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   KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01   

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https://dejure.org/2004,1714
KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01 (https://dejure.org/2004,1714)
KG, Entscheidung vom 09.11.2004 - 5 U 300/01 (https://dejure.org/2004,1714)
KG, Entscheidung vom 09. November 2004 - 5 U 300/01 (https://dejure.org/2004,1714)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Das Verbringen von nicht zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln durch die niederländische Versandapotheke DocMorris

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis eines eingetragenen Vereins im Bereich des Handels mit Arzneimitteln; Verbot des Inverkehrbringens verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine Internet-Apotheke; Europarechtliche Entscheidung bezüglich des Versandhandels mit Arzneimitteln; ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    AMG § 43 Abs. 1 a. F.; ; AMG § ... 43 Abs. 1 Satz 1; ; AMG § 47 a. F.; ; AMG § 73 Abs. 1 1. Halbsatz; ; AMG § 73 Abs. 1 Nr. 1 a; ; AMG § 73 Abs. 1 Satz 1; ; AMG § 73 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 a n. F.; ; AMG § 73 Abs. 1 Satz 3 n. F.; ; AMG § 73 Abs. 2; ; AMG § 73 Abs. 2 Nr. 6 a; ; AMG § 73 Abs. 2 Ziffer 6 a; ; AMG § 73 Abs. 3; ; AMG § 73 Abs. 4; ; HWG § 1 Abs. 6 n. F.; ; HWG § 3 a; ; HWG § 8 n. F.; ; HWG § 8 Abs. 1 a. F.; ; HWG § 8 Abs. 2 a. F.; ; HWG § 8 Abs. 2 Alt. 2 a. F.; ; HWG § 8 Abs. 2, 3. Alt.; ; UWG § 1 a. F.; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11 n. F.; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2 n. F.; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3 n. F.; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 a. F.; ; UWG § 13 Abs. 7 a. F.; ; UklaV § 13 Abs. 1 Nr. 4; ; UklaV § 13 Abs. 5 Satz 2; ; ApoG § 11 a; ; ApoG § 11 a Satz 1 Ziff. 3 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot des Inverkehrbringens verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Internet-Apotheke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Internet-Apotheke"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verbringen nicht zugelassener oder registrierter Medikamente - DocMorris

  • heise.de (Pressebericht, 28.01.2005)

    Gericht verbietet den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente

  • heise.de (Pressebericht, 28.01.2005)

    Verbot des Versands verschreibungspflichtiger Medikamente

  • arzneimittelrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Versandhandel mit Arzneimitteln - Das Kammergericht läutet eine nächste Runde ein

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelversandhandel erneut in der Diskussion - Stellungnahme zum Urteil des Kammergerichts

  • beck.de (Leitsatz)

    Internetapotheke

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kammergericht versagt niederländischem Apotheker den Versand von Arzneien nach Deutschland - Versandhandel mit Arzneien im Internet weiter möglich

Besprechungen u.ä.

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 73 AMG
    Arzneimittelversandhandel erneut in der Diskussion (RA Thomas J. Diekmann / RA Alexandra Göldenitz; Apotheke & Recht 2005, 33)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 170
  • GRUR-RR 2008, 184 (Ls.)
  • MMR 2005, 246
  • WRP 2005, 514
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01
    Im Hinblick auf die o.g. nicht zugelassene Arzneimittel bestehen keine durchgreifenden Bedenken, über den gesetzlichen (die Ausnahmeerlaubnis einschränkenden) Wortlaut "ohne gewerbs- oder berufsmäßige Vermittlung" hinaus jede gewerbs- oder berufsmäßige Mitwirkung an einem grenzüberschreitenden Bezug nicht zugelassener Arzneimittel als nicht von § 73 Abs. 2 Nr. 6 a AMG erlaubt anzusehen, die über einen "Einzelbezug" hinausgeht, insbesondere also bei einem - wie vorliegend - Versandhandel (vgl. Landgericht Frankfurt/Main, MMR 2001, 243, 245; Rehmann, AMG, § 73 Rdn. 10; Deutsch-Lippert, AMG, § 73 Rdn. 5; Mankowski, MMR 2001, 251, 253; Ernst, WRP 2001, 893, 895; offen gelassen noch vom Senat, MMR 2001, 759, 761 f.).

