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   OLG Hamburg, 21.04.2005 - 3 U 23/05   

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https://dejure.org/2005,11659
OLG Hamburg, 21.04.2005 - 3 U 23/05 (https://dejure.org/2005,11659)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.2005 - 3 U 23/05 (https://dejure.org/2005,11659)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 2005 - 3 U 23/05 (https://dejure.org/2005,11659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen bzw. Sinn und Zweck der Aktivlegitimation im Rahmen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Berechtigte Erwartungshaltung eines Verbrauchers an die Wirkung einer Hautcreme; Anforderungen an das Vorliegen einer Irreführung im Rahmen ...

  • Judicialis

    LFGB § 27 Abs. 1 Nr. 1 (= LMBG § 27 Abs. 1 Nr. 1); ; UWG § 8; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung durch die Angabe "Sichtbare Glättung bis zu 50 % geringere Faltentiefe" für eine Hautcreme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2006, 909
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 17.03.2005 - 3 U 210/04

    Verstoß einer Werbung gegen § 27 Abs. 1 Nr. 1 LMBG , wenn denn die behauptete

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.04.2005 - 3 U 23/05
    Die dagegen teilweise gerichteten Berufungen der Beklagten hatten hinsichtlich der Punkte zu 5.), 17.), 19.) und zu 20.) Erfolg, insoweit hat der Senat mit Urteil vom 17. März 2005 das landgerichtliche Urteil abgeändert, die Beschlussverfügung vom 6. Juli 2004 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Verfügungsantrag zurückgewiesen (OLG Hamburg, 3 U 210/04).

    Auf das Verfügungsverfahren Landgericht Hamburg 416 O 137/04 = OLG Hamburg, 3 U 210/04 (Beiakte) und insbesondere auf die genannten Entscheidungen wird Bezug genommen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 416 O 137/04 = OLG Hamburg 3 U 210/04 Bezug genommen.

    Die Beklagten selbst haben die Gewinn- und Verlustrechnung 2002 betreffend den Kläger vorgelegt (Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort die Schutzschrift Landgericht Hamburg 416 AR 179/04 mit der Anlage Schu ASt 3).

    Der Kläger hat hierzu vorgetragen, dass er in repräsentativem Umfang Mitglieder aus den Bereichen der Kosmetika- und der Pharmabranche hat (vgl. hierzu Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort Anlagen ASt BB 1-2); in der vorgelegten Mitgliederliste vom 7. Januar 2005 sind eine Vielzahl von Unternehmen, auch Herstellerfirmen aus diesen Branchen aufgeführt, und zwar 15 Unternehmen aus der Kosmetikbranche und 63 pharmazeutische Unternehmen (Beiakte OLG Hamburg 3 U 210/04, dort Anlage ASt BB 1; vgl. vorliegend auch Anlage K 19.1).

  • OLG Hamm, 16.01.2007 - 4 U 100/06

    Bewerbung eines Haarpflegemittels mit wissenschaftlich ungesicherten

    Der Irreführungstatbestand bezieht sich nämlich darauf, dass die Aussage nicht wissenschaftlich hinreichend gesichert ist und nicht darum, dass sie nicht zutrifft (vgl. Leitsatz des OLG Hamburg WRP 2006, 909 -Sichtbare Glättung).
  • LG Hamburg, 15.11.2006 - 324 O 618/06
    Ein solcher Anschein wird nicht dadurch erweckt, dass vorgerichtlich auf ein Mahnschreiben geantwortet wird, wenn nicht eindeutig und unmissverständlich auf eine eventuelle Prozessvollmacht hingewiesen wird (HansOLG WRP 2006 909; GRUR 1998, 175).
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