungen Dritter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Sperrung eines Domain-Namens für Dritte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergabe und Registrierung von Domain-Namen: Keine Pflicht der DENIC zur Prüfung der Verletzung von Namensrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf "Sperrung" der Internet-Domain "kurtbiedenkopf.de"

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf "Sperrung" der Internet-Domain "kurt-biedenkopf.de"

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Domainrecht: Keine Störerhaftung der DeNIC

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH lehnt Revision in Domain-Rechtsstreit ab

  • heise.de (Pressebericht, 19.02.2004)

    BGH weist Klage von Kurt Biedenkopf gegen Internet-Domain ab [Update]

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf "Sperrung" der Internet-Domain "kurt-biedenkopf.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "biedenkopf.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "biedenkopf.de"

  • beck.de (Leitsatz)

    Kurt-biedenkopf.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf "Sperrung" der Internet-Domain "kurt-biedenkopf.de"

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    "biedenkopf.de"

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 12 BGB
    Kein Anspruch auf "Sperrung" einer Internet-Domain

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1793
  • MDR 2004, 1131
  • GRUR 2004, 619
  • WM 2005, 986
  • MMR 2004, 467
  • DB 2004, 1885 (Ls.)
  • K&R 2004, 339
  • ZUM 2004, 561
  • WRP 2004, 769
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01
    Vielmehr stellt sie lediglich die technischen Voraussetzungen für die (namensmäßige) Verwendung der Internet-Adresse durch den Anmelder her (vgl. BGHZ 148, 13, 16 - ambiente.de).

    Die Beklagte zu 2 treffen bei der Erstregistrierung eines Domain-Namens grundsätzlich keinerlei Prüfungspflichten (BGHZ 148, 13, 18 - ambiente.de).

    Auch auf völlig eindeutige, für jedermann erkennbare Verstöße braucht die Beklagte zu 2 in dieser Phase der Erstregistrierung nicht zu achten (BGHZ 148, 13, 20 - ambiente.de; zustimmend: Freytag, CR 2001, 853; Hoeren, Anm. zu BGH LM Nr. 2 zu § 4 MarkenG; Meissner/Baars, JR 2002, 288, 289; Nägele, WRP 2002, 138, 144; Seifert, Das Recht der Domainnamen, 2003, S. 139; kritisch: Bücking, Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Aspekte der Vergabe von Internetadressen in Deutschland, 2002, S. 79 ff.; Schieferdecker, Die Haftung der Domainvergabestelle, 2003, S. 209 f.; Ubber, K & R 2001, 593, 594 f.; ders., Markenrecht im Internet, 2002, S. 255).

    b) Der Frage, ob die Beklagte zu 2 möglicherweise ihren durch den Hinweis des Klägers auf eine Verletzung seiner Rechte begründeten Pflichten nach der Registrierung des Domain-Namens (vgl. BGHZ 148, 13, 20 - ambiente.de) nicht rechtzeitig nachgekommen ist, weil sie erst nach Klageerhebung den Löschungsanspruch mit Schreiben vom 20. März 2000 anerkannt und den Domain-Namen gelöscht hat, braucht nicht nachgegangen zu werden.

    a) In der Phase der ursprünglichen Registrierung ist die Beklagte zu 2 deshalb von jedweder Prüfung selbst auf völlig eindeutige, für jedermann erkennbare Verstöße befreit, weil nur auf diese Weise die Registrierung einer großen Anzahl von Second-Level-Domains in einem möglichst schnellen und preiswerten automatisierten Verfahren zu bewältigen ist (BGHZ 148, 13, 20 - ambiente.de).