    Unter diesen Umständen kommt es nicht mehr darauf an, ob ein "Bezug" von Arzneimitteln voraussetzt, dass diese unter persönlicher Anwesenheit in der EG-ausländischen Apotheke gekauft worden sind (vgl. Senat, MMR 2001, 759, 762).

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01
    Der EuGH habe durch seine Entscheidung im Verfahren C-322/01 vom 11. Dezember 2003 die geltende Rechtslage bezüglich "nur" apothekenpflichtiger, nicht verschreibungspflichtiger in Deutschland zugelassener Arzneimittel geändert und dies sei insoweit ein erledigendes Ereignis.

    Im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene oben genannte Entscheidung des EuGH im Verfahren C-322/01 vom 11. Dezember 2003 beantragt er nunmehr, .

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01
    Der Verstoß gegen § 73 Abs. 1, 1. Halbsatz AMG i. V. m. § 43 Abs. 1 AMG (alter und neuer Fassung) ist - da nicht wirtschaftspolitisch, sondern zum Gesundheitsschutz notwendig - wettbewerbswidrig gemäß § 1 UWG a. F. (vgl. BGH, GRUR 2001, 178, 180 - Arzneimittelversand durch Apotheken, Ullmann, GRUR 2003, 817, 823) und - da diese Vorschriften dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen - gemäß § 4 Nr. 11 UWG n. F. (vgl. auch BGH, WRP 2004, 1481, 1482 - Johanneskraut zu § 21 AMG).

    Dieses gesetzliche Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln bezweckte - ebenso wie das Versandverbot der Apothekenbetriebsordnung - die Arzneimittelsicherheit dadurch zu verbessern, dass eine Beratung durch Apotheker gewährleistet wird (BGH, GRUR 2001, 178, 180 - Arzneimittelversand durch Apotheken m. w. N.).

  • BGH, 25.10.2001 - I ZR 29/99

    Vertretung der Anwalts-GmbH

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01
    Zwar kann die Wiederholungsgefahr entfallen, wenn der Verstoß unter Geltung einer zweifelhaften Rechtslage erfolgt ist und diese Zweifelsfragen inzwischen durch eine Gesetzesänderung beseitigt sind (BGH, GRUR 2002, 717, 719 - Vertretung der Anwalts-GmbH; BauMach/Hefermehl/Bornkamm, a.a.0., § 8 Rdn. 1.43).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01
    Soweit der Beklagte inzwischen keine verantwortliche Stellung mehr inne halten sollte, ist - wie erörtert - nicht ausgeschlossen, dass er diese Stellung zukünftig wieder einnimmt (vgl. BGH, GRUR 2001, 453 - TCM-Zentrum; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, UWG, 23. Aufl., § 8 Rdn. 1.40 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 09.11.1988 - 9 U 1682/88

    Vorliegen einer zulässigen Klageänderung im Falle der Erledigung eines

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01
    Bei einer einseitigen Erledigungserklärung führt das Fehlen eines nachträglich erledigenden Ereignisses sogar dann zur Klageabweisung, wenn die Klage ursprünglich zulässig und begründet gewesen wäre (Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91 a Rdn. 4; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 444).
  • BGH, 09.10.1964 - Ib ZR 183/62
    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01
    So genügt die Nichtig-Erklärung eines Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nicht, weil deshalb die Klage (nur) rückwirkend unbegründet wird (BGH, NJW 1965, 296; Köhler in Köhler/Piper, a.a.0., vor § 13 Rdn. 277).
  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 366/00

    Internetapotheke geschlossen

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01
    Im Hinblick auf die o.g. nicht zugelassene Arzneimittel bestehen keine durchgreifenden Bedenken, über den gesetzlichen (die Ausnahmeerlaubnis einschränkenden) Wortlaut "ohne gewerbs- oder berufsmäßige Vermittlung" hinaus jede gewerbs- oder berufsmäßige Mitwirkung an einem grenzüberschreitenden Bezug nicht zugelassener Arzneimittel als nicht von § 73 Abs. 2 Nr. 6 a AMG erlaubt anzusehen, die über einen "Einzelbezug" hinausgeht, insbesondere also bei einem - wie vorliegend - Versandhandel (vgl. Landgericht Frankfurt/Main, MMR 2001, 243, 245; Rehmann, AMG, § 73 Rdn. 10; Deutsch-Lippert, AMG, § 73 Rdn. 5; Mankowski, MMR 2001, 251, 253; Ernst, WRP 2001, 893, 895; offen gelassen noch vom Senat, MMR 2001, 759, 761 f.).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 288/01

