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   OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04   

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OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04 (https://dejure.org/2005,5709)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.06.2005 - 4 U 164/04 (https://dejure.org/2005,5709)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 4 U 164/04 (https://dejure.org/2005,5709)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Werbung für Urlaubsreisen ohne Buchungsgebühr; Irreführende Preisangabe; Erfordernis der Angabe eines Endpreises

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit scheinbaren Endpreisen wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit scheinbaren Endpreisen wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2005, 1188
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn bei einer Werbung für Flüge in einer übersichtlich gestalteten Anzeige der Verbraucher die genannten Preise (z.B. "ab"-Preise plus Buchungsgebühr) als Bestandteile der Endpreise ohne weiteres einander zuordnen und die Endpreise ohne Schwierigkeiten berechnen kann (Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.O. Vorb. PAngV Rdn. 5; BGH GRUR 2004, 435 = WRP 2004, 490 - FrühlingsgeFlüge; BGH Report 2004, 676).

    Demgegenüber würde es an einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs fehlen, soweit der Antrag des Klägers über die konkrete Verletzungsform hinausginge und er die Angaben eines Endpreises auch in den Fällen verlangen würde, in denen die Voraussetzungen für das Entstehen der Buchungsgebühr ausreichend klar und verständlich erläutert sind und der angesprochene Letztverbraucher anhand dieser Angaben den Endpreis ohne weiteres errechnen kann (BGH GRUR 2004, 435 = WRP 2004, 490 -FrühlingsgeFlüge; BGH Report 2004, 676).

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Er umschreibt das Charakteristische einer Irreführung nicht (vgl. dazu BGH GRUR 1997, 479 = WRP 1997, 431 - Münzangebot).

    Soweit die Beklagte darauf hinweist, dass im Versandhandel eine Werbung zulässig ist, ohne die jeweiligen Endpreise inklusive der Versandkosten angeben zu müssen, verkennt sie zum einen, dass der Verkehr im Versandhandel gewohnt ist, dass Versandkosten hinzu kommen können; zum anderen sieht § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV diesen Fall ausdrücklich vor und regelt, dass hierüber ausdrücklich Auskunft zu geben ist (vgl. dazu BGH GRUR 1997, 479 = WRP 1997, 431 - Münzangebot).

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 186/98

    1-Pfennig-Farbbild - Endpreis; übertriebenes Anlocken; Vorsprung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Ob diese Erleichterung auch bei der Werbung für eine Urlaubsreise mit Unterbringung im Doppelzimmer eingreift, kann dahinstehen; hier drängt sich allerdings angesichts der Tatsache, dass für jede Buchung eines Doppelzimmers eine Gebühr anfällt, die Frage auf, ob nicht für die allein in Frage kommenden beiden Möglichkeiten - Buchung einer Reise mit Doppelzimmer von einer oder von 2 Personen - entsprechende Endpreise anzugeben sind (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 446 = WRP 2001, 392 - 1-Pfennig-Farbbild; Harte/Henning/Völker, UWG, § 1 PAngV Rdn. 15; Gloy/Loschelder/Helm, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 59 Rdn. 10; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 2; Völker a.a.O. Rdn. 40; vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 555); gegebenenfalls könnte auch der Normalfall der Buchung von 2 Personen für eine Doppelzimmer mit "ab....." beworben - und die Zusatzkosten für den eher außergewöhnlichen Fall einer Buchung eines Einzelreisenden für ein Doppelzimmer - ausreichend kenntlich gemacht und erläutert werden.

    Damit würde der Antrag das Charakteristische der beanstandeten Werbung jedenfalls teilweise nicht zum Ausdruck bringen und über eine noch zulässige Verallgemeinerung der beanstandeten Verhaltensweise hinausreichen (BGH GRUR 2001, 446 - 1-Pfennig-Farbbild m.w.N.).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Die Beklagte kann, auch wenn sie, wie sie erstinstanzlich angedeutet hat, nur Vermittler gewesen sein sollte (Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.O. Vorb. PAngV Rdn. 1; BGH GRUR 2001, 1166 - Fernflugreise), gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV verstoßen haben, wenn sie in ihrer Anzeige für Reisen mit Preisangaben geworben hat, ohne die zu zahlenden Endpreise anzugeben.

    Wie der Bundesgerichtshof (GRUR 2001, 1166 = WRP 2001, 1301 - Fernflugreise) ausgeführt hat, entfällt die Pflicht des Werbenden, Endpreise anzugeben, grundsätzlich auch nicht deshalb, weil die Flugreisen zu bestimmten Zielen je nach dem Reisetag, den Abflugs- und Ankunftszeiten und der Reiseroute unterschiedlich mit Steuern und Gebühren belastet sind.

