Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.02.2005 - 4 U 139/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- damm-legal.de
Verstoß gegen die Gewerbeordnung stellt Wettbewerbsverstoß dar
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbot der Einlösung von Medaillen (Spiel-Token) in Geld zu Wettbewerbszwecken; Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit; Verstoß gegen die Gewerbeordnung (GewO)
- Judicialis
GewO § 33 c; ; UWG § 1 a. F.; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 4 Ziff. 11 n. F.; ; UWG § 13 Abs. 2 Ziff. 2 a. F.; ; ZPO § 138; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 314; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
- rewis.io
- vdai.de
Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 33c GewO durch Einlösen von Spiel-Token, die ein Spieler bei einem bestimmten Punktestand an Spielgeräten erhält, die als solche ohne Gewinnmöglichkeit gekennzeichnet sind.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 33c; UWG § 4 Ziff. 11 (n.F.)
Bargeldauszahlung an Unterhaltungsgeräten - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bargeldauszahlung an Unterhaltungsgeräten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 26.05.2004 - 44 O 228/03
- OLG Hamm, 22.02.2005 - 4 U 139/04
Papierfundstellen
- WRP 2005, 1570
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Jena, 29.09.1999 - 2 U 1752/98
Zulässigkeit einer Gewinnmöglichkeit durch Umtausch von Weiterspielmarken an …
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2005 - 4 U 139/04
Die Beklagte hat damit gegen § 1 UWG a. F. verstoßen, indem sie planmäßig gegen die Regelung in § 33 c Gewerbeordnung verstoßen hat, indem sie bei Unterhaltungsspielgeräten, die keinen Gewinnmöglichkeiten dienen, Geldgewinne ausgezahlt hat (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 2000, 245; OLG Thüringen, WRP 2000, 246). - OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 U 6/99
Bargeldauszahlung aus Unterhaltungsspielautomaten
Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2005 - 4 U 139/04
Die Beklagte hat damit gegen § 1 UWG a. F. verstoßen, indem sie planmäßig gegen die Regelung in § 33 c Gewerbeordnung verstoßen hat, indem sie bei Unterhaltungsspielgeräten, die keinen Gewinnmöglichkeiten dienen, Geldgewinne ausgezahlt hat (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 2000, 245; OLG Thüringen, WRP 2000, 246).
- LG Essen, 15.11.2006 - 41 O 147/05
Erforderlichkeit einer Genehmigung von Spielgeräten als Gewinnspielautomaten bei …
Denn nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 22.02.2005 (WRP 2005, 1570) liegt ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, 33c Gewerbeordnung dann vor, wenn bei Unterhaltungsspielgeräten, die keinen Gewinnmöglichkeiten dienen, Geldgewinne ausbezahlt werden.