Rechtsprechung
| BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Vertragsstrafevereinbarung
- openjur.de
- Anwaltskanzlei von Olnhausen
Vertragsstrafevereinbarung
- bundesgerichtshof.de
Vertragsstrafevereinbarung
- damm-legal.de
Keine Vertragsstrafe ohne Unterlassungsvertrag
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Eine Vertragsstrafe ist nicht fällig, wenn die strafbewehrte Unterlassungserklärung vorher nicht angenommen wurde
- IWW
- aufrecht.de
Keine Rückwirkung der Vertragsstrafevereinbarung
- rws-verlag.de
Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens in einseitiger Unterlassungserklärung erst ab Annahme
- it-recht-kanzlei
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Vertragsstrafevereinbarung"; Anforderungen an das Zustandekommen einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafevereinbarung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht - Vertragsstrafe gültig für Handlungen vor ihrer Vereinbarung?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens in einseitiger Unterlassungserklärung erst ab Annahme
Kurzfassungen/Presse (7)
- MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)
Das Zustandekommen und die Auslegung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafevereinbarung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften. Das Versprechen einer Vertragsstrafe bezieht sich grundsätzlich nicht auf Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat.
- loh.de (Kurzinformation)
Zustandekommen eines Unterwerfungsvertrages
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Wirksamkeitszeitpunkt einer Vertragsstrafe-Regelung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Beinhaltet eine Unterlassungserklärung wirklich ein Schuldeingeständnis?
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung: Auslegung des Unterlassungsvertrags folgt allgemeinen Regeln
- lvhm.de (Kurzinformation)
Zustandekommen eines Unterwerfungsvertrages
- computerundrecht.de
, S. 41 (Leitsatz)
§§ 145, 339 BGB
Keine Rückwirkung von Vertragsstrafen in Unterlassungserklärung gegen DSL-Werbung
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Keine Vertragsstrafe für die Schwebezeit" von RA Dr. Andreas Klein, original erschienen in: GRUR 2007, 664 - 668.
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.05.2002 - 84 O 158/01
- OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 104/02
- OLG Köln, 24.03.2003 - 6 U 104/02
- BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2006, 1477
- ZIP 2006, 1777
- MDR 2007, 42
- GRUR 2006, 878
- WRP 2006, 1139
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05
Kinderwärmekissen
Maßgebend ist demnach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (…vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1991 - I ZR 277/89, GRUR 1992, 61, 62 = WRP 1991, 654 - Preisvergleichsliste; BGHZ 121, 13, 16 - Fortsetzungszusammenhang;… BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 40/95, GRUR 1997, 931, 932 = WRP 1997, 1067 - Sekundenschnell; Urt. v. 18.5.2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 Tz. 18 = WRP 2006, 1139 - Vertragsstrafevereinbarung).Das Berufungsgericht hat jedoch keine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung der Vereinbarung vorgenommen (vgl. BGHZ 150, 32, 39 - Unikatrahmen;… BGH, Urt. v. 25.4.2002 - I ZR 296/99, GRUR 2002, 824 = WRP 2002, 1075 - Teilunterwerfung; GRUR 2006, 878 Tz. 19 - Vertragsstrafevereinbarung).
- OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 106/12
Unternehmen und Geschäftsführer sind im Zweifel als Gesamtschuldner für eine …
Durch den gleichartigen Verstoß ist die mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung entfallene Wiederholungsgefahr zwar nicht wieder aufgelebt, aber unabhängig von der Verwirkung der Vertragsstrafe die Gefahr einer Wiederholung entsprechender Verletzungshandlungen neu begründet worden (vgl. BGH, GRUR 2006, 878 = WRP 2006, 1139 [Rn. 22] - Vertragsstrafevereinbarung;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Auflage, Kapitel 8, Rn. 50 m.w.N.).Unterlassungsverträge sind nach den allgemein geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) gemäß dem wirklichen Willen der Vertragsparteien auszulegen, zu dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (vgl. BGH, GRUR 2006, 878 [Rn. 18] - Vertragsstrafevereinbarung).
Diese Erwägungen sind auf das hier in Rede stehende vertragliche Strafversprechen in streitentscheidender Hinsicht übertragbar (vgl. Jestaedt, GRUR 2012, 542 [543]): Weil strafbewehrte vertragliche Unterlassungserklärungen den Zweck haben, einen gerichtlichen Unterlassungstitel zu ersetzen (vgl. BGH, GRUR 2006, 878 [Rn. 21] - Vertragsstrafevereinbarung), entspricht es regelmäßig weder dem Interesse der Schuldner noch dem wohlverstandenen Interesse des Gläubigers einer solchen Vereinbarung, dass der neben der juristischen Person im Wege des Schuldbeitritts zur Unterlassung verpflichtete Geschäftsführer dadurch schlechter gestellt wird als im Falle eines gerichtlichen Urteils.
- BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07
Testfundstelle
Für das Zustandekommen eines solchen Vertrags gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften (BGH, Urt. v. 18.5.2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 Tz. 14 = WRP 2006, 1139 - Vertragsstrafevereinbarung;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 20 Rdn. 7 f.).Ansprüche aus der strafbewehrten Unterlassungserklärung auf Zahlung der Vertragsstrafe kann der Gläubiger aber grundsätzlich allein für ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangene Verstöße geltend machen (BGH GRUR 2006, 878 Tz. 20 - Vertragsstrafevereinbarung, m.w.N.;… Ahrens/Achilles, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 9 Rdn. 2).
- BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07
Unrichtige Aufsichtsbehörde
Maßgeblich ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (…BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 40/95, GRUR 1997, 931, 932 = WRP 1997, 1067 - Sekundenschnell; Urt. v. 18.5.2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 Tz. 18 = WRP 2006, 1139 - Vertragsstrafevereinbarung). - OLG Stuttgart, 29.11.2007 - 2 U 38/07
Wettbewerbsrecht: Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages; Fehlen der …
Für das Zustandekommen eines solchen Vertrages gelten die allgemeinen Vorschriften über Vertragsschlüsse (BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03 - GRUR 2006, 878 f. bei Juris Rz. 14, m.w.N.).bbb) Angesichts dessen kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte konkludent auf eine förmliche Annahmeerklärung nach § 151 Abs. 2 BGB verzichtet hat und ob es unter dieser Annahme zu einem Vertrag gekommen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03 - [Vertragsstrafevereinbarung], GRUR 2006, 878, bei Juris Rz. 15 f. m. w. N.).
Außerdem dient die strafbewehrte Unterlassungserklärung aus der Sicht des Gläubigers vorrangig dazu, einen gerichtlichen Unterlassungstitel zu ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03 -, GRUR 2006, 878 f., bei Juris Rz. 21).
Auf den Zeitpunkt der Antragstellung, auf welchen die Berufung abstellt, kommt es hingegen nicht ein; verfrühte Antragstellung kann allenfalls dazu führen, dass die Wiederholungsgefahr durch die Unterlassungserklärung weggefallen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03 -, GRUR 2006, 878 f., bei Juris Rz. 20 m.w.N.) oder ausnahmsweise die Kostenfolge des § 93 ZPO zur Anwendung kommt.
- OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 41/08
Auslegung: strafbewehrte Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit Werbung für …
Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass die Reichweite eines Vertragsstrafeversprechens nach den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB zu beurteilen ist und dabei nicht ohne weiteres auf die Grundsätze zur Auslegung von Unterlassungstiteln zurückgegriffen werden kann (BGH GRUR 2001, 758, 760 - Trainingsvertrag), sondern für die Auslegung die allgemeinen Regeln gelten (BGH GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH NJW-RR 2003, 1278 - Olympiasiegerin; BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafevereinbarung).Der Bundesgerichtshof hat weiter klargestellt, dass bei der Auslegung neben dem Wortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen seien (BGH GRUR 2006, 878 - Tz. 18 - Vertragsstrafevereinbarung - m.w.N.).
Der Bundesgerichtshof hat schließlich insbesondere angenommen, es entspreche im Allgemeinen weder dem Interesse des Gläubigers noch des Schuldners, durch eine Unterlassungsverpflichtung schlechter als durch ein entsprechendes Urteil gestellt zu werden (BGH GRUR 2001, 758, 760 - Trainingsvertrag; BGH GRUR 2006, 878 - Tz. 21 - Vertragsstrafevereinbarung), denn der Zweck des Unterlassungsvertrags bestehe regelmäßig darin, nach einer Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr auszuräumen und die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens entbehrlich zu machen (BGH NJW-RR 2003, 1278 - Olympiasiegerin).
- OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09
Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Ein Vertragsstrafeanspruch kann nicht auf eine (einseitige) strafbewehrte Unterlassungserklärung für sich genommen gestützt werden, vielmehr setzt ein Vertragsstrafeversprechen gem. § 339 BGB eine vertragliche Vereinbarung voraus (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1477)."Verstöße", die zwischen der Abgabe der Unterlassungserklärung und deren erforderlicher Annahme erfolgt sind, lösen demgegenüber die Vertragsstrafe nicht aus (vgl. BGH GRUR 2006, 878 - "Vertragsstrafevereinbarung").
Die Bestimmung des § 151 BGB macht nämlich nicht die Annahmeerklärung selbst, sondern nur ihren Zugang bei dem Vertragspartner entbehrlich (vgl. BGH GRUR 2006, 878, Rz 16 - "Vertragsstrafevereinbarung";… Palandt-Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 151 Rz 1 u. 2).
- OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 2 U 4/09
Wettbewerbsverstoß: Arzneimittelwerbung auf Lastkraftwagen; Abgrenzung zur …
Zwar entfällt die Wiederholungsgefahr bereits durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn diese vom Kläger - wie vorliegend - nicht angenommen wird (BGH GRUR 2006, 878 - Tz. 20 - Vertragsstrafevereinbarung ;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O., § 12 Rdnr. 1.116 ff.).Zwar erlischt durch Abgabe einer solchen Erklärung auch ohne Annahme durch den Gläubiger der Unterlassungsanspruch mit der Folge, dass er später nicht mehr wiederaufleben kann (wie es früher vertreten wurde - vergleiche aber nunmehr BGH GRUR 2006, 878 - Tz. 22 - Vertragsstrafevereinbarung - m.w.N.; BGH GRUR 1994, 678, 680 - kurze Verjährungsfrist ;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 Rdnr. 1.45;… Teplitzky, a.a.O., Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 8 Rdnr. 49;… Ahrens-Achilles, a.a.O., Kap. 9 Rdnr. 3).
- OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 66/08
Zustandekommen einer äußerungsrechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung mit …
Mit dem Schreiben der vormaligen Beklagten 2 vom 30.12.2003 ist noch kein Vertrag (zu diesem Erfordernis als Voraussetzung für einen Zahlungsanspruch BGH NJW-RR 2006, 1477, 1478 = GRUR 2006, 878) über eine Unterlassungsverpflichtung mit Vertragsstrafeversprechen des Beklagten 1 zustande gekommen.Dies wird im Falle von mehr als nur redaktionellen Änderungen auch von Piper/Ohly (…aaO § 8 unter "8. Vertraglicher Unterlassungsanspruch" Rn 53) für den Regelfall ausdrücklich verneint und kann auch für die hier streitige Erklärung nicht angenommen werden (vgl auch BGH NJW-RR 2006, 1477, 1478 unter 1.b).
- OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09
Affiliates als Erfüllungsgehilfen
Zu berücksichtigen ist dabei, dass das (nach §§ 133, 157 BGB) auszulegende Vertragsstrafeversprechen sich mangels anderer Anhaltspunkte nur auf Handlungen des Beklagten nach Zustandekommen der Vereinbarung im Laufe des 28.11.2006 bezog (vgl. BGH, GRUR 2006, 878 [Rn. 17 ff.] = WRP 2006, 1139 - Vertragsstrafevereinbarung), so dass er auch erst ab diesem Zeitpunkt gehalten war, bei mit ihm lediglich kooperierenden Dritten auf die Beseitigung vertragsverletzender Inhalte zu dringen. - LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 9 O 258/08
Zur Reichweite der Unterlassungsverpflichtung - Google-Cache
- OLG Hamm, 27.03.2012 - 4 U 181/11
Auslegung einer strafbewehrten Unterlassungsvereinbarung
- OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 2 U 87/01
Sortenrechtsschutz bei Vertrieb mit geschützter Sorte weitgehend identischer …
- LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 51/07
Bohrfutter
- LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 134/07
Bohrfutter IV
- LG Düsseldorf, 11.08.2009 - 4b O 132/07
Bohrfutter II
- OLG Hamm, 31.08.2010 - 4 U 58/10
Anforderungen an die Auszeichnung des Kraftstoffverbrauchs und der …
- OLG Hamburg, 05.10.2006 - 3 U 264/05
Unlauterer Wettbewerb: Wegfall einer Wiederholungsgefahr bei …
- OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10
- OLG Hamm, 16.12.2010 - 4 U 118/10
Reichweite einer Unterlassungserklärung - Beschränkung auf bestimmte Produkte
- LG Frankfurt/Main, 09.04.2008 - 8 O 190/07
Drittunterwerfung bei Wettbewerbsverstößen auf eBay nicht möglich
- LG Hamburg, 27.07.2007 - 324 O 992/06
Persönlichkeitsrechtsverletzende Buchinhalte: Störerhaftung von Buchverlag, …
- LG Halle, 31.05.2012 - 4 O 883/11
Keine Verpflichtung zur Löschung im Google-Cache nach Abgabe einer …
- OLG Frankfurt, 10.12.2009 - 16 U 96/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vertragsstrafe und Geldentschädigung
- KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
Verwirkung einer Vertragsstrafe
- ArbG Ulm, 29.07.2009 - 2 Ca 571/08
Internationale Zuständigkeit nach VollstrZustÜbk 1988 - Anspruch auf Zahlung …
- OLG München, 22.04.2008 - 30 U 807/07
Auslegung eines Versicherungsbetreuungsvertrages: Verwirkung vereinbarter …
- OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 37/11
- LG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 8 O 176/07
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