    Will er wie der Kläger den Domain-Namen nicht für sich selbst als Internet-Adresse in Anspruch nehmen, kann er, sofern die spätere Registrierung des Domain-Namens für einen anderen seine Rechte verletzt, von der Beklagten zu 2 Löschung verlangen, wenn die konkrete Rechtsverletzung offenkundig und für die Beklagte zu 2 ohne weiteres feststellbar ist (vgl. BGHZ 148, 13, 20 - ambiente.de).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01
    Zwar kann ein unbefugter Namensgebrauch schon dann zu bejahen sein, wenn ein Nichtberechtigter einen Domain-Namen registrieren läßt, um ihn als Internet-Adresse zu verwenden, weil die den Berechtigten ausschließende Wirkung nicht erst mit der Benutzung im Internet, sondern bereits mit der Registrierung einsetzt (vgl. BGHZ 149, 191, 199 - shell.de; BGH, Urt. v. 26.6.2003 - I ZR 296/00, GRUR 2003, 897, 898 = WRP 2003, 1215 - maxem.de [zur Veröffentlichung in BGHZ 155, 273 vorgesehen]).

    Wird ein eingetragener Domain-Name gelöscht, weil wie im vorliegenden Fall die Berechtigung des Anmelders vom Namensträger bestritten wird, so kann dieser den Domain-Namen für sich selbst registrieren und vor der Eintragung seinen Rang durch einen sogenannten Dispute-Eintrag bei der Beklagten zu 2 absichern lassen (vgl. BGHZ 149, 191, 206 - shell.de).

    Von der Anwendung der Prioritätsregel ist lediglich dann abzusehen, wenn das Interesse des Namensträgers, dem die Priorität zukommt, an der uneingeschränkten Verwendung seines Namens gegenüber dem Interesse des anderen Namensträgers so klar zurücktritt, daß ihm die zwischen Gleichnamigen geschuldete Rücksichtnahme die Verwendung eines Zusatzes für seinen Domain-Namen gebietet (vgl. BGHZ 149, 191, 200 f. - shell.de).

    Mangels einer eigenen Nutzungsabsicht wird er folglich nicht schon dadurch in seinen schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt, daß die mit dem Namen "kurt-biedenkopf" gebildete Internet-Adresse wie jede andere nur einmal vergeben werden kann und er daher von einer entsprechenden Nutzung seines Namens ausgeschlossen wird, sobald der Domain-Name von der Beklagten zu 2 (erneut) für einen Dritten registriert wird (vgl. BGHZ 149, 191, 198 - shell.de; ferner Jacobs, Gesetzliche Teilhabe an Domain-Names, 2003, S. 110).

  • OLG Dresden, 28.11.2000 - 14 U 2486/00

    Verletzung des Namensrechts durch Registrierung einer Internetadresse

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01
    Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen (OLG Dresden GRUR-RR 2001, 130).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01
    Zwar kann ein unbefugter Namensgebrauch schon dann zu bejahen sein, wenn ein Nichtberechtigter einen Domain-Namen registrieren läßt, um ihn als Internet-Adresse zu verwenden, weil die den Berechtigten ausschließende Wirkung nicht erst mit der Benutzung im Internet, sondern bereits mit der Registrierung einsetzt (vgl. BGHZ 149, 191, 199 - shell.de; BGH, Urt. v. 26.6.2003 - I ZR 296/00, GRUR 2003, 897, 898 = WRP 2003, 1215 - maxem.de [zur Veröffentlichung in BGHZ 155, 273 vorgesehen]).
  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 51/92

    Namensschutz der katholischen Kirche

    Auszug aus BGH, 19.02.2004 - I ZR 82/01
    Zwar wird jedes Interesse des Namensträgers geschützt, auch ein rein persönliches oder ideelles; es ist ausreichend, wenn der Namensträger durch den unbefugten Gebrauch des Namens durch den Dritten mit diesem in irgendeine Beziehung gebracht wird (vgl. BGHZ 124, 173, 181 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Unter diesen Umständen kommt dem Interesse der Beklagten an einem möglichst kostengünstigen und reibungslosen Ablauf ihres Geschäftsbetriebs ein geringeres Gewicht zu als beispielsweise dem Interesse der Registrierungsstelle für Domainnamen an einer möglichst schnellen und preiswerten Domainvergabe (vgl. BGHZ 148, 13, 20 f. - ambiente.de; BGH, Urt. v. 19.2.2004 - l ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 621 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    Es hat zudem nicht festgestellt, dass die Klägerin ein Interesse daran hat, den angegriffenen Domainnamen selbst zu nutzen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - I ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 621 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., Nach § 15 Rn. 89, 91).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

