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   KG, 25.08.2005 - 2 U 1/05 Kart   

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https://dejure.org/2005,7455
KG, 25.08.2005 - 2 U 1/05 Kart (https://dejure.org/2005,7455)
KG, Entscheidung vom 25.08.2005 - 2 U 1/05 Kart (https://dejure.org/2005,7455)
KG, Entscheidung vom 25. August 2005 - 2 U 1/05 Kart (https://dejure.org/2005,7455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Marktbeherrschungsvermutung; Anforderungen an einen Unterlassungsantrag

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 33 Satz 1 1. Halbsatz; ; GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 3; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässiges Wettbewerbsverhalten bei Einwirken des Konkurrenten auf Geschäftspartner zur Vermeidung von Kontakten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Blumendistanzhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2005, 1293
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus KG, 25.08.2005 - 2 U 1/05
    Da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Unterlassungsantrag in Ansehung von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und eine darauf beruhende Verurteilung nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein darf, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen ist, sich der in Anspruch Genommene deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was verboten ist, war eine Konkretisierung des Unterlassungsantrages durch die Antragstellerin - wie in der Berufungsinstanz geschehen - geboten (vgl. BGH GRUR 2003, 886 "Erbenermittler").
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2008 - 6 W 92/08

    Diskriminierungsverbot: Verweigerung von Dienstleistungen eines Hundezuchtvereins

    b) Der kartellrechtliche Anspruch auf Unterlassung einer Diskriminierung kann grundsätzlich im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden (vgl. z.B. KG WRP 2005, 1293).
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