    "Johanniskraut"; Begriff des unerlaubten Zusatzstoffs

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01
    Der Verstoß gegen § 73 Abs. 1, 1. Halbsatz AMG i. V. m. § 43 Abs. 1 AMG (alter und neuer Fassung) ist - da nicht wirtschaftspolitisch, sondern zum Gesundheitsschutz notwendig - wettbewerbswidrig gemäß § 1 UWG a. F. (vgl. BGH, GRUR 2001, 178, 180 - Arzneimittelversand durch Apotheken, Ullmann, GRUR 2003, 817, 823) und - da diese Vorschriften dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln und geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen - gemäß § 4 Nr. 11 UWG n. F. (vgl. auch BGH, WRP 2004, 1481, 1482 - Johanneskraut zu § 21 AMG).
  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 3 O 365/00

    Internetapotheke geschlossen

    Auszug aus KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01
    Schließlich bringt die Dn Mnnnnnn die Medikamente auf dem Wege des Versandes in Verkehr, denn die Arzneimittel werden nicht unmittelbar in den Apothekenräumen an den Verbraucher ausgehändigt, sondern auf Veranlassung des Verkäufers zunächst an einen anderen Ort als an den Ort der Verkaufsniederlassung gebracht, von wo aus sie dann erst dem Endverbraucher übergeben werden (vgl. auch Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 09. November 2000 - AZ.: 2-03 O 365/00).
  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 205/04

    Versandhandel mit Arzneimitteln

    Das Berufungsgericht hat den Beklagten unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen nach dem im zweiten Rechtszug gestellten Unterlassungsantrag verurteilt (KG GRUR-RR 2005, 170 = WRP 2005, 514).
  • LG Berlin, 09.02.2007 - 96 O 87/06

    Arzneimittelversandhandel: Anforderungen an die Zulässigkeit des

    Bei den Vorschriften handelt es sich wegen des mit ihnen unter anderem bezweckten Verbraucherschutzes (vgl. BT-Drucks. 15/1525, S. 164) um solche, die im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. auch KG, GRUR-RR 2005, 170, 171).

    § 73 AMG, mit dem die vom EuGH bei verschreibungspflichtigen Arzneimittel unter näher dargelegten Umständen als zulässig angesehene Beschränkung des freien Warenverkehrs (vgl. EuGH, GRUR 2004, 174, 180) in gemeinschaftsrechtskonformer Weise konkretisiert wird (vgl. hierzu KG, GRUR-RR 2005, 170, 173f), ergänzt diese Vorschrift durch ein so genanntes Verbringungsverbot.

    Nur im Rahmen eines danach zulässigen Vertriebs darf für der ihn betreibende Unternehmer für einen Versand von Arzneimitteln werden (vgl. KG, GRUR-RR 2005, 170, 174).

    aa) Das Kammergericht hat hierzu in seiner in GRUR-RR 2005, 170ff, veröffentlichten Entscheidung vom 9. November 2004 - 5 U 300/01 - ausgeführt:.

    [.] Darüber hinaus fehlen Regelungen zum Versendungszeitraum (§ 11a S. 1 Nr. 3a ApoG), zur kostenfreien Zweitzustellung (§ 11a S. 1 Nr. 3b ApoG), zur Sendungsverfolgung (§ 11a S. 1 Nr. 3e ApoG) und zur Transportversicherung (§ 11a S. 1 Nr. 3f ApoG)" (KG, GRUR-RR 2005, 170, 173).

