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   OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - I-20 U 233/05   

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https://dejure.org/2006,12168
OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - I-20 U 233/05 (https://dejure.org/2006,12168)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2006 - I-20 U 233/05 (https://dejure.org/2006,12168)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - I-20 U 233/05 (https://dejure.org/2006,12168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 8; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 2; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 546; ; ZPO § 712; ; BGB § 164 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 8 § 7 Abs. 2 Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeit kalter Telefonakquise

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 § 8 § 7 Abs. 2 Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeit kalter Telefonakquise

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telefonwerbung durch einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Urteil des OLG Düsseldorf rechtskräftig: Unternehmen scheitert mit Versuch, Verantwortung für unzulässige Telefonwerbung zu verschleiern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2006, 1399
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 13/06

    Aktienrecht: Prozeßführungsbefugnis eines einzelnen Aufsichtsratsmitglieds gegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 20 U 233/05
    Darüber hinaus ist die KG, diesmal unter der Adresse der Beklagten, eingangs der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt, die die Beklagte verwendet (wiedergegeben etwa auf Bl. 7 in der Akte I - 20 U 13/06).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 20 U 233/05
    Soweit der Vortrag der Beklagten dahin verstanden werden könnte, dass sie eine Einwilligung der angerufenen Verbraucher behaupten will, hat die darlegungsbelastete (BGH GRUR 2004, 517 = NJW 2004, 1655 - E-Mail-Werbung) Beklagte dies auch nicht ansatzweise nachvollziehbar dargelegt.
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