    So hat es der Bundesgerichtshof für die Frage der Zumutbarkeit der Verhinderung von Rechtsverletzungen Dritter für erheblich gehalten, ob der als Störer in Anspruch Genommene ohne Gewinnerzielungsabsicht zugleich im öffentlichen Interesse handelt (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH GRUR 2004, 619, 621 - kurt-biedenkopf.de) oder aber eigene erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt und etwa - wie der Betreiber einer Internethandelsplattform - durch die ihm geschuldete Provision an dem schutzrechtsverletzenden Verkauf von Erzeugnissen beteiligt ist (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I).

    So hat es der BGH für die Frage der Zumutbarkeit der Verhinderung von Rechtsverletzungen Dritter für erheblich gehalten, ob der als Störer in Anspruch Genommene ohne Gewinnerzielungsabsicht zugleich im öffentlichen Interesse handelt (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH GRUR 2004, 619, 621 - kurt-biedenkopf.de) oder aber eigene erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt und etwa - wie der Betreiber einer Internethandelsplattform - durch die ihm geschuldete Provision an dem schutzrechtsverletzenden Verkauf von Erzeugnissen beteiligt ist (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I).

  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Der Senat hat im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit auch darauf abgestellt, ob die Tätigkeit des als Störer in Anspruch Genommenen im öffentlichen Interesse liegt und ob er dabei ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt (BGHZ 148, 13, 19 f. - ambiente.de; BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - I ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 621 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de; BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I).
  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 240/12

    Kinderhochstühle im Internet III - Unterlassungsprozess wegen Markenverletzung im

    So hat es der Senat für die Frage der Zumutbarkeit der Verhinderung von Rechtsverletzungen Dritter für erheblich gehalten, ob der als Störer in Anspruch Genommene ohne Gewinnerzielungsabsicht zugleich im öffentlichen Interesse handelt (BGHZ 148, 13, 19 f. - ambiente.de; BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - I ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 621 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de) oder aber eigene erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt und etwa - wie der Betreiber einer Internethandelsplattform - durch die ihm geschuldete Provision an dem schutzrechtsverletzenden Verkauf von Erzeugnissen beteiligt ist (BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    So hat es der Senat für den Grad der Zumutbarkeit der Verhinderung von Rechtsverletzungen Dritter für erheblich gehalten, ob der als Störer in Anspruch Genommene ohne Gewinnerzielungsabsicht zugleich im öffentlichen Interesse handelt (BGHZ 148, 13, 19 f. - ambiente.de; BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - I ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 621 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de) oder aber eigene erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt und etwa - wie die Betreiberin einer Internethandelsplattform - durch die ihr geschuldete Provision an dem markenrechtsverletzenden Verkauf von Piraterieware beteiligt ist (BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 252 - Internetversteigerung I).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 277/03

    kinski-klaus. de

    Der Namensträger braucht nicht zu dulden, dass er seinen Namen nicht als Internetadresse nutzen kann, weil ein Nichtberechtigter ihm bei der Registrierung zuvorgekommen ist (vgl. BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de; BGH, Urt. v. 19.2.2004 - I ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 620 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11