    Das Kammergericht hat dies in der zitierten Entscheidung mit der Erwägung für möglich gehalten, dass zwar die deutschen Behörden den Prüfungsumfang der EG-ausländischen Apothekenaufsicht hinreichend verlässlich nur dem geschriebenen - sei es in abstrakten Regelungen oder in Fallentscheidungen der Behörden oder Gerichte - EG-ausländischem Recht entnehmen können, weil erst diese Schriftlichkeit die Ernsthaftigkeit und dauerhafte gleichmäßige Anwendung der grundlegenden Sicherheitsstandards zu erkennen gibt, während bloße mündliche Absprachen und Anweisungen der EG-ausländischen Aufsichtsbehörde in ihrer zukünftigen Anwendung abgeschwächt oder aufgeweicht werden könnten, ohne dass dies den deutschen Behörden hinreichend erkennbar wird, dass aber das gemäß § 73 Abs. 1 S. 3 AMG zuständige Bundesministerium sich unter Umständen mit weniger offenkundigen EG-ausländischen Regelungen begnügen könne, wenn ein hinreichender Informationsfluss mit den EG-ausländischen Aufsichtsbehörden verlässlich abgesprochen ist (KG, GRUR-RR 2005, 170, 172f).

    Zweck der Verknüpfung des Betriebs einer Versandapotheke mit einer Präsenzapotheke, die in der auch in der Bekanntmachung ausdrücklich in Bezug genommenen Vorschrift des § 11a ApoG geregelt wird, ist es, dass der "Flüchtigkeit" des Internet-Auftritts der Versandapotheken entgegen gewirkt werden soll, um auf diese Weise ein Mindestmaß an Seriosität der Betreiber und ihrer fachlichen Kompetenzen und finanziellen Möglichkeiten zu gewährleisten (vgl. KG, GRUR-RR 2005, 170, 174).

  • LSG Sachsen, 16.04.2008 - L 1 KR 16/05
    Die Auffassung des Kammergerichts (5 U 300/01 - WRP 2005, 514) überspanne die sich aus § 73 Abs. 1 Nr. 1a AMG ergebenden Anforderungen.

    Das Kammergericht (Urteil vom 09.11.2004 - 5 U 300/01 - A&R 2005, 23) hat im Kern ausgeführt, dass das geschriebene ausländische Recht den deutschen Sicherheitsstandards für den Versandhandel mit Arzneimitteln (§ 11a ApoG) weitestgehend entsprechen müsse.

    Dem Senat liegen unter Berücksichtigung des ausführlichen Vortrags der Klägerin und des Urteils des Kammergerichts vom 09.11.2004 (5 U 300/01 - A&R 2005, 23) keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die Rechtslage in den Niederlanden zwischen dem 01.01.2004 und dem 16.06.2005 wesentlich geändert hat.

  • OLG Frankfurt, 28.06.2007 - 6 U 126/06

    Wettbewerbsrecht: Internet-Versandhandel aus den Niederlanden nach Deutschland

    Auch allein die Tatsache, dass das Kammergericht in einer Entscheidung vom 9.2.2004 (5 U 300/01; Anlage BB 1, Bl. 1899) eine Vergleichbarkeit i.S.v. § 73 I, Nr. 1 a. AMG als nicht gegeben angesehen hat, rechtfertigt nicht den Schluss, dass die gegenteilige Beurteilung durch das BMGS in der Bekanntmachung vom 16.6.2006 offensichtlich unzutreffend ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2008 - L 5 KR 3869/05

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Verfassungsmäßigkeit des Herstellerrabatts -

    Daran ändert es nichts, dass das Kammergericht Berlin in einer Entscheidung vom 9.2.2004 - 5 U 300/01 - eine von der Einschätzung des zuständigen Ministeriums abweichende Auffassung vertreten hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 5 KR 69/04

    Krankenversicherung

    Ob eine Erlaubnis nach §§ 2, 11a Apothekengesetz vorliegt, ist unschwer festzustellen; allenfalls beim grenzüberschreitenden Versandhandel aus dem EG-Ausland und einer Befugnis nach dem jeweiligen nationalen Recht können sich im Hinblick auf die Forderung, dass im deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen müssen, Zweifelsfragen ergeben (s. insoweit zum niederländischen Recht KG, Urteil vom 09.11.2004 - 5 U 300/01).
  • LG Berlin, 28.02.2008 - 27 O 1105/07
    (Vgl. Kammergericht, Urteil vom 9. November 2004, Az. 5 U 300/01 , WRP 2005, 514, 518 ff.) Nach dem in § 9 StGB normierten Erfolgsortprinzip findet deutsches Strafrecht auch dann Anwendung, wenn das unzulässige Inverkehrbringen vom Ausland aus erfolgt.
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