  • OLG Frankfurt, 23.07.1987 - 6 U 117/86

    Getrennte Ausweisung einer Buchungsgebühr neben den Endpreisen unter dem Aspekt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Ob diese Erleichterung auch bei der Werbung für eine Urlaubsreise mit Unterbringung im Doppelzimmer eingreift, kann dahinstehen; hier drängt sich allerdings angesichts der Tatsache, dass für jede Buchung eines Doppelzimmers eine Gebühr anfällt, die Frage auf, ob nicht für die allein in Frage kommenden beiden Möglichkeiten - Buchung einer Reise mit Doppelzimmer von einer oder von 2 Personen - entsprechende Endpreise anzugeben sind (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 446 = WRP 2001, 392 - 1-Pfennig-Farbbild; Harte/Henning/Völker, UWG, § 1 PAngV Rdn. 15; Gloy/Loschelder/Helm, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 59 Rdn. 10; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 2; Völker a.a.O. Rdn. 40; vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 555); gegebenenfalls könnte auch der Normalfall der Buchung von 2 Personen für eine Doppelzimmer mit "ab....." beworben - und die Zusatzkosten für den eher außergewöhnlichen Fall einer Buchung eines Einzelreisenden für ein Doppelzimmer - ausreichend kenntlich gemacht und erläutert werden.
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Durch den "wenn dies geschieht wie"-Zusatz ist Gegenstand des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsantrags aber die konkrete Verletzungsform, auf die der Antrag - ungeachtet der in ihm enthaltenen abstrakten Beschreibung der angegriffenen Wettbewerbshandlung - durch den Hinweis "... wenn dies geschieht wie in der als Anlage ASt 1 beigefügten Werbeanzeige in der ... Zeitung vom 9. Oktober 2004" Bezug nimmt (BGH-Report 2002, 78; BGH GRUR 2004, 605 = WRP 2004, 735 - Dauertiefpreise).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97

    Werbung für Mobiltelefon bei gleichzeitigem Abschluß eines Netzkartenvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Durch den "wenn dies geschieht wie"-Zusatz ist Gegenstand des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsantrags aber die konkrete Verletzungsform, auf die der Antrag - ungeachtet der in ihm enthaltenen abstrakten Beschreibung der angegriffenen Wettbewerbshandlung - durch den Hinweis "... wenn dies geschieht wie in der als Anlage ASt 1 beigefügten Werbeanzeige in der ... Zeitung vom 9. Oktober 2004" Bezug nimmt (BGH-Report 2002, 78; BGH GRUR 2004, 605 = WRP 2004, 735 - Dauertiefpreise).
  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV bestehende Verpflichtung zur Angabe der Endpreise ist unabhängig davon, ob der Verkehr bei Angeboten einer bestimmten Art daran gewöhnt ist, den Endpreis anhand angegebener Preisbestandteile zusammenzurechnen (vgl. dazu BGH GRUR 1981, 140, 141 - Flughafengebühr), oder davon, ob die Errechnung des Endpreises anhand der Preisbestandteile, die in der Werbung genannt sind, für einen durchschnittlichen Letztverbraucher einfach oder schwierig ist (vgl. BGH GRUR 1999, 762, 763 = WRP 1999, 845 -Herabgesetzte Schlußverkaufspreise).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 4/97

    Herabgesetzte Schlußverkaufspreise - Wesentliche Beeinträchtigung; Endpreis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV bestehende Verpflichtung zur Angabe der Endpreise ist unabhängig davon, ob der Verkehr bei Angeboten einer bestimmten Art daran gewöhnt ist, den Endpreis anhand angegebener Preisbestandteile zusammenzurechnen (vgl. dazu BGH GRUR 1981, 140, 141 - Flughafengebühr), oder davon, ob die Errechnung des Endpreises anhand der Preisbestandteile, die in der Werbung genannt sind, für einen durchschnittlichen Letztverbraucher einfach oder schwierig ist (vgl. BGH GRUR 1999, 762, 763 = WRP 1999, 845 -Herabgesetzte Schlußverkaufspreise).
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    aa) Zwar ist der Verfügungskläger nach Aufhebung der vom Senat erlassenen einstweiligen Verfügung auf Widerspruch hin durch das angefochtene Urteil (wieder) genauso wie vor dem erstmaligen Erlass einer einstweiligen Verfügung "ungesichert" gewesen (vgl. OLG Frankfurt v. 02.09.2021 - 19 U 86/21, juris Rn. 55), so dass etwaigen Termins- und Fristverlegungsanträgen (außerhalb hier nicht vorliegender besonderer rechtfertigender Umstände, dazu OLG Karlsruhe v. 09.06.2005 - 4 U 164/04, BeckRS 2005, 30357864) kritischer zu begegnen ist, weil mit der Stattgabe solcher Anträge in aller Regel nicht unerhebliche Verfahrensverzögerungen einhergehen, die der Verfügungskläger dann mit seinem Antrag billigend in Kauf nimmt.
  • KG, 16.04.2009 - 8 U 249/08

    Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG WRP 1978, 49; KG DB 1980, 1394, 1395; KG KG-Report 1999, 327; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31; OLG Frankfurt NJW 1991, 49; OLG Hamm NJW-RR 1992, 622; OLG Köln OLG-Report 1999, 416; OLG München NJW-RR 1991, 624 = MDR 1991, 157; OLG Nürnberg GRUR 1987, 727; OLG Oldenburg WRP 1971, 181; so auch Drescher a.a.O.; a.A. OLG Hamburg WRP 1996, 27, 28 und WRP 1977, 109 sowie in einem besonders gelagerten Einzelfall OLG Karlsruhe WRP 2005, 1188, 1189) gibt der erstinstanzlich unterlegene Antragsteller, der sich die Berufungsbegründung nicht unerheblich verlängern lässt und diese verlängerte Frist nicht unerheblich ausnutzt, im Allgemeinen zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung seines Anspruchs im einstweiligen Rechtsschutz nicht (mehr) dringlich ist.
  • OLG Hamburg, 18.08.2017 - 7 U 72/17

    Einstweiliger Rechtsschutz: Anforderungen an die Dringlichkeit einer

    Andererseits gibt es - soweit ersichtlich - keine veröffentlichte Entscheidung, in der eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist als unschädlich angesehen worden ist, es sei denn, es wurden für die Verlängerung besondere Gründe, wie z.B. Erkrankung des Prozessbevollmächtigten (OLG Karlsruhe WRP 2005, 1188, 1189), angeführt.
  • KG, 11.05.2021 - 8 U 1153/20

    Vormerkung: Widerlegung von Verfügungsgrund bei Antrag auf Verlängerung der

    Nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG WRP 1978, 49; KG DB 1980, 1394, 1395; KG KG-Report 1999, 327; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31; OLG Frankfurt NJW 1991, 49; OLG Hamm NJW-RR 1992, 622; OLG Köln OLG-Report 1999, 416; OLG München NJW-RR 1991, 624; OLG Nürnberg GRUR 1987, 727; OLG Oldenburg WRP 1971, 181; so auch MüKoZPO/Drescher, 5. Aufl. 2016, ZPO § 935 Rn. 20.; a.A. OLG Hamburg WRP 1996, 27, 28 und WRP 1977, 109 sowie in einem besonders gelagerten Einzelfall OLG Karlsruhe WRP 2005, 1188, 1189), der sich der Senat anschließt (s. Senat, Beschluss vom 16. April 2009 - 8 U 249/08 -, juris Tz. 4 und Beschluss vom 15. Juni 2020 - 8 U 27/20 - n.v.), gibt der erstinstanzlich unterlegene Antragsteller, der sich die Berufungsbegründung nicht unerheblich verlängern lässt und diese verlängerte Frist nicht unerheblich ausnutzt, im Allgemeinen zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung seines Anspruchs im einstweiligen Rechtsschutz nicht (mehr) dringlich ist.

    Dies entspricht entgegen dem Vorbringen der Kläger nicht nur der Auffassung des hiesigen Senats und einiger weniger Oberlandesgerichte, sondern einer mindestens weit verbreiteten Auffassung (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2018, 1135; OLG Hamburg MDR 2017, 1444; OLG München WRP 2016, 1404, 1414; OLG Köln, Beschluss vom 19.1.2012 - 15 U 195/11 - juris; MüKoZPO/Drescher, 6. Auflage 2020, § 935 Rn. 22; Dötsch MDR 2010, 1429 (1433); Kontusch JuS 2012, 323 (326) sowie weitere Nachweise im Hinweisbeschluss des Senats; a.A. OLGR München 2002, 223; OLG Karlsruhe WRP 2005, 1188).

  • OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach

    Nur ausnahmsweise kann daher etwas anderes gelten, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, das die Frist zweckwidrig ohne Grund ausgenutzt und so zu erkennen gegeben wird, dass die Sache dem Anspruchsteller nicht eilig sei (vgl. auch OLG Köln, WRP 1980, 503; OLG Düsseldorf, NJWE-WettbR 1997, 27, 28; Köhler, a.a.O., m.w.N.; s. auch OLG Karlsruhe, WRP 2005, 1188, 1189; OLG Celle, GRUR-RR 2008, 441, 442; KG, GRUR-RR 2008, 368; Traub, GRUR 1996, 709, 710 f., m.w.N.).
  • LG Rostock, 27.06.2008 - 5 O 11/08

    Wettbewerbswidrige Zeitungswerbung: Verpflichtung eines ausländischen

    Eine derartige Gestaltung der Anzeige als beanstandete Handlung wäre selbst im Falle eines Verstoßes gegen die Endpreisangabepflicht unerheblich i. S. des § 3 UWG, denn in solchen Fällen fehlt es an einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbes (OLG Karlsruhe, WRP 2005, 1188, 1191 m. w. N.).
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