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   OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06   

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https://dejure.org/2007,6732
OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06 (https://dejure.org/2007,6732)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2007 - 6 W 168/06 (https://dejure.org/2007,6732)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2007 - 6 W 168/06 (https://dejure.org/2007,6732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 8 Abs 4 UWG, § 93 ZPO
    Kostenentscheidung; sofortiges Anerkenntnis: Klageeinreichung durch den Gläubiger eines Schutzrechtsanspruchs einen Tag vor der Berufungsverhandlung im Eilverfahren

  • Judicialis

    BGB § 242; ; UWG § 8 Abs. 4; ; ZPO § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93; BGB § 242; UWG § 8 Abs. 4
    Veranlassung zur Klageerhebung zur Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen bei noch offenem einstweiligen Verfügungsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Klageveranlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung eines Klägers zur Kostentragung mangels Veranlassung des Beklagten zur Klageerhebung; Verteilung der Kosten eines zivilgerichtlichen Verfahrens; Anlass zur Erhebung der Hauptsacheklage in Wettbewerbsstreitigkeiten sowie bei der Verfolgung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WRP 2007, 556
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04

    Zur rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung, in einem Fall, in dem das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06
    In Wettbewerbsstreitigkeiten nach dem UWG kann es sogar als rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG) gewertet werden, wenn der Unterlassungsgläubiger, ohne hierzu - etwa mit Blick auf den drohenden, auf andere Weise nicht zu verhindernden Eintritt der Verjährung - genötigt zu sein, neben dem Verfahren der einstweiligen Verfügung gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren anstrengt, ohne abzuwarten, ob die beantragte Verfügung erlassen wird und der Schuldner dies in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 2002, 715, 716 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2004, 336).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06
    In Wettbewerbsstreitigkeiten nach dem UWG kann es sogar als rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG) gewertet werden, wenn der Unterlassungsgläubiger, ohne hierzu - etwa mit Blick auf den drohenden, auf andere Weise nicht zu verhindernden Eintritt der Verjährung - genötigt zu sein, neben dem Verfahren der einstweiligen Verfügung gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren anstrengt, ohne abzuwarten, ob die beantragte Verfügung erlassen wird und der Schuldner dies in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 2002, 715, 716 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2004, 336).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06
    In Wettbewerbsstreitigkeiten nach dem UWG kann es sogar als rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG) gewertet werden, wenn der Unterlassungsgläubiger, ohne hierzu - etwa mit Blick auf den drohenden, auf andere Weise nicht zu verhindernden Eintritt der Verjährung - genötigt zu sein, neben dem Verfahren der einstweiligen Verfügung gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren anstrengt, ohne abzuwarten, ob die beantragte Verfügung erlassen wird und der Schuldner dies in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 2002, 715, 716 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2004, 336).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06
    In Wettbewerbsstreitigkeiten nach dem UWG kann es sogar als rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG) gewertet werden, wenn der Unterlassungsgläubiger, ohne hierzu - etwa mit Blick auf den drohenden, auf andere Weise nicht zu verhindernden Eintritt der Verjährung - genötigt zu sein, neben dem Verfahren der einstweiligen Verfügung gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren anstrengt, ohne abzuwarten, ob die beantragte Verfügung erlassen wird und der Schuldner dies in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 2002, 715, 716 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2004, 336).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.1996 - 6 W 15/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06
    Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (WRP 1996, 922, 923) fehlt bereits für eine zeitgleich mit dem Eilantrag eingereichte Unterlassungsklage der Klageanlass, da dem Gläubiger zugemutet werden könne, vor Klageerhebung wenige Tage abzuwarten, ob nicht aufgrund seines Eilantrags eine Beschlussverfügung ergeht.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2007 - 6 W 168/06
    In Wettbewerbsstreitigkeiten nach dem UWG kann es sogar als rechtsmissbräuchlich (§ 8 Abs. 4 UWG) gewertet werden, wenn der Unterlassungsgläubiger, ohne hierzu - etwa mit Blick auf den drohenden, auf andere Weise nicht zu verhindernden Eintritt der Verjährung - genötigt zu sein, neben dem Verfahren der einstweiligen Verfügung gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren anstrengt, ohne abzuwarten, ob die beantragte Verfügung erlassen wird und der Schuldner dies in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1091 - Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 2002, 715, 716 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2004, 336).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    (1) Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschenden Ansicht ist die "Erhebung der Klage" im Sinne des § 93 ZPO als Anrufung des Gerichts, also als Klageeinreichung, und nicht im Sinne des § 253 Abs. 1 ZPO als - die Rechtshängigkeit der Streitsache begründende (§ 261 Abs. 1 ZPO) - Zustellung der Klageschrift zu verstehen (OLG Bamberg JurBüro 1982, 1884; OLG Frankfurt JurBüro 1989, 690; OLGR 2007, 717; OLG Braunschweig OLGR 1996, 120; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 75. Aufl. § 93 Rn. 28; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO § 93 Rn. 26; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 93 Rn. 13; Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, ZPO 4. Aufl. § 93 Rn. 5; Zöller/Herget, ZPO 31. Aufl. § 93 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung:

    Allerdings wird es im Wettbewerbsrecht bei der Prüfung, ob die Geltendmachung von Abwehrrechten wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig ist (§ 8 Abs. 4 UWG), als ein auf einen Missbrauch deutender Umstand angesehen, wenn der Unterlassungsgläubiger neben dem Verfügungs- ohne sachliche Notwendigkeit (z. B. zur Abwendung der drohenden Verjährung) ein Hauptsachverfahren einleitet, ohne abzuwarten, ob der Schuldner die einstweilige Verfügung in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (z. B. BGH GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel; GRUR 2002, 715, 176 - Scanner-Werbung; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 336 - Verfahrensdurchführung; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 556 - Fehlende Klageveranlassung; Köhler/Bornkamm, § 8 UWG Rdn. 4.18).
  • LG Berlin, 17.05.2022 - 16 O 183/21

    Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes bei Cookie-Einsatz; Erforderlichkeit der

    Eine solche neue Sachlage ist immer dann anzunehmen, wenn der Schuldner ungeachtet seiner bisherigen Verweigerungshaltung veranlasst ist, zur Vermeidung der Hauptsache seine Unterlassungsverpflichtung doch noch zu akzeptieren (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. März 2007 - 6 W 168/06 -, juris-Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2019 - 6 W 50/19

    Anlass zur Klageerhebung nach Hinweis des Gerichts im Eilverfahren

    Ebenso kann der Gläubiger im Kosteninteresse des Schuldners gehalten sein, nach Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst den rechtskräftigen Abschluss des Eilverfahrens abzuwarten; dem liegt die Erwägung zugrunde, dass eine Klageerhebung parallel zum Eilverfahren sogar den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs begründen kann (vgl. Senat WRP 2007, 556).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2014 - 14c 86/13
    Zwar kann es unter Umständen missbräuchlich sein, dass der Unterlassungsgläubiger - ohne hierzu etwa mit Blick auf den drohenden, auf andere Weise nicht zu verhindernden Eintritt der Verjährung genötigt zu sein - neben dem Verfahren der einstweiligen Verfügung gleichzeitig ein Hauptsacheverfahren anstrengt, ohne abzuwarten, ob die beantragte Verfügung erlassen wird und der Schuldner dies in einer Abschlusserklärung als endgültige Regelung akzeptiert (BGH GRUR 2001, 82, 83 -- Neu in Bielefeld 1, 0LG Frankfurt WRP 2007, 556).
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