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   OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06   

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https://dejure.org/2007,11066
OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06 (https://dejure.org/2007,11066)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2007 - 6 U 13/06 (https://dejure.org/2007,11066)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2007 - 6 U 13/06 (https://dejure.org/2007,11066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 2 Nr 6 UWG, § 144 Abs 1 ZPO
    Unlauterer Wettbewerb: "Offene" Imitationswerbung für Parfumimitationen durch Verwendung von an das nachgeahmte Markenparfum angenäherten Bezeichnungen und Ausstattungsmerkmalen

  • Judicialis

    BGB § 242; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 125; ; UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 6; ; ZPO § 144

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit von § 6 Abs. 2 Nr. 6 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei Nachahmung der Duftnote eines Markenparfums; Einstufung von Merkmalen des Nachahmungserzeugnisses als "offene" Imitationswerbung; Einwilligung in die Löschung einer Wortmarke; Durchführung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2007, 1372
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Dabei kann dahinstehen, ob an dem Erfordernis, das Auskunftsbegehren auf den Zeitraum ab der ersten bekannt gewordenen Verletzungshandlung zu beschränken (vgl. BGH GRUR 88, 307, 308 - Gaby; GRUR 95, 50, 54 - Indorektal/Indohexal), festzuhalten ist.
  • BGH, 05.07.1990 - I ZR 164/88

    "Versäumte Meinungsumfrage"; Erforderlichkeit eines Meinungsforschungsgutachtens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Da demoskopische Gutachten hohe Kosten verursachen, zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung führen und zudem stets mit besonderen Risiken verbunden sind, liegt es im Interesse der beweisbelasteten Partei, einen entsprechenden Beweisantrag nur zu stellen, wenn es ihr wirklich unerlässlich erscheint (vgl. BGH GRUR 90, 1053, 1054 f. - Versäumte Meinungsumfrage).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Unbegründet ist die Berufung dagegen, soweit die Klägerin zu 1) mit ihrem Antrag auch Auskunft über der erzielten Gewinn verlangt, da Angaben hierüber zur Schadensberechnung bei Kennzeichenverletzungen regelmäßig nicht erforderlich sind (vgl. BGH GRUR 06, 419, 420 - Noblesse - sowie Ingerl/Rohnke, Markengesetz, Rdz. 138 vor §§ 14-19 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • OLG Frankfurt, 01.07.2004 - 6 U 126/03

    Schutz bekannter Zeichen: Vorrang der markenrechtlichen Ansprüche vor den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Untersagt ist dabei nicht jeglicher Hinweis, der es dem Verkehr in Verbindung mit einem "Übersetzungscode" ermöglicht, den Bezug zu einem Markenparfum herzustellen, sondern nur eine "offene" Imitationswerbung (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats GRUR-RR 04, 359, 361 - Markenparfum).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Der Begriff der (vergleichenden) Werbung, zu dem nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. GRUR 02, 354, 355 Tz. 31 - Toshiba/Katun) grundsätzlich jede Äußerung in einer beliebigen Form zählt, kann auch nonverbale Mitteilungen erfassen (vgl. Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., Rdz. 28 zu § 6).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 6 U 13/06
    Dabei kann dahinstehen, ob an dem Erfordernis, das Auskunftsbegehren auf den Zeitraum ab der ersten bekannt gewordenen Verletzungshandlung zu beschränken (vgl. BGH GRUR 88, 307, 308 - Gaby; GRUR 95, 50, 54 - Indorektal/Indohexal), festzuhalten ist.
  • OLG Köln, 28.11.2008 - 6 U 63/05

    Erkennen des jeweiligen Dufts durch den gewerblichen Abnehmer aufgrund einer

    § 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG verbietet - ergänzend zum Rufausnutzungstatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG insbesondere in Bezug auf nicht sonderrechtsfähige Produktmerkmale wie den Duft von Markenparfüms - nach alledem nur eine aus der Werbung selbst deutlich erkennbare Imitationswerbung, deren Unlauterkeit sich aus der werblichen Ausbeutung des mit der Marke verbundenen Prestigewertes ergibt; dagegen ist das Verbot nicht darauf gerichtet, den an sich zulässigen Vertrieb nachgeahmter Produkte faktisch zu unterbinden (vgl. OLG Frankfurt / M., GRUR-RR 2004, 359 [361] - Markenparfüm; WRP 2007, 1372 [1374] - Imitation des Markenparfums; Fezer / Koos, UWG, § 6 Rn. 265 ff., 270, 278; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 6 Rn. 81 f.).

    Zwar mag bei Endabnehmern und Wiederverkäufern von Parfümwaren eine gewisse Sensibilität dafür unterstellt werden können, dass Hersteller solcher Waren aus dem Bereich des Niedrigpreissegments den Versuch unternehmen könnten, durch die Ausstattung ihrer Erzeugnisse Hinweise auf die damit imitierte Duftnote eines Markenparfüms zu geben (vgl. OLG Frankfurt / M., WRP 2007, 1372 [1375] - Imitation des Markenparfums).

  • KG, 28.08.2012 - 5 U 48/06
    Ohne das Wissen, dass und welcher dieser Düfte nachgeahmt worden ist, lässt sich ein solches Produkt kaum sinnvoll bewerben und mit Erfolg vertreiben (vgl. dazu auch OLG Frankfurt WRP 2007, 1372, 1375, was insoweit nicht Gegenstand der Beanstandungen in BGH GRUR 2010, 343, Tz. 23 ff. - Oracle - war).
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