    Kinderhochstühle im Internet II

    So hat es der Senat für die Frage der Zumutbarkeit der Verhinderung von Rechtsverletzungen Dritter für erheblich gehalten, ob der als Störer Inanspruchgenommene ohne Gewinnerzielungsabsicht zugleich im öffentlichen Interesse handelt (BGHZ 148, 13, 19 f. - ambiente.de; BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - I ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 621 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de) oder aber eigene erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt und etwa - wie der Betreiber einer Internethandelsplattform - durch die ihm geschuldete Provision an dem schutzrechtsverletzenden Verkauf von Erzeugnissen beteiligt ist (BGH, Urteil vom 11. März 2004 - I ZR 304/01, BGHZ 158, 236, 252 - Internet-Versteigerung I).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 153/12

    Löschung eines Dispute-Eintrages - sr.de

    Insoweit ist von maßgebender Bedeutung, ob die Parteien, deren Interessen abzuwägen sind, den Namen auch namensmäßig benutzen wollen (im Hinblick auf den Berechtigten vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - I ZR 82/01, GRUR 2004, 619, 621 = WRP 2004, 769 - kurt-biedenkopf.de; im Hinblick auf den Nichtberechtigten vgl. BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 28 f. - afilias.de).
  • OLG Hamburg, 09.04.2015 - 3 U 59/15

    Creditsafe - Namens- und Wettbewerbsrecht: Rechtsverletzung wegen Registrierung

    Insoweit ist von maßgebender Bedeutung, ob die Parteien, deren Interessen abzuwägen sind, den Namen auch namensmäßig benutzen wollen (im Hinblick auf den Berechtigten: BGH, GRUR 2004, 619, 621 - kurt-biedenkopf.de; im Hinblick auf den Nichtberechtigten: BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 28 f. - afilias.de).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2007 - 7 U 55/07

    Unberechtigte Gleichnamigkeit von Domainnamen

  • OLG Frankfurt, 24.09.2015 - 6 U 181/14

    Namensrechtverletzung durch Domainnamen; Wettbewerbsverhältnis zwischen

  • OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06

    Haftung eines Forenbetreibers - Heise

  • OLG Stuttgart, 09.08.2007 - 2 U 23/07

    Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2009 - 20 U 204/02

    Unterlassungsanspruch von Rolex gegen eBay erneut verneint

  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05

    Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 2 U 16/09

    Markenrechtsverletzung durch eine Domain: Haftung eines inländischen Admin-C

  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 167/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - webkoch.de

  • OLG Stuttgart, 04.07.2005 - 5 U 33/05

    Namensanmaßung: Name der Ehefrau als gemeinsame Internetadresse für die Familie

  • OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 85/05

    Wettbewerbsrechtliche Teilnehmerhaftung: Verteilung von offenen und nicht

  • LG München I, 19.04.2007 - 7 O 3950/07

    Keine Mitstörerhaftung des Usenet-Providers

  • OLG Celle, 08.12.2005 - 13 U 69/05

    Berechtigung zur Registrierung eines Domain-Namens

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - 15 U 121/13

    Haftung des Betreibers eines Internetportals für rechtsverletzende Inhalte;

  • LG München I, 07.10.2004 - 7 O 18165/03

    Haftung für Links auf Nacktfotos

  • OLG Hamburg, 01.07.2004 - 3 U 5/04

    Unterlassungsanspruch gegen DENIC aus wettbewerbsrechtlicher Störerhaftung wegen

  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 55/04

    Keine Klagebefugnis einer bloßen Komplementärin ohne aktive eigene

  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 30/10

    Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung

  • LG Düsseldorf, 19.06.2009 - 12 O 205/09

    Anspruch gegen einen Augenoptiker auf Unterlassung von Werbung für die

  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 11 U 29/10

    Namensrechts- bzw. Kennzeichenrechtsverletzung: Zulässigkeit der Registrierung

  • LG Frankfurt/Main, 15.04.2009 - 6 O 706/08

    Denic muss mögliche Rechtsverstöße durch Tippfehler-Domains nicht durch

  • LG Köln, 14.08.2018 - 14 O 271/18

    Bloße Abrufbarkeit einer Rechtsverletzung in Deutschland begründet